Private Placement - Schmidtner GmbH
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schäft), zu erteilen.<br />
2. Die Komplementärin ist berechtigt, die Kapitalerhöhung vor Erreichen der in § 7 Abs. 1<br />
dieses Vertrages genannten Summe der Pflichteinlagen zu schließen und damit die Zeichnungsfrist<br />
zu beenden, ohne dass es hierfür eines Beschlusses der Gesellschafter bedarf.<br />
3. Voraussetzung für die Aufnahme als Kommanditist und/oder die Erhöhung der Pflichteinlage<br />
der Kommanditisten ist die Erteilung einer unwiderruflichen und über den Tod hinaus<br />
wirksamen Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form, die die<br />
Komplementärin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft)<br />
für die gesamte Dauer der Gesellschaft zur Vornahme aller Handlungen im<br />
Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister bevollmächtigt (im Folgenden<br />
„Handelsregistervollmacht“ genannt). Auf Verlangen der Komplementärin ist der<br />
Kommanditist verpflichtet, die Handelsregistervollmacht zu erneuern.<br />
4. Die Pflichteinlage (im Folgenden auch „Zeichnungsbetrag“ genannt) neu beitretender<br />
Anleger beträgt mindestens Euro 50.000,-. Höhere Beträge müssen durch 5.000 glatt<br />
teilbar sein. Der Zeichnungsbetrag ist zu dem in der Beitrittserklärung angegebenen<br />
Datum zur Zahlung fällig. In Ausnahmefällen kann die Komplementärin geringere Pflichteinlagen<br />
zulassen.<br />
5. Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme beitretender Kommanditisten beträgt<br />
jeweils 1 Prozent der Pflichteinlage.<br />
6. Der Beitritt zur Gesellschaft als Kommanditist erfolgt mit Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Komplementärin, jedoch jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung<br />
des Kommanditisten und/oder der Eintragung der Erhöhung der Haftsumme in<br />
das Handelsregister. Die Beitretenden verzichten auf den Zugang der Annahmeerklärung<br />
gemäß § 151 BGB. Für die Zeit zwischen der Annahme der Beitrittserklärung und der<br />
Eintragung des Kommanditisten oder der Erhöhung der Haftsumme im Handelsregister<br />
ist der beitretende Anleger als atypisch stiller Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt.<br />
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, gelten die Regelungen dieses Vertrages für diesen Zeitraum<br />
sinngemäß.<br />
7. Jeder Kommanditist sichert der Komplementärin zu, dass die in der Beitrittserklärung<br />
gemachten Angaben zu seiner Person richtig und vollständig sind. Die Daten dienen der<br />
Komplementärin zur Verwaltung der Anleger und werden unter den Voraussetzungen<br />
des § 30 dieses Vertrages erfasst.<br />
§ 8 Leistung der Einlagen<br />
1. Der jeweilige Anleger ist zur Leistung seines Zeichnungsbetrages gemäß den Bedingungen<br />
der Beitrittserklärung durch Einzahlung auf das dort angegebene Konto verpflichtet.<br />
2. Im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft haften die Kommanditisten nur bis zur<br />
Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />
3. Die Gesellschaft ist berechtigt aber nicht verpflichtet, auf rückständige Zahlungen ab<br />
dem Fälligkeitsdatum gemäß Beitrittserklärung - ohne dass es einer vorherigen Mahnung<br />
bedarf - Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung<br />
eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.<br />
Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />
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