Private Placement - Schmidtner GmbH
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V. Vergütung und Kosten<br />
§ 15 Vergütung der Komplementärin sowie<br />
Vergütung und Kosten der Geschäftsführung<br />
1. Die Komplementärin erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro 1.200,- zzgl. etwaiger Umsatzsteuer,<br />
wobei für das Geschäftsjahr 2013 und im Falle eines Rumpfgeschäftsjahres die Vergütung<br />
zeitanteilig taggenau zu berechnen ist. Die Vergütung ist zahlbar und fällig in zwei<br />
gleich hohen Raten jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres, erstmals zum<br />
30. Juni 2013.<br />
2. Die Komplementärin erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der Geschäftsführung<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro 1.200,- zzgl. etwaiger Umsatzsteuer,<br />
wobei für das Geschäftsjahr 2013 und im Falle eines Rumpfgeschäftsjahres die Vergütung<br />
zeitanteilig taggenau zu berechnen ist. Die Vergütung ist zahlbar und fällig in zwei<br />
gleich hohen Raten jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres, erstmals zum<br />
30. Juni 2013.<br />
3. Von der Gesellschaft werden zudem gegen Nachweis (Rechnung, Beleg) die folgenden,<br />
nicht abschließend aufgeführten Kosten getragen:<br />
a. Buchhaltungs-, Abschluss- und etwaige Prüfkosten;<br />
b. Zinsaufwendungen und Bankspesen;<br />
c. Kosten für Rechts- und Steuerberatung;<br />
d. Kosten für D&O und E&O Versicherungen;<br />
e. Mietkosten für Versammlungsräumlichkeiten und<br />
f. Bewirtungskosten bei Versammlungen.<br />
VI. Beschlüsse der Gesellschafter<br />
§ 16 Beschlussfassung der Gesellschafter<br />
1. Entscheidungen der Gesellschafter, die die Gesellschaft betreffen, werden durch<br />
Beschluss der Gesellschafter getroffen. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder in<br />
schriftlicher oder in Textform im Umlaufverfahren oder in einer Gesellschafterversammlung<br />
(im Folgenden auch „Präsenzversammlung“ genannt) gefasst.<br />
2. Der Entscheidung der Gesellschafter unterliegen insbesondere folgende Fälle:<br />
a. Erhöhung des Gesellschaftskapitals über den in § 7 Abs. 1 dieses Vertrages genannten<br />
Betrag hinaus;<br />
b. Beschluss über Entnahmen im Sinne des § 22 Abs. 3 dieses Vertrages;<br />
c. Entlastung der Komplementärin;<br />
d. die in § 14 Abs. 1 dieses Vertrages genannten Fälle.<br />
Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />
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