Private Placement - Schmidtner GmbH
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§ 14 Zustimmungspflichtige Geschäfte der Geschäftsführung<br />
1. Die Komplementärin darf Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und Risiko<br />
den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs überschreiten vorbehaltlich der Regelungen<br />
des § 16 dieses Vertrages (Gesellschafterbeschlüsse) nur vornehmen, wenn die<br />
Gesellschafterversammlung durch Beschluss zuvor zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere<br />
für:<br />
a. Veräußerung des Vermögens der Gesellschaft im Ganzen;<br />
b. Aufnahme neuer oder Aufgabe bestehender Geschäftszweige;<br />
c. Abänderung dieses Vertrages;<br />
d. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
e. Auflösung der Gesellschaft;<br />
f. Sonstige in diesem Vertrag geregelte Fälle.<br />
2. Ausdrücklich nicht der Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 dieses Vertrages bedürfen folgende<br />
Handlungen und/oder Rechtsgeschäfte:<br />
a. Konzeptionsvertrag für die Erarbeitung der Fondskonzeption sowie die Finanzierungsstruktur<br />
bis zu einer Gesamtvergütung von einmalig Euro 20.000;<br />
b. Abschluss von Verträgen zum Erreichen der Investitionsziele, soweit in diesem<br />
Absatz und/oder diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt, insbesondere der Kauf<br />
und der Verkauf von Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften.<br />
c. die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft in den Gesellschafterversammlungen<br />
der Schifffahrtsgesellschaften; die Komplementärin darf sich insoweit von Dritten<br />
vertreten lassen.<br />
d. Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve im Rahmen der Geschäftstätigkeit<br />
der Gesellschaft und deren Verwendung, einschließlich deren Anlage und Abwicklung<br />
des Zahlungsverkehrs;<br />
e. Kapitalbeschaffungsverträge mit Unternehmen, die selbst oder durch Dritte Kommanditisten<br />
zur Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft vermitteln, wenn und soweit<br />
die Gesamtvergütung 7,5 Prozent der Summe der Pflichteinlagen nicht übersteigt;<br />
f. Verträge zur Fondsverwaltung und Geschäftsführung;<br />
g. Abschluss und Durchführung von Verträgen zur Anlegerverwaltung mit Dritten;<br />
h. Sonstige in diesem Vertrag geregelte Fälle.<br />
Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />
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