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Private Placement - Schmidtner GmbH

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§ 14 Zustimmungspflichtige Geschäfte der Geschäftsführung<br />

1. Die Komplementärin darf Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und Risiko<br />

den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs überschreiten vorbehaltlich der Regelungen<br />

des § 16 dieses Vertrages (Gesellschafterbeschlüsse) nur vornehmen, wenn die<br />

Gesellschafterversammlung durch Beschluss zuvor zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere<br />

für:<br />

a. Veräußerung des Vermögens der Gesellschaft im Ganzen;<br />

b. Aufnahme neuer oder Aufgabe bestehender Geschäftszweige;<br />

c. Abänderung dieses Vertrages;<br />

d. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

e. Auflösung der Gesellschaft;<br />

f. Sonstige in diesem Vertrag geregelte Fälle.<br />

2. Ausdrücklich nicht der Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 dieses Vertrages bedürfen folgende<br />

Handlungen und/oder Rechtsgeschäfte:<br />

a. Konzeptionsvertrag für die Erarbeitung der Fondskonzeption sowie die Finanzierungsstruktur<br />

bis zu einer Gesamtvergütung von einmalig Euro 20.000;<br />

b. Abschluss von Verträgen zum Erreichen der Investitionsziele, soweit in diesem<br />

Absatz und/oder diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt, insbesondere der Kauf<br />

und der Verkauf von Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften.<br />

c. die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft in den Gesellschafterversammlungen<br />

der Schifffahrtsgesellschaften; die Komplementärin darf sich insoweit von Dritten<br />

vertreten lassen.<br />

d. Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve im Rahmen der Geschäftstätigkeit<br />

der Gesellschaft und deren Verwendung, einschließlich deren Anlage und Abwicklung<br />

des Zahlungsverkehrs;<br />

e. Kapitalbeschaffungsverträge mit Unternehmen, die selbst oder durch Dritte Kommanditisten<br />

zur Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft vermitteln, wenn und soweit<br />

die Gesamtvergütung 7,5 Prozent der Summe der Pflichteinlagen nicht übersteigt;<br />

f. Verträge zur Fondsverwaltung und Geschäftsführung;<br />

g. Abschluss und Durchführung von Verträgen zur Anlegerverwaltung mit Dritten;<br />

h. Sonstige in diesem Vertrag geregelte Fälle.<br />

Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />

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