Private Placement - Schmidtner GmbH
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gemäß erfolgte Stimmabga-ben gelten als nicht abgegeben, wenn und soweit die Komplementärin<br />
den/die Gesellschafter auf diese Folge besonders hingewiesen hat.<br />
4. Die Stimmabgabe erfolgt in Schrift- oder Textform.<br />
5. Über das Ergebnis der Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist von der Komplementärin<br />
eine Niederschrift anzufertigen. Jedem Gesellschafter soll innerhalb von vier Wochen<br />
nach dem Ende der Frist zur Stimmabgabe eine Abschrift der Niederschrift zugesendet<br />
werden. Im Übrigen gilt § 16 Abs. 5 dieses Vertrages.<br />
VII. Jahresabschluss, Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />
§ 20 Jahresabschluss<br />
1. Der Jahresabschluss für ein abgelaufenes Geschäftsjahr ist innerhalb der gesetzlichen<br />
Fristen aufzustellen.<br />
2. Der Jahresabschluss ist bei der Gesellschaft in angemessener Frist vor der Beschlussfassung<br />
über dessen Feststellung für die Gesellschafter zur Einsicht auszulegen. Mit der Einladung<br />
zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ist jedem Gesellschafter ein Auszug<br />
aus dem Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) zu übersenden. Im<br />
Falle der Feststellung des Jahresabschlusses im Umlaufverfahren ist jedem Gesellschafter<br />
der Auszug aus dem Jahresabschluss mit der Aufforderung zur Stimmabgabe gem. § 19<br />
dieses Vertrages zu übersenden.<br />
§ 21 Ergebnisverteilung<br />
1. Das Ergebnis der Gesellschaft wird vorbehaltlich der Regelungen des § 15 dieses Vertrages<br />
sowie der nachfolgenden Absätze 2 bis 4, die vorab zu erfüllen sind, im Verhältnis<br />
der eingezahlten Pflichteinlagen (Kapitalkonto I und II) der Gesellschafter zum Ende des<br />
jeweiligen Geschäftsjahres zueinander verteilt.<br />
2. Die Gründungskommanditistin erhält für die Auswahl, Bewertung und die Durchführung<br />
der Vertragsverhandlungen und die Kaufvertragsabwicklung einer anzukaufenden Beteiligung<br />
an einer Schifffahrtsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von 2,5 % des Bruttokaufpreises<br />
(d.h. einschließlich etwaig gezahlter Provisionen auf den Kaufpreis), die mit<br />
Erfüllung des jeweiligen Kaufvertrages fällig wird.<br />
3. Die Gründungskommanditistin erhält zum anderen für den Verkauf einer Beteiligung an<br />
einer Schifffahrtsgesellschaft und der Verkaufsabwicklung sowie der Abwicklung von<br />
Veräußerungen der Schiffe durch die Schifffahrtsgesellschaften eine Vergütung in Höhe<br />
von 2,5 % des Veräußerungs- bzw. Liquidationserlöses, die mit Erfüllung des jeweiligen<br />
Kaufvertrages bzw. nach Auskehrung des Liquidationserlöses fällig wird.<br />
4. Die Gründungkommanditistin erhält für das Fondsmanagement (Verwaltung der Anteile,<br />
Beteiligungscontrolling und Portfolioverwaltung) eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
10 % der Auszahlungen an die Gesellschafter.<br />
5. Soweit sich die von der Gesellschaft geschuldete Gewerbesteuer aufgrund von Zahlungen<br />
an die Gründungskommanditistin nach § 21 Abs. 2 bis Abs. 4 dieses Vertrages<br />
erhöht, ist der entsprechende Erhöhungsbetrag der Gründungskommanditistin als Vorabverlust<br />
zuzurechnen. Die Gründungskommanditistin hat den Erhöhungsbetrag auf erste<br />
Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />
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