Private Placement - Schmidtner GmbH
Private Placement - Schmidtner GmbH
Private Placement - Schmidtner GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Absatz 2 UStG). Vorsteuerbeträge, welche auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaft nicht von der Umsatzsteuer abgezogen werden können, erhöhen die<br />
Anschaffungskosten der Beteiligung oder sind als Aufwand zu behandeln, soweit sie den<br />
Anschaffungskosten der Beteiligung nicht zuzurechnen sind (§ 9b Abs. 1 EStG).<br />
Kapitalertragsteuer<br />
Soweit die Fondsgesellschaft Zinserträge für eine im Inland angelegte Liquiditätsreserve<br />
erwirtschaftet, unterliegen diese der Kapitalertragsteuer §§ 43 Abs. 1 Nr. 7, 43a Abs. 1 Nr. 1<br />
EStG, welche von dem die Zinsen auszahlenden Kreditinstitut bzw. der ausschüttenden Kapitalgesellschaft<br />
abgeführt werden. In der vorliegenden Konstellation werden diese Einkünfte<br />
jedoch gem. § 20 Abs. 8 EStG den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet. Aufgrund<br />
dessen unterliegen sie nicht der sog. Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG). Kapitalertragsteuern<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die<br />
persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Der Erwerb einer Kommanditbeteiligung von Todes wegen (Erbfall gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V.<br />
m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz [ErbStG]) bzw. deren Schenkung<br />
unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) unterliegen der Erbschaft-<br />
bzw. Schenkungsteuer.<br />
Als steuerpflichtiger Erwerb i. S. d. ErbStG gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie<br />
nicht steuerfrei ist. Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs bestimmt sich nach den allgemeinen<br />
Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG). Der Anteil an einem Betriebsvermögen<br />
ist auf den Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 97<br />
Abs. 1a Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 109 Abs. 2 BewG). Den Erben oder Beschenkten<br />
werden Freibeträge gem. § 16 ErbStG gewährt.<br />
Sie betragen derzeit für Ehegatten Euro 500.000 und für Kinder Euro 400.000. Daneben<br />
können ggf. besondere Freibeträge nach § 17 ErbStG zur Anwendung kommen.<br />
Die Kommanditbeteiligung stellt steuerliches Betriebsvermögen dar, welches grundsätzlich<br />
zum begünstigten Vermögen nach dem ErbStG gehören kann. Die tatsächliche Anwendung<br />
der Begünstigung kommt jedoch nur in Betracht, wenn das Verwaltungsvermögen der<br />
Fondsgesellschaft 50% nicht übersteigt. Die Beurteilung dieser Frage ist auch abhängig von<br />
der Vermögensstruktur der Beteiligungsgesellschaften der Fondsgesellschaft. Sofern deren<br />
Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, wird die Beteiligung der<br />
Fondsgesellschaft insgesamt zum Verwaltungsvermögen gerechnet. Hält die Fondsgesellschaft<br />
Anteile an einer Kapitalgesellschaft ist zusätzlich zur Vermeidung des Entstehens von<br />
Verwaltungsvermögen eine Beteiligung von mehr als 25% erforderlich. Daher ist für jede einzelne<br />
Beteiligung eine gesonderte Prüfung, ob sie unter das Verwaltungsvermögen gehört,<br />
erforderlich, Aus diesem Grund kann keine abschließende Aussage darüber getroffen werden,<br />
ob die Voraussetzungen für das Vorliegen von begünstigtem Betriebsvermögen der<br />
Fondsgesellschaft erfüllt werden. Die Verschonungsregelung für begünstigtes Vermögen<br />
beinhaltet im Regelfall eine Freistellung dieses Vermögens in Höhe von 85%. Der übersteigende<br />
Teil bleibt bei der Berechnung der Steuer des Weiteren außer Ansatz in Höhe von Euro<br />
150.000,-. Der Abzugsbetrag verringert sich jedoch, wenn der Wert des Vermögens Euro<br />
150.000 übersteigt, um 50 % des den Betrag von Euro 150.000 übersteigenden Betrags.<br />
Der Abzugsbetrag kann innerhalb von zehn Jahren für Erwerbe derselben Person nur einmal<br />
gewährt werden. Im Falle der Anwendung von begünstigtem Betriebsvermögen ist ferner die<br />
Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />
48