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Private Placement - Schmidtner GmbH

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Anleger führen.<br />

Eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte<br />

Den Anlegern stehen nur eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte zu. Ein Weisungsrecht<br />

hinsichtlich der laufenden Geschäftsführung ist nicht gegeben. Es besteht das<br />

Risiko, dass durch die Geschäftsführung wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen für die<br />

Fondsgesellschaft getroffen werden. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen<br />

an den Anleger führen.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die nicht nur zu einem Verlust des Anlagebetrags<br />

des Anlegers führen können, sondern darüber hinaus auch das sonstige Vermögen des<br />

Anlegers gefährden können.<br />

Haftung<br />

Die Anleger haften in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Einlage gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft. Wurde die Einlage in voller Höhe geleistet und im Handelsregister<br />

eingetragen, so kann die persönliche Haftung des Kommanditisten Gläubigern der<br />

Gesellschaft gegenüber bis zur Höhe der übernommenen Haftsumme dann gem. § 172 Abs.<br />

4 HGB wieder aufleben, wenn durch Entnahmen das Kapital des Anlegers unter den Wert<br />

der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinkt. Das Gleiche gilt, soweit ein Kommanditist<br />

Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil durch Verlust unter den<br />

Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist, oder soweit durch die Entnahme der Kapitalanteil<br />

unter den bezeichneten Betrag herabgemindert wird. Die Haftung gem. § 172 Abs.<br />

4 HGB kann zu einer Privatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers führen. Aus der<br />

Fondsgesellschaft ausgeschiedene Anleger haften bis zur Höhe der übernommenen Haftsumme<br />

Gläubigern gegenüber auch nach ihrem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft für<br />

Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft bereits<br />

begründet waren für die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Tages, an dem das Ausscheiden<br />

in das Handelsregister eingetragen wird.<br />

Kommt es zu Auszahlungen an den Anleger, ohne dass ihm entsprechende Gewinne zugewiesen<br />

worden sind, besteht das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

ein Insolvenzverwalter die Rückzahlung der empfangenen, nicht durch Gewinne gedeckten<br />

Auszahlungen verlangt. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Auszahlungen<br />

zurückgezahlt werden müssen, weil die Vermögens- oder Liquiditätslage eine Auszahlung<br />

an sich gar nicht zugelassen hätte.<br />

Fremdfinanzierung<br />

Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Kommanditanteile ganz oder teilweise durch<br />

Fremdmittel, also z.B. durch Bankdarlehen, zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung<br />

erhöht sich die Risikostruktur der Vermögensanlage. Der Anleger ist unabhängig von Auszahlungen<br />

aus den Vermögensanlagen bzw. dem Totalverlust seiner Einlage verpflichtet, Zinsen<br />

und Kosten der Fremdfinanzierung sowie die Rückzahlung der Fremdfinanzierung aus seinem<br />

sonstigen Vermögen zu bedienen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz<br />

(Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers führen.<br />

Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />

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