Private Placement - Schmidtner GmbH
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Anleger führen.<br />
Eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte<br />
Den Anlegern stehen nur eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte zu. Ein Weisungsrecht<br />
hinsichtlich der laufenden Geschäftsführung ist nicht gegeben. Es besteht das<br />
Risiko, dass durch die Geschäftsführung wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen für die<br />
Fondsgesellschaft getroffen werden. Dies kann zu geringeren Ausschüttungen/Entnahmen<br />
an den Anleger führen.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die nicht nur zu einem Verlust des Anlagebetrags<br />
des Anlegers führen können, sondern darüber hinaus auch das sonstige Vermögen des<br />
Anlegers gefährden können.<br />
Haftung<br />
Die Anleger haften in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Einlage gegenüber Gläubigern<br />
der Fondsgesellschaft. Wurde die Einlage in voller Höhe geleistet und im Handelsregister<br />
eingetragen, so kann die persönliche Haftung des Kommanditisten Gläubigern der<br />
Gesellschaft gegenüber bis zur Höhe der übernommenen Haftsumme dann gem. § 172 Abs.<br />
4 HGB wieder aufleben, wenn durch Entnahmen das Kapital des Anlegers unter den Wert<br />
der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinkt. Das Gleiche gilt, soweit ein Kommanditist<br />
Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil durch Verlust unter den<br />
Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist, oder soweit durch die Entnahme der Kapitalanteil<br />
unter den bezeichneten Betrag herabgemindert wird. Die Haftung gem. § 172 Abs.<br />
4 HGB kann zu einer Privatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers führen. Aus der<br />
Fondsgesellschaft ausgeschiedene Anleger haften bis zur Höhe der übernommenen Haftsumme<br />
Gläubigern gegenüber auch nach ihrem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft für<br />
Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft bereits<br />
begründet waren für die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Tages, an dem das Ausscheiden<br />
in das Handelsregister eingetragen wird.<br />
Kommt es zu Auszahlungen an den Anleger, ohne dass ihm entsprechende Gewinne zugewiesen<br />
worden sind, besteht das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
ein Insolvenzverwalter die Rückzahlung der empfangenen, nicht durch Gewinne gedeckten<br />
Auszahlungen verlangt. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Auszahlungen<br />
zurückgezahlt werden müssen, weil die Vermögens- oder Liquiditätslage eine Auszahlung<br />
an sich gar nicht zugelassen hätte.<br />
Fremdfinanzierung<br />
Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Kommanditanteile ganz oder teilweise durch<br />
Fremdmittel, also z.B. durch Bankdarlehen, zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung<br />
erhöht sich die Risikostruktur der Vermögensanlage. Der Anleger ist unabhängig von Auszahlungen<br />
aus den Vermögensanlagen bzw. dem Totalverlust seiner Einlage verpflichtet, Zinsen<br />
und Kosten der Fremdfinanzierung sowie die Rückzahlung der Fremdfinanzierung aus seinem<br />
sonstigen Vermögen zu bedienen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz<br />
(Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers führen.<br />
Maritime Selection <strong>GmbH</strong> & Co. KG - Privatplatzierung für einen kleinen Anlegerkreis - Exposé<br />
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