die gysi thesen - Communismus
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Teil 5, These 12:<br />
Die Anerkennung des Gewaltmonopols des bürgerlichen Staates<br />
These 12:<br />
„Die universale Geltung von Menschenrechten, individueller Freiheit und Demokratie ...<br />
Gewährleistung der Menschenrechte ist ein Erfordernis für dauerhaften Frieden. ... Zweitens muss<br />
<strong>die</strong> erneute Legitimierung des Krieges als Mittel der Politik, und zwar jeder Politik, aufgehalten<br />
und das Gewaltmonopol der UNO wiederhergestellt werden." (These 12, Absatz 6 und 8)<br />
Wer legitimiert und warum? Wenn ein von der USA geplanter Krieg, wie der Golfkrieg, <strong>die</strong><br />
Zustimmung Russlands findet, dann ist er legitimiert, im Unterschied zum Kosovokrieg, welcher<br />
nicht <strong>die</strong> Zustimmung Russlands und Chinas fand? Das heißt, <strong>die</strong> Diktatur und das<br />
Gewaltmonopol der alliierten Siegermächte des 2. Weltkrieges ist es, <strong>die</strong> legitimiert. Die UNO<br />
als Organisation verfügt über kein Gewaltmonopol. Sie ist in Bezug auf den Einsatz von Mitteln,<br />
vor allem von militärischen Mitteln, vollständig abhängig von den fünf Sicherheitsratsmitgliedern<br />
mit Vetorecht. Sind <strong>die</strong>se fünf Sicherheitsratsmitglieder sich einig, braucht man keine UNO.<br />
Sind sie sich nicht einig, existiert <strong>die</strong> UNO nicht. Das Gewaltmonopol der UNO kann schon<br />
deswegen nicht wiederhergestellt werden, weil es nie existiert hat.<br />
Eine Politik, <strong>die</strong> sich <strong>die</strong> universale Geltung der politischen bürgerlichen Menschenrechte auf ihre<br />
Fahnen schreibt, muss auch den Mitteln zu ihrer Durchsetzung zustimmen, auch dem Krieg. Der<br />
Krieg ist bekanntermaßen <strong>die</strong> Fortsetzung der Politik mit anderen, gewaltsamen Mitteln. Erst<br />
„mit dem Gegensatz der Klassen im Innern der Nation fällt <strong>die</strong> feindliche Stellung der Nationen<br />
gegeneinander." (MEW 4, S. 479) In logischer Konsequenz hat dann auch Gysi auf dem letzten<br />
Parteitag der PDS zu Münster in Westfalen <strong>die</strong> Frage der Zustimmung zu den militärischen<br />
Mitteln der Durchsetzung der universalen Menschenrechte unter bestimmten Bedingungen zur<br />
Abstimmung gestellt.<br />
Interessanterweise wird in <strong>die</strong>ser These <strong>die</strong> zu Beginn im Vorspann zu den Thesen geforderte<br />
Verbindung von sozialen und politischen Menschenrechten nicht mehr gezogen. Das Völkerrecht<br />
auf dem Boden der Anerkennung der universalen Geltung der politischen Menschenrechte ist<br />
eben das bürgerliche Völkerrecht, <strong>die</strong> Anerkennung der Herrschaft der Bourgeoisie national wie<br />
international in der sogenannten internationalen Staatengemeinschaft. Da das existierende<br />
Völkerrecht nur <strong>die</strong> internationalen Beziehungen der national herrschenden Klassen untereinander<br />
regelt, existiert es für <strong>die</strong> Völker, den unterdrückten Klassen und Schichten nur insoweit sie der<br />
politische Schwanz ihrer jeweils herrschenden Klassen sind. Das bürgerliche Völkerrecht<br />
legitimiert, unter dem Banner der universalen Geltung der Menschenrechte, <strong>die</strong> Herrschaft der<br />
Bourgeoisie über das Proletariat und allen anderen sozialen Klassen und Schichten, den Völkern,<br />
in der Welt.<br />
Im Grunde genommen haben <strong>die</strong> Völker nämlich nur ein Recht, das historische Recht auf<br />
Revolution. „Das Recht auf Revolution ist ja überhaupt das einzige wirklich 'historische Recht',<br />
worauf alle modernen Staaten ohne Ausnahme beruhen ..." (MEW 22, S. 524) Die Umsetzung<br />
der sozialen Menschenrechte beruht auch auf <strong>die</strong>sem einzig historischen Recht, das <strong>die</strong> Völker<br />
haben, auf dem Recht auf Revolution und dem Übergang zur kommunistischen<br />
Gesellschaftsordnung. Nur durch <strong>die</strong> Abschaffung der Klassen, der sozialen Gegensätze innerhalb<br />
der Nationen, können auch <strong>die</strong> sozialen Menschenrechte, mit dem Recht auf Arbeit als ihrem<br />
Kern, verwirklicht werden.<br />
Bis zum Jahre 2002 regierungsfähig?<br />
Das Problem der Anerkennung des Gewaltmonopols der UNO in den internationalen<br />
Beziehungen hat jedoch noch eine andere wesentliche Seite im Rah men der politischen Ziele<br />
Gysis und seiner Anhänger. Nämlich <strong>die</strong> Seite der Anerkennung des Gewaltmonopols des<br />
bürgerlichen Staates im Inneren als notwendiger Voraussetzung, um zukünftig eine<br />
staatstragender Partei und bis zum Jahre 2002 regierungsfähig zu werden. Dies ist ja