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Umwelterklärung 2012 - Hochschule Landshut

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<strong>Umwelterklärung</strong> <strong>2012</strong><br />

HOCHSCHULE LANDSHUT<br />

sor für die Lehrgebiete Chemie, Energie- und Umwelttechnik berufen. Der Umbau für das<br />

Labor Energie- und Umwelttechnik ist so gut wie abgeschlossen. Die Aufnahme des Laborbetriebs<br />

soll aktuell im Sommersemester 2011 erfolgen. Dies untermauert die Wertstellung dieses<br />

Fachgebietes an der <strong>Hochschule</strong> und weist außerdem auf den Bedarf an Umwelttechnik<br />

im gesamten Lebensbereich, wie Industrie, Handel, Gewerbe aber auch in öffentlichen Bereichen<br />

hin.<br />

1.3 Mittel und Einrichtungen<br />

Die <strong>Hochschule</strong> <strong>Landshut</strong> versteht sich als öffentliches Dienstleistungsunternehmen, das sich<br />

auf Grundlage von Forschung und Lehre an der gesellschaftlichen Nachfrage nach Studienplätzen<br />

und akademischen Abschlüssen orientiert. Mit ihrem Angebot an praxisorientierten<br />

Fachwissen will sie relevante Beiträge und innovative Lösungsansätze zur Verbesserung der<br />

Umweltbedingungen anbieten.<br />

1.3.1 Personelle Mittel<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Sommersemester <strong>2012</strong> stehen den ca. 3.800 Studierenden<br />

für die Vermittlung von Fachwissen und wissenschaftlichen Arbeitsmethoden ca. 93 Professoren<br />

bzw. Dozenten, 14 hauptberufliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie ca. 150<br />

Lehrbeauftragte zur Verfügung.<br />

Für den reibungslosen Fachhochschulbetrieb mit allen technischen Einrichtungen und Mitteln<br />

sorgen etwa 120 Arbeitnehmer (Angestellte) und Beamte im technischen sowie nichttechnischen<br />

Dienst.<br />

Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen und zur Gewährleistung eines sicheren und<br />

umweltfreundlichen Lehr- und Arbeitsumfeldes ist an der <strong>Hochschule</strong> eine geschulte Gruppe<br />

von Beauftragten tätig. Dazu wurden folgende Beauftragte bestellt:<br />

• 19<br />

• 1<br />

• 1<br />

Beauftragte Personen gemäß §6 der Gefahrgut-Beauftragten-Verordnung<br />

Brandschutzbeauftragter<br />

Fachkraft für Arbeitschutz<br />

Stand: 03.2011 Seite: 14 von 77<br />

FHL <strong>Umwelterklärung</strong> <strong>2012</strong>.doc

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