Umwelterklärung 2012 - Hochschule Landshut
Umwelterklärung 2012 - Hochschule Landshut
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<strong>Umwelterklärung</strong> <strong>2012</strong><br />
HOCHSCHULE LANDSHUT<br />
sor für die Lehrgebiete Chemie, Energie- und Umwelttechnik berufen. Der Umbau für das<br />
Labor Energie- und Umwelttechnik ist so gut wie abgeschlossen. Die Aufnahme des Laborbetriebs<br />
soll aktuell im Sommersemester 2011 erfolgen. Dies untermauert die Wertstellung dieses<br />
Fachgebietes an der <strong>Hochschule</strong> und weist außerdem auf den Bedarf an Umwelttechnik<br />
im gesamten Lebensbereich, wie Industrie, Handel, Gewerbe aber auch in öffentlichen Bereichen<br />
hin.<br />
1.3 Mittel und Einrichtungen<br />
Die <strong>Hochschule</strong> <strong>Landshut</strong> versteht sich als öffentliches Dienstleistungsunternehmen, das sich<br />
auf Grundlage von Forschung und Lehre an der gesellschaftlichen Nachfrage nach Studienplätzen<br />
und akademischen Abschlüssen orientiert. Mit ihrem Angebot an praxisorientierten<br />
Fachwissen will sie relevante Beiträge und innovative Lösungsansätze zur Verbesserung der<br />
Umweltbedingungen anbieten.<br />
1.3.1 Personelle Mittel<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Sommersemester <strong>2012</strong> stehen den ca. 3.800 Studierenden<br />
für die Vermittlung von Fachwissen und wissenschaftlichen Arbeitsmethoden ca. 93 Professoren<br />
bzw. Dozenten, 14 hauptberufliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie ca. 150<br />
Lehrbeauftragte zur Verfügung.<br />
Für den reibungslosen Fachhochschulbetrieb mit allen technischen Einrichtungen und Mitteln<br />
sorgen etwa 120 Arbeitnehmer (Angestellte) und Beamte im technischen sowie nichttechnischen<br />
Dienst.<br />
Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen und zur Gewährleistung eines sicheren und<br />
umweltfreundlichen Lehr- und Arbeitsumfeldes ist an der <strong>Hochschule</strong> eine geschulte Gruppe<br />
von Beauftragten tätig. Dazu wurden folgende Beauftragte bestellt:<br />
• 19<br />
• 1<br />
• 1<br />
Beauftragte Personen gemäß §6 der Gefahrgut-Beauftragten-Verordnung<br />
Brandschutzbeauftragter<br />
Fachkraft für Arbeitschutz<br />
Stand: 03.2011 Seite: 14 von 77<br />
FHL <strong>Umwelterklärung</strong> <strong>2012</strong>.doc