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die dresdner union - CDU Dresden

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8<br />

Hochschulfreiheitsgesetz<br />

Mehr Freiheiten<br />

für sächsische Hochschulen<br />

Aline Fiedler MdL<br />

Sachsen ist ein attraktiver<br />

Hochschul-<br />

und Wissenschaftsstandort<br />

mit<br />

mehr als 100.000<br />

Stu<strong>die</strong>renden in vier<br />

Universitäten, fünf<br />

Kunsthochschulen<br />

und fünf Fachhochschulen.<br />

Das hervorragende Abschneiden<br />

der TU <strong>Dresden</strong> und Chemnitz bei der Bundes-Exzellenzinitiative<br />

sind ebenfalls Belege<br />

für <strong>die</strong> gute Entwicklung in den letzten Jahren.<br />

Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass<br />

Hochschulen am erfolgreichsten sind, wenn<br />

sie weitgehend eigenständig und eigenverantwortlich<br />

arbeiten können. Das Hochschulfreiheitsgesetz,<br />

das im September vom<br />

Landtag verabschiedet wurde, stärkt <strong>die</strong><br />

Autonomie der Hochschulen beispielsweise<br />

durch <strong>die</strong> Freiheit vom Stellenplan. Auch <strong>die</strong><br />

zurückgenommenen Vorgaben bei der Anwerbung<br />

von Spitzenkräften verbessern <strong>die</strong><br />

Position der sächsischen Hochschulen im<br />

Wettbewerb um Fachkräfte. Die Erleichterung<br />

der Ausgründung von Unternehmen<br />

unterstützt den Wissenschafts- und Technologietransfer<br />

zwischen Wissenschaft und<br />

Wirtschaft. Das Rektorat der Hochschule<br />

kann im Einvernehmen mit dem Hochschulrat<br />

<strong>die</strong> Übernahme der Bewirtschaftung der<br />

selbstgenutzten Liegenschaften beschlie-<br />

ßen, was eine effizientere Steuerung vor<br />

Ort ermöglichen soll.<br />

Das notwendige Gleichgewicht zwischen<br />

Hochschulautonomie und der Verantwortung<br />

im Umgang mit öffentlichen Mitteln<br />

ist durch Zielvereinbarungen geregelt. Darin<br />

werden Eckpunkte wie Immatrikulations-<br />

und Absolventenzahlen, Schwerpunkte<br />

des Profils der betreffenden Hochschule,<br />

Leitlinien der Hochschulstruktur, Qualitätssicherung<br />

und <strong>die</strong> Folgen bei Nichteinhaltung<br />

der gemeinsam vereinbarten<br />

Ziele geregelt. Das Erststudium an einer<br />

sächsischen Hochschule ist auch weiterhin<br />

kostenfrei. Stu<strong>die</strong>rende, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Regelstu<strong>die</strong>nzeit<br />

um mehr als vier Semester überschreiten,<br />

müssen zukünftig pro Semester<br />

500 Euro Stu<strong>die</strong>ngebühren zahlen. Großzügige<br />

Ausnahmeregelungen vermeiden hier<br />

Härtefälle, beispielsweise bei langer Krankheit,<br />

Mutterschutz oder auch zeitaufwändigem<br />

Engagement in studentischen Gremien.<br />

Erleichtert werden soll der Zugang zur<br />

Hochschule für beruflich qualifizierte Personen.<br />

So kann zukünftig jeder Meister<br />

ohne weitere Prüfung ein Studium an einer<br />

Fachhochschule – jetzt: Hochschule für<br />

angewandte Wissenschaften – aufnehmen.<br />

Eine weitere Möglichkeit ist eine Aufstiegsfortbildung,<br />

an deren Ende <strong>die</strong> Hochschulzugangsberechtigung<br />

steht. Die Diplomabschlüsse<br />

der Berufsakademien werden dem<br />

Bachelor gleichgestellt und berechtigen somit<br />

zur Aufnahme eines Masterstu<strong>die</strong>nganges<br />

an einer Hochschule. Die vereinfachte<br />

Anerkennung von Leistungen, <strong>die</strong> an anderen<br />

Hochschulen erbracht worden sind,<br />

erleichtert den Wechsel zwischen Hochschulen<br />

national und international. Die Beweislast,<br />

dass Prüfungen oder Leistungsnachweise<br />

nicht gleichwertig sind und<br />

damit nicht anerkannt werden, liegt jetzt<br />

bei der Universität.<br />

Für Diskussion sorgte ein <strong>CDU</strong>/FDP-Antrag<br />

zur verfassten Studentenschaft: Stu<strong>die</strong>rende<br />

können nun nach dem ersten Semester<br />

frei entscheiden, ob sie weiter durch<br />

den Studentenrat vertreten werden wollen.<br />

Dies erhöht einerseits <strong>die</strong> Legitimation<br />

der studentischen Gremien und gibt andererseits<br />

den Stu<strong>die</strong>renden mehr Entscheidungsfreiheit.<br />

Der Dynamik und Entwicklung des Hochschulwesens<br />

durch größtmögliche Freiheit<br />

gerecht zu werden, ist Anliegen der<br />

beschlossenen Hochschulnovelle. Guten<br />

Studenten vorbildliche Lehre zu bieten,<br />

exzellenten Wissenschaftlern optimale<br />

Forschung zu ermöglichen und unsere<br />

Hochschulen im Wettbewerb um Drittmitteleinwerbung<br />

zukunftsfähig zu machen,<br />

dafür schafft das Hochschulfreiheitsgesetz<br />

wichtige Rahmenbedingungen.<br />

Hinweis: Das Hochschulfreiheitsgesetz ist<br />

im Internet unter www.revosax.sachsen.de<br />

abrufbar.<br />

Die DRESDNER UNION · Dezember ‘12 / Januar ‘13

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