die dresdner union - CDU Dresden
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8<br />
Hochschulfreiheitsgesetz<br />
Mehr Freiheiten<br />
für sächsische Hochschulen<br />
Aline Fiedler MdL<br />
Sachsen ist ein attraktiver<br />
Hochschul-<br />
und Wissenschaftsstandort<br />
mit<br />
mehr als 100.000<br />
Stu<strong>die</strong>renden in vier<br />
Universitäten, fünf<br />
Kunsthochschulen<br />
und fünf Fachhochschulen.<br />
Das hervorragende Abschneiden<br />
der TU <strong>Dresden</strong> und Chemnitz bei der Bundes-Exzellenzinitiative<br />
sind ebenfalls Belege<br />
für <strong>die</strong> gute Entwicklung in den letzten Jahren.<br />
Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass<br />
Hochschulen am erfolgreichsten sind, wenn<br />
sie weitgehend eigenständig und eigenverantwortlich<br />
arbeiten können. Das Hochschulfreiheitsgesetz,<br />
das im September vom<br />
Landtag verabschiedet wurde, stärkt <strong>die</strong><br />
Autonomie der Hochschulen beispielsweise<br />
durch <strong>die</strong> Freiheit vom Stellenplan. Auch <strong>die</strong><br />
zurückgenommenen Vorgaben bei der Anwerbung<br />
von Spitzenkräften verbessern <strong>die</strong><br />
Position der sächsischen Hochschulen im<br />
Wettbewerb um Fachkräfte. Die Erleichterung<br />
der Ausgründung von Unternehmen<br />
unterstützt den Wissenschafts- und Technologietransfer<br />
zwischen Wissenschaft und<br />
Wirtschaft. Das Rektorat der Hochschule<br />
kann im Einvernehmen mit dem Hochschulrat<br />
<strong>die</strong> Übernahme der Bewirtschaftung der<br />
selbstgenutzten Liegenschaften beschlie-<br />
ßen, was eine effizientere Steuerung vor<br />
Ort ermöglichen soll.<br />
Das notwendige Gleichgewicht zwischen<br />
Hochschulautonomie und der Verantwortung<br />
im Umgang mit öffentlichen Mitteln<br />
ist durch Zielvereinbarungen geregelt. Darin<br />
werden Eckpunkte wie Immatrikulations-<br />
und Absolventenzahlen, Schwerpunkte<br />
des Profils der betreffenden Hochschule,<br />
Leitlinien der Hochschulstruktur, Qualitätssicherung<br />
und <strong>die</strong> Folgen bei Nichteinhaltung<br />
der gemeinsam vereinbarten<br />
Ziele geregelt. Das Erststudium an einer<br />
sächsischen Hochschule ist auch weiterhin<br />
kostenfrei. Stu<strong>die</strong>rende, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Regelstu<strong>die</strong>nzeit<br />
um mehr als vier Semester überschreiten,<br />
müssen zukünftig pro Semester<br />
500 Euro Stu<strong>die</strong>ngebühren zahlen. Großzügige<br />
Ausnahmeregelungen vermeiden hier<br />
Härtefälle, beispielsweise bei langer Krankheit,<br />
Mutterschutz oder auch zeitaufwändigem<br />
Engagement in studentischen Gremien.<br />
Erleichtert werden soll der Zugang zur<br />
Hochschule für beruflich qualifizierte Personen.<br />
So kann zukünftig jeder Meister<br />
ohne weitere Prüfung ein Studium an einer<br />
Fachhochschule – jetzt: Hochschule für<br />
angewandte Wissenschaften – aufnehmen.<br />
Eine weitere Möglichkeit ist eine Aufstiegsfortbildung,<br />
an deren Ende <strong>die</strong> Hochschulzugangsberechtigung<br />
steht. Die Diplomabschlüsse<br />
der Berufsakademien werden dem<br />
Bachelor gleichgestellt und berechtigen somit<br />
zur Aufnahme eines Masterstu<strong>die</strong>nganges<br />
an einer Hochschule. Die vereinfachte<br />
Anerkennung von Leistungen, <strong>die</strong> an anderen<br />
Hochschulen erbracht worden sind,<br />
erleichtert den Wechsel zwischen Hochschulen<br />
national und international. Die Beweislast,<br />
dass Prüfungen oder Leistungsnachweise<br />
nicht gleichwertig sind und<br />
damit nicht anerkannt werden, liegt jetzt<br />
bei der Universität.<br />
Für Diskussion sorgte ein <strong>CDU</strong>/FDP-Antrag<br />
zur verfassten Studentenschaft: Stu<strong>die</strong>rende<br />
können nun nach dem ersten Semester<br />
frei entscheiden, ob sie weiter durch<br />
den Studentenrat vertreten werden wollen.<br />
Dies erhöht einerseits <strong>die</strong> Legitimation<br />
der studentischen Gremien und gibt andererseits<br />
den Stu<strong>die</strong>renden mehr Entscheidungsfreiheit.<br />
Der Dynamik und Entwicklung des Hochschulwesens<br />
durch größtmögliche Freiheit<br />
gerecht zu werden, ist Anliegen der<br />
beschlossenen Hochschulnovelle. Guten<br />
Studenten vorbildliche Lehre zu bieten,<br />
exzellenten Wissenschaftlern optimale<br />
Forschung zu ermöglichen und unsere<br />
Hochschulen im Wettbewerb um Drittmitteleinwerbung<br />
zukunftsfähig zu machen,<br />
dafür schafft das Hochschulfreiheitsgesetz<br />
wichtige Rahmenbedingungen.<br />
Hinweis: Das Hochschulfreiheitsgesetz ist<br />
im Internet unter www.revosax.sachsen.de<br />
abrufbar.<br />
Die DRESDNER UNION · Dezember ‘12 / Januar ‘13