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ere Klappen waren geöffnet und Teile<br />

entnommen worden. Da außerdem an<br />

der Stelle, an der das Flugzeug zum<br />

Stillstand kam, alle Spuren bereits beseitigt<br />

und die beschädigten und ausgebrannten<br />

Privatkraftfahrzeuge an<br />

einer anderen Stelle abgestellt worden<br />

waren, wurde die technische Untersuchung<br />

erheblich erschwert.<br />

Die dritte Rotte startete am nächsten<br />

Morgen zu ihrem Flug nach Beja. Dazu<br />

hatte sie von ihrem Staffelchef von<br />

Beja aus den Befehl erhalten, obwohl<br />

er wusste, dass ein Team des GenFl-<br />

SichhBw noch am Abend des Unfalltages<br />

in Getafe eintreffen würde. Der<br />

Rückflug der Überführungscrews mit<br />

einer Transall erfolgte mit einer kurzen<br />

Zwischenlandung in Getafe. Dort wurden<br />

einige Ausrüstungsgegenstände<br />

der Unfallmaschine – darunter die<br />

beiden Schleudersitze – in die Transall<br />

verladen und nach Fürstenfeldbruck<br />

gebracht. Wer dazu den Auftrag gegeben<br />

hatte, war nicht mehr festzustellen.<br />

Trotzdem konnte die Ursache<br />

des Unfalls ermittelt werden. Mit den<br />

Fakten konfrontiert, gaben sowohl<br />

der Unfallpilot wie auch seine in diesen<br />

Vorfall verstrickten Kameraden ihr<br />

Verhalten zu.<br />

Durch ein fünfköpfiges Team der<br />

Feldwerft G-91 des Luftwaffenversorgungsregiments<br />

3 aus Leipheim wurde<br />

das Wrack transport- und luftverladefähig<br />

gemacht. Einige Teile wurden<br />

ausgebaut und zur weiteren Untersuchung<br />

mit nach Deutschland genommen.<br />

Der Rest wurde mit einer Transall<br />

nach Beja gebracht.<br />

In einem diszplinargerichtlichen<br />

Verfahren gegen den Unfallflugzeugführer<br />

– mit immerhin mehr als 1.800<br />

Flugstunden, davon mehr als 1.100<br />

Stunden auf der Gina – behauptete<br />

dieser, sich konform der damaligen<br />

Vorschriftenlage verhalten zu haben.<br />

Demnach wäre es seiner Meinung<br />

nach völlig legitim, einen Flug ohne<br />

Bremsschirm anzutreten. Aber gemäß<br />

der Zwischenflugcheckliste GAF T.O.<br />

G-91 (T/3)-6 WC-TF war das Einlegen<br />

des Bremsschirms und das Schließen<br />

der Bremsschirmklappe für den Wart<br />

vorgeschrieben, außerdem war für<br />

die Gina die Auslösung des Bremsschirmes<br />

erforderlich (Vorschrift), um<br />

ein maximales Bremsen im Falle eines<br />

Startabbruchs zu erreichen. Weiter<br />

schrieb der GenFlSichhBw als Antwort<br />

auf eine Anfrage des Rechtsberaters<br />

der 1. Luftwaffendivision:<br />

„Da militärische Vorschriften auf<br />

dem Prinzip des Gebotes und nicht<br />

des Verbotes aufgebaut sind, kann<br />

der Aussage des Flugzeugführers, …,<br />

nicht gefolgt werden. Entscheidend<br />

ist hier nicht die Feststellung, ob der<br />

Bremsschirm für einen Flug erforderlich<br />

ist bzw. ob man auch ohne Schirm<br />

fliegen kann, sondern die Tatsache,<br />

dass der Bremsschirm für die Durchführung<br />

von Flugbetrieb mit der G-91<br />

– insbesondere im Hinblick auf Startabbrüche<br />

– gefordert wird.“<br />

Wie dieses Verfahren ausgegangen<br />

ist, ist aus den zur Verfügung stehenden<br />

Quellen nicht ersichtlich. Ob das<br />

zweifelhafte Verhalten der Flugzeugführer<br />

der dritten Rotte disziplinar<br />

gewürdigt wurde, kann nicht gesagt,<br />

aber doch vermutet werden.<br />

Was lernen wir nun aus diesem Vorgang?<br />

- Die Verfolgung eines Zieles – und<br />

sei es noch so interessant – darf<br />

nicht dazu führen, keine Risikobewertung<br />

durchzuführen.<br />

- Erkenntnisse, die aus Tests, Überprüfungen<br />

und aus den Ergebnissen<br />

von Zwischen- und Unfalluntersuchungen<br />

gewonnen werden,<br />

müssen unverzüglich zum betroffenen<br />

Personenkreis zur Kenntnis<br />

gelangen und in die entsprechende<br />

Dokumentation eingearbeitet werden.<br />

- Kameradschaft rechtfertigt in keinem<br />

Fall, Fehlverhalten von Kameraden<br />

zu decken, zu vertuschen<br />

oder die Aufklärung eines Ereignisses<br />

/ Vorkommnisses zu be- bzw.<br />

verhindern.<br />

* Dem Flugzeugführer war nicht bekannt,<br />

dass die MA-1A (mod) Fanganlage<br />

in Getafe für einen Fang der<br />

G-91 ungeeignet bzw. gefährlich<br />

war. Bei im Jahre 1963 durchgeführten<br />

Versuchen wurde durch die<br />

Ausbildungsgruppe der WaSLw 50<br />

festgestellt, dass bei der Benutzung<br />

dieser Fanganlage, wenn das Flugzeug<br />

mit höherer Geschwindigkeit<br />

in die Fanganlage einrollt, mit einem<br />

totalen Verlust der Maschine und<br />

evtl. mit dem Tod des Flugzeugführers<br />

gerechnet werden muss.<br />

Bei einem dieser Versuche bei einer<br />

Einrollgeschwindigkeit von nur<br />

50 kts wurde die Maschine um ihre<br />

Hochachse nach rechts gedreht und<br />

kam in etwa 160° Rollrichtung zum<br />

Stehen.<br />

Weder im Handbuch G-91 noch in<br />

anderen einschlägigen Vorschriften<br />

fanden sich Hinweise darauf, dass<br />

diese in der Zeit häufig auf Flugplätzen<br />

der NATO installierte Fanganlage<br />

für die G-91 höchst problematisch<br />

war und für den Flugzeugführer<br />

lebensgefährlich werden konnte.<br />

Für die G-91 gewährleistete ausschließlich<br />

eine Netzfanganlage<br />

einen erfolgreichen Fang. Obwohl<br />

schon 1963 die Nichteignung und<br />

Gefährlichkeit der MA-1A (mod)<br />

Fanganlagen durch Versuche festgestellt<br />

wurde, fand das Ergebnis<br />

dieser Versuche weder Einzug in<br />

die entsprechenden Vorschriften<br />

noch wurde der entsprechende Personenkreis<br />

darüber informiert.<br />

Bei der MA-1A (mod) Fanganlage<br />

handelt es sich um eine sogenannte<br />

Kettenfanganlage, bei der das<br />

einrollende Flugzeug am Fahrwerk<br />

gefangen wird und seine Energie<br />

durch das Ausziehen von am Startbahnrand<br />

entgegen der Einrollrichtung<br />

gelegte Ankerketten abgebaut<br />

wird.<br />

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