Technischer Zug - THWhS
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Technische Hilfe im Inland<br />
Zivilschutzperspektiven<br />
In seinem Zivilschutzprogramm gibt das Bundesinnenministerium<br />
folgenden Rahmen vor:<br />
1. Allgemeines/ Katastrophenschutz<br />
1. Das ehrenamtliche Element bleibt Grundpfeiler<br />
des Ziv ilschutzes. Die Motivation der Helfer sowie die<br />
Eigenverantwortung der Organisationen sollen<br />
gestärkt werden. Administrative Hemmnisse werden<br />
abgebaut.<br />
2. Der Zivilschutz wird auf den Strukturen des vorhandenen<br />
Gefahrenabwehrpotentials in den Ländern<br />
aufgebaut. Auf die Vorgabe bundeseinheitlicher<br />
Strukturen wird grundsätzlich v erzichtet.<br />
3. Der Bund ergänzt aus Ziv ilschutzgründen das<br />
Katastrophenschutzpotential der Länder in den Bereichen<br />
Brandschutz, Sanitätswesen, Betreuung und ABC<br />
Schutz.<br />
4. Für den Bereich der Technischen Hilfe hält der<br />
Bund die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vor.<br />
Deren gesamtes Potential steht den Ländern zusätzlich<br />
zur Verstärkung ihres eigenen Katastrophenschutzpotentials<br />
zur Verfügung.<br />
5. Die Ausbildung wird an den organisationseigenen<br />
Ausbildungseinrichtungen und den Landesfeuerwehrschulen<br />
durchgeführt. Deshalb kann auf die vom<br />
Bund finanzierten KatastrophenSChutzschulen der Länder<br />
grundsätzlich verzichtet werden.<br />
6. Die Wartung und Instandsetzung der Ausstattung<br />
erfolgen grundsätzlich durch die Privatwirtschaft. Hierfür<br />
stellt der Bund pauschalierte Selbstbewirtschaftungsmittel<br />
zur Verfügung. Die bisher vom Bund finanzierten Zentralwerkstätten<br />
werden damit entbehrlich.<br />
II. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />
1. Das Technische Hilfswerk nimmt im Ziv ilschutz die<br />
Aufgabe "Technische Hilfe" wahr. Darüber hinaus verfügt<br />
die Bundesanstalt über eine Komponente für<br />
humanitäre Hilfseinsätze im Ausland.<br />
2. Die Aufbauorganisation des Technischen Hilfswerks<br />
wird gestrafft. Statt der derzeit elf Landesbeauftragten-Dienststellen<br />
im alten Bundesgebiet sollen<br />
künftig acht vergleichbare Organisationseinheiten für<br />
das gesamte Bundesgebiet gebildet werden. Die 119<br />
Geschäftsführerbereiche sollen auf 66 verringert und<br />
umstrukturiert werden.<br />
3. Der Bund wird sich dafür einsetzen, daß das<br />
Technische Hilfswerk in die allgemeine Gefahrenabwehr<br />
stärker als bisher einbezogen wird. Administrative<br />
Hemmnisse, die die Erreichung d ieses Zieles<br />
erschweren, werden beseitigt.<br />
IIl. Organisationsstruktur<br />
Die Neukonzeption des Zivilschutzes und die angespannte<br />
Haushaltslage erfordern eine Straffung und<br />
Konzentration aller personellen und sächlichen Ressourcen.<br />
Die bisher in v erschiedenen Einrichtung en<br />
durchgeführte Ausbildung in den Bereichen Selbstschutz,<br />
Zivilschutz und zivile Verteidigung wird in einer<br />
Einrichtung zusammengefaßt. Das Bundesamt für Zivilschutz<br />
und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />
bleiben tragende Säulen des Zivilschutzes im Verantwortungsbereich<br />
des Bundes.<br />
Diese Vorgabe bedeutet für das THW:<br />
• Der erweiterte Katastrophenschutz wird deutlicher<br />
als bisher in Bundesauftrags- und Bundeseigenverwaltung<br />
getrennt.<br />
• Im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung ergänzt<br />
der Bund das friedenszeitliche Potential der Länder<br />
und verzichtet auf die Vorgabe bundeseinheitlicher<br />
Strukturen.<br />
• Das Gesamtpotential des THW wird als Bundeseig<br />
env erwaltung der Verstärkungsteil des erweiterten<br />
KatS und bleibt damit das einzige operative Instrument<br />
des Bundes in diesem Bereich.<br />
• Im V -Fall erfüllt das THW die AUfgaben der Technischen<br />
Hilfe unter Leitung der KatS-Behörden der<br />
Länder, ist aber für die interne Führung, Kommunikation<br />
und Logistik selbst verantwortlich.<br />
Organisationsspezifische Aspekte der THW-Aufgaben<br />
Vor Inkrafttreten des THW-HelfRG hatte das THW nur<br />
eine gesetzlich fixierte Aufgabe, nämlich Technische<br />
Hilfe im Zivilschutz. Das THW wurde als Ziv ilschutzeinrichtung<br />
v orrangig für diese Aufgabe strukturiert und<br />
verwaltet. Dies kollidierte mit der auf reale Gefahrenabwehrarbeit<br />
ausgerichteten Erwartungshaltung der<br />
Helfer. Die ehrenamtliche Basis des THW hat sich stets<br />
als Hilfeleistungsorganisation gefühlt, die durch örtliche<br />
Einbindung und friedenszeitliche Einsätze Teil des<br />
kommunalen Lebens sein wollte. Erst durch das THW<br />
HelfRG, das drei gleichwertige Aufgaben des THW<br />
definierte, und die darauf folgende Herauslösung der<br />
THW-Leitung aus dem Bundesamt für Zivilschutz ergab<br />
sich ein Gleichklang zwischen den gesetzlichen und<br />
politischen Vorgaben sowie den Forderungen der<br />
ehrenamtlichen Helferschaft.<br />
Das THW verbindet in idealer Weise die Vorteile<br />
einer straff geführten, schnell reaktionsfähigen Bundeseinrichtung<br />
mit der hohen Motivation und Fachkompetenz<br />
der in der Regel beruflich vorgebildeten<br />
ehrenamtlichen Führungskräfte und Helfer. Die Bun-<br />
Technisches HilJsw erk<br />
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