Technischer Zug - THWhS
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desanstalt THW ist damit ein professionelles und<br />
kostengünstiges Instrument des Bundes zur Leistung<br />
technischer Hilfe beim Zivilschutz, bei der humanitären<br />
Auslandshilfe sowie unterstützend oder ergänzend<br />
in der Gefahrenabwehr der Länder und<br />
Gemeinden.<br />
Bisherige Defizite<br />
Wie jeder engagierte Katastrophenschützer weiß,<br />
weisen die bisherigen KatS-Strukturen mittlerweile<br />
Defizite auf. Der Bund, nach dem Grundgesetz für den<br />
Bevölkerungsschutz im Krieg zuständig, hielt dafür -<br />
zusätzlich zum Gefahrenabwehrsystem der Länder -<br />
den sogenannten Verstärkungsteil im erweiterten<br />
Katastrophenschutz vor, zu dem auch das THW gehörte.<br />
Die Grundstrukturen des Verstärkungsteils entstammen<br />
weithin dem Luftschutzhilfsdienst (LSHD) der<br />
Nachkriegszeit. Der LSHD wurde ab Mitte der 50er<br />
Jahre von Fachleuten aufgebaut, die ihre Erfahrungen<br />
im Zweiten Weltkrieg gesammelt hatten. Bei der<br />
Auswertung der damaligen Vorschläge zum Aufbau<br />
eines Luftschutzes fällt auf, daß stets vom Kriegsbild<br />
und damit vom Schadensbild des Zweiten Weltkrieges<br />
mit Luftangriffen von Bombergeschwadern ausgegangen<br />
wurde, jedoch jeglicher Bezug zur friedenszeitlichen<br />
Nutzung fehlte.<br />
Bei Ausbildung, Übungen sowie der Beschaffung<br />
von Ausstattung wurde aus haushaltsrechtlichen<br />
Gründen vom Bund ein ausschließlicher V-Fall-Bezug<br />
gefordert und umgesetzt. Dieses schränkte bei vielen<br />
Fachdiensten die friedenszeitlichen Verwendungsmöglichkeiten<br />
ein und war nur unvollkommen mit der<br />
Absicht zu vereinbaren, ein einheitliches Hilfeleistungspotential<br />
für Krieg und Frieden bereitzustellen<br />
(KatSG 1968). Deswegen klafften in den letzten Jahren<br />
die beiden Säulen des abwehrenden Bevölkerungsschutzes<br />
- einerseits friedenszeitliche Gefahrenabwehr<br />
durch Länder, Kreise und Gemeinden und<br />
andererseits "Bundes-Katastrophenschutz" - immer<br />
weiter auseinander. Darunter litt die Zusammenarbeit<br />
der am integrierten Hilfeleistungssystem Beteiligten.<br />
Die Vorgabe des Katastrophenschutzgesetzes<br />
(KatSG), als "Grundlast" des friedenszeitlichen KatS in<br />
jedem Kreis Einheiten aller Fachdienste aufzustellen,<br />
haben die Länder oder Organisationen in den wenigsten<br />
Fachdiensten verwirklicht. Dennoch hat sich im<br />
Rahmen eines Bedarfsdeckungssystems, welches flexibel<br />
und schnell auf neue Anforderungen reagierte,<br />
ein Hilfeleistungspotential hoher Effizienz entwickelt,<br />
das vor allem die Bereiche Brandschutz, technische<br />
Hilfe im Rahmen der alltäglichen Gefahrenabwehr,<br />
Schadensbekämpfung nach Unfällen mit gefährlichen<br />
Stoffen, Rettungs- und Sanitätsdienst umfaßt.<br />
Diese Kräfte waren jedoch bei größeren Schadenslagen<br />
über die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert,<br />
so daß dann i. d . R. auf Einheiten des erweiterten<br />
KatS zurückgegriffen wurde. Obwohl die Länder im<br />
Bereich des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes<br />
kein eigenes Potential vorhalten, sind in den<br />
Rechtsvorschriften der meisten Länder diese Fachdienste<br />
als Bestandteil des friedenszeitlichen KatS<br />
genannt. Damit wird de facto das Bundespotential<br />
des THW auch zum unverzichtbaren Bestandteil des<br />
Katastrophenschutzes der Länder, wenngleich der Einsatz<br />
des THW in diesen Fällen als Amtshilfe zu qualifizieren<br />
ist.<br />
Bedrohungsanalyse und Schadensbilder<br />
Ein Krieg in der Art, w ie er allen bisherigen Szenarien<br />
zugrunde lag, ist unwahrscheinlich geworden.<br />
Der V-Fall rückt immer mehr in den Hintergrund. Dieser<br />
Verbesserung der sicherheitspolitischen Lage stehen<br />
aber andere und z. T. auch neue Gefährdungen<br />
gegenüber. Beispielhaft seien nur genannt:<br />
• Nord-Süd-Konflikt,<br />
• Nationalitätenkonflikte,<br />
• Religionskonflikte,<br />
• regionale Konfliktherde (aktuell: Ex-Jugoslawien).<br />
Solche außenpolitischen Konflikte können sich zu<br />
Krisenherden entwickeln, die Auswirkungen auf die<br />
Bundesrepublik haben. Auch Bedrohungsursachen,<br />
die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können,<br />
sind nicht auszuschließen. Die bisherige - zumindest<br />
theoretische - Trennung zwischen Krieg und Frieden ist<br />
• Instabilität des früheren kommunistischen Machtbereichs,<br />
schon heute verwischt. Der Staat muß daher - unabhängig<br />
von den Ursachen - in der Lage sein, die<br />
Bevölkerung in GroßschadenSlagen zu schützen.<br />
Daneben muß er evtl. bei Konflikten in Nachbarregionen<br />
Flüchtlingsströme steuern, versorgen und<br />
unterbringen. Die bisherige Kalkulierbarkeit - auch für<br />
die Verteidigungsplanungen - ist entfallen. An ihre<br />
Stelle tritt auf absehbare Zeit eine völlig neue Unwägbarkeit.<br />
So wie die NATO ihre Planungen völlig verändern<br />
mußte, ist auch im Zivilschutz künftig flexiblere<br />
Reaktionsfähigkeit gefordert.<br />
Grundlage eines jeden Neukonzeptes für den Zivilschutz<br />
muß naturgemäß ein angenommenes V-Fall<br />
Schadensszenario sein. Die bisherige "stabile" Ost<br />
West-Konfrontation ist einer Unberechenbarkeit gewichen.<br />
Fachlich vertretbar erscheint heute vielmehr die<br />
Annahme künftiger Gefährdung vorwiegend durch<br />
gezielt eingesetzte ballistische Flugkörper, über die<br />
eine Reihe von Staaten verfügen oder in absehbarer<br />
Zeit verfügen können. Ihre Wirkung ist aus dem Zweiten<br />
Weltkrieg und aus dem Golfkrieg bekannt; sie<br />
haben einen großen Zerstörungsradius und verursachen<br />
- je nach Siedlungsstruktur - Brände, Vertrümmerungen<br />
und Schäden an der Infrastruktur. Dabei ist<br />
mit vielen Toten, zahlreichen Verschütteten und einer<br />
hohen Anzahl Schwerverletzter zu rechnen. Daneben<br />
darf nicht verdrängt werden, daß auch der Einsatz<br />
atomar oder chemisch bestückter Gefechtsköpfe weiterhin<br />
im Bereich des Denkbaren liegt.<br />
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Technisches Hilfswerk