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GEW-ZEitUNG Rheinland-Pfalz

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Landespolitik<br />

erforderlich, die eine verbesserte Besoldung des Personals<br />

mit akademischen Abschlüssen ermögliche. Anderenfalls<br />

gerate die Erfüllung der den Kommunen übertragenen<br />

Aufgaben immer mehr in Gefahr.<br />

DGB und VERDI betonten in ihren Stellungnahmen<br />

gleichfalls die negativen Auswirkungen dieses Gesetzesvorhabens<br />

auf die Motivation der Bediensteten bei gleichzeitig<br />

ständig zunehmender Belastung. Die „Bezahlung nach<br />

Kassenlage“ ohne personalpolitisches Gesamtkonzept<br />

und ohne Diskussion der Frage, welche Leistungen der<br />

Öffentliche Dienst eigentlich erbringen müsse, gefährde<br />

letztendlich die Qualität der Leistungserbringung in<br />

den staatlichen Kernbereichen. Die Regierung betrachte<br />

die für den Staat arbeitenden Bediensteten nur noch als<br />

Kostenfaktor: „Stellenabbau und Kürzungen sind kein<br />

umfassendes Konzept“, stellte Astrid Clauss für den DGB<br />

fest. Auch sei der nun absehbare Reallohnverlust der Beamten<br />

im Lande schädlich für die Binnennachfrage und<br />

damit ein völlig falsches Signal.<br />

Auch dürfe die Einnahmeseite nicht außer Acht gelassen<br />

werden: Nur ein ordentlich finanzierter Staat sei ein handlungsfähiger<br />

Staat. In ähnlicher Weise hatte bereits der<br />

Sprecher des Richterbundes darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass man u.a. aus den Haushaltsplänen des Landes und<br />

Berichten des Landesrechnungshofes ständig entnehmen<br />

könne, dass auch <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> sich immer noch viele<br />

Dinge leiste, die man als „nice to have“ bezeichnen könne,<br />

dass aber darüber die staatlichen Kernaufgaben - er<br />

nannte hier die Rechtsgewährung und den Justizvollzug<br />

- unterfinanziert ins Hintertreffen gerieten.<br />

Von allen Arbeitnehmerorganisationen wurde weiterhin<br />

die Sorge geäußert, dass es neben den für fünf Jahre<br />

festgelegten Regelungen zu weiteren – die Bediensteten<br />

belastenden – Entscheidungen kommen werde.<br />

Ausfallende Einsparung durch eine<br />

andere Sparmaßnahme kompensiert<br />

Seitens der SPD-Fraktion wurde dagegen argumentiert,<br />

dass man aufgrund der geführten Gespräche mit den<br />

Gewerkschaften bereit sei, auf die Absenkung der Beihilfeberechtigungsgrenze<br />

für „hinzuverdienende“ Ehegatten<br />

für diejenigen Beamtinnen und Beamte, die bereits<br />

verheiratet seien bzw. in einer der Ehe gleichgestellten<br />

Partnerschaft lebten, zu verzichten.<br />

Was dabei aber verschwiegen worden ist, verkündete die<br />

SPD in einer Presseerklärung am Nachmittag: Die durch<br />

den Verzicht auf die Belastung der Doppelverdiener-Paare<br />

ausfallende Einsparung wird durch eine andere Sparmaßnahme<br />

kompensiert: Die bisher in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

gewährte Beihilfe im Todesfall soll auf Antrag der SPD-<br />

Fraktion „weitgehend“ gestrichen werden. Damit wird<br />

eine neue Belastung verordnet, die nunmehr ausnahmslos<br />

alle Beamtinnen und Beamten - bzw. ihre Hinterbliebenen<br />

- treffen wird.<br />

Wie Rot-Grün mit den<br />

BeamtInnen umspringt<br />

Das hat schon eine neue Qualität, wie hier die rot-grüne<br />

Regierungskoalition im Land mit ihren BeamtInnen und<br />

den sie vertretenden Gewerkschaften und Verbänden<br />

umspringt: Zuerst wird ein weitreichender Gesetzentwurf,<br />

der erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die<br />

Beamtengehälter für fünf Jahre im Voraus auf niedrigem<br />

Niveau festschreibt, zu Beginn der Sommerferien mit<br />

kurzer Äußerungsfrist in die Anhörung gegeben, dann<br />

erklärt man sich großzügig bereit einen Komplex, dessen<br />

Umsetzung zu ungerechten Verwerfungen geführt hätte,<br />

zu ändern und ersetzt die „Einsparausfälle“ durch eine<br />

völlig andersgeartete harte Einsparmaßnahme, über die<br />

aber mit den Vertretern der Betroffenen überhaupt nicht<br />

mehr diskutiert wird, weil man sich ja schon im parlamentarischen<br />

Verfahren befindet!<br />

Und noch eine neue Einsparmaßnahme ist der Regierungskoalition<br />

im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt<br />

2012/2013 eingefallen: Die Hochschulen des<br />

Landes sollen - zunächst für 2 Jahre - die Steigerungen für<br />

Gehälter und Vergütungen aus ihrem Etat selbst „erwirtschaften“,<br />

wodurch das Land 7 Millionen (2012) bzw. 13<br />

Millionen (2013) Euro einsparen will. Stellenstreichung<br />

oder die Rekrutierung besonders „billiger“ Professoren<br />

zum Ausgleich von Lohnsteigerungen - ist das das richtige<br />

Signal einer Bildungspolitik, die sich auf steigende<br />

Studierendenzahlen einstellen muss?<br />

Zum Schluss noch ein „Schmankerl“, das die Frage<br />

aufwirft, welche Bedeutung Logik für die Autoren des<br />

„Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung<br />

der Haushaltsfinanzierung“ eigentlich hat: Im Artikel<br />

11 des Gesetzentwurfes wird den studentischen und<br />

wissenschaftlichen Hilfskräften an den Hochschulen die<br />

Mitarbeitereigenschaft zugesprochen. Damit erhalten sie<br />

die volle Mitbestimmung, wie die übrigen Beschäftigten.<br />

Begründet wird dies damit, dass die „HIWIS“ Zuarbeit<br />

und unterstützende Tätigkeit leisteten, weisungsabhängig<br />

und nicht „eigenständig“, „wissenschaftlich“ oder „schöpferisch“<br />

arbeiteten. Auf Protest einiger Hochschulen,<br />

die sich angesichts der dadurch anfallenden Arbeiten<br />

überfordert fühlten, weil man ja viele „HIWIS“ beschäftige<br />

(die Rede ist von ca. 4.000 im Land, aber so genau<br />

weiß das niemand), wurde der Gesetzentwurf zwischen<br />

Anhörung und Einbringung in den Landtag noch einmal<br />

auf die Schnelle geändert: Jetzt wird die Mitbestimmung<br />

der „HIWIS“ von einem „Antrag“ abhängig gemacht,<br />

wie es bei wissenschaftlichen Mitarbeitern vorgeschrieben<br />

ist. Die Begründung, dies geschehe „im Hinblick<br />

auf ihre Qualifikation“, ist schon deshalb absurd, weil<br />

sie von der im davorstehenden Absatz widerlegt wird,<br />

der die Notwendigkeit der Mitbestimmung mit der als<br />

„nicht wissenschaftlich“ bewerteten Tätigkeit begründet.<br />

Nirgendwo in Deutschland wurde bislang die Frage der<br />

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten von der<br />

„Qualifikation“ der/des Betroffenen abhängig gemacht.<br />

Sind wir damit wieder beim Anfang dieses Beitrags angekommen?<br />

„Politisch opportunistisch entschieden?“ - ganz sicher!<br />

„Verfassungsrechtlich abgewogen?“ - aus <strong>GEW</strong>erkschaftlicher<br />

Sicht mitnichten!<br />

<strong>GEW</strong>-Zeitung <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> 12 / 2011<br />

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