REPORT 2012
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KURIOSES<br />
n Bevor ein Gesetz in Kraft treten<br />
kann, muss der Entwurf dem Bundestag<br />
zur Stellungnahme vorgelegt<br />
und anschließend mit der einfachen<br />
Mehrheit beschlossen werden. So<br />
sollte es auch mit dem Gesetz für das<br />
Betreuungsgeld geschehen.<br />
Eine für die Regierungskoalition<br />
kaum zu übertreffende Peinlichkeit<br />
verhinderte dies am 15. Juni. Die Opposition<br />
beantragte, Beschlussfähigkeit<br />
des Parlaments festzustellen. Bei<br />
Anwesenheit von nur 50% der Parlamentarier<br />
oder weniger ist das<br />
Gremium beschlussunfähig.<br />
Obwohl die Koalition allein weit über<br />
50% der Abgeordneten stellt, sind<br />
insgesamt zu wenige da. So kann<br />
das Gesetz erst im Herbst beschlossen<br />
werden.<br />
n Gerichte sind dazu da, Gesetzwidrigkeiten<br />
und Rechtsmissbrauch<br />
zu unterbinden. So stellte das Bundesarbeitsgericht<br />
(BAG) fest, dass<br />
13 Befristungen einer Arbeitnehmerin<br />
innerhalb von 11 Jahren als Kettenverträge<br />
gegen das Teilzeit- und<br />
Befristungsgesetz verstoßen, auch<br />
wenn immer ein Grund angegeben<br />
wird.<br />
Die beiden Entscheidungen sind fast<br />
banal zu nennen. In die Kategorie<br />
„Kurioses“ brachten sie die jeweiligen<br />
Arbeitgeber:<br />
Im Fall eins war es die Justizbehörde<br />
(!) in Nordrhein-Westfalen und im<br />
Fall zwei der Deutsche Bundestag.<br />
Unglaublich, aber erklärbar, denn:<br />
1. die Bank wurde von der Versicherung<br />
zeitnah in bar entschädigt und<br />
2. die Versicherung erhielt zum Ausgleich<br />
ihrer Aufwendungen das Diebesgut.<br />
Dessen Wert war aber<br />
zwischenzeitlich durch die Preisexplosion<br />
für Edelmetalle eben um die<br />
63.000 Euro gestiegen. Nachdem<br />
weder Bank noch Versicherung Ansprüche<br />
auf die Wertsteigerung machen<br />
konnten, wurde die Summe an<br />
den heute 63-jährigen überwiesen.<br />
Potentiellen Nachahmern sei gesagt,<br />
dass inzwischen auch in Österreich<br />
gesetzlich festgelegt wurde, dass unrechtmäßig<br />
erworbenes Geld in<br />
einem solchen Fall dem Staat zufällt.<br />
Das Sozialgericht Berlin widersprach<br />
den Argumenten eines Dienstherren,<br />
wonach dieser meinte, für eine Studentin,<br />
die zwei Jahre lang angeblich<br />
als „Selbständige“ Besucher betreut<br />
hat, keine Sozialversicherung abführen<br />
zu müssen. Sowohl die Arbeitsbedingungen<br />
als auch die Tatsache,<br />
dass die Frau kein unternehmerisches<br />
Risiko zu tragen hatte, spräche<br />
für eine sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung. So die Begründung.<br />
n 1993 hatte ein Kassierer in Wien<br />
seiner Bank Gold und Silber im Wert<br />
von 2,3 Mio. Schilling (entsprechend<br />
167.000 Euro) geraubt. Das Geldinstitut<br />
meldete dies seiner Versicherung,<br />
die den Schaden zahlte. Der<br />
Bankräuber wurde später gefasst,<br />
gab die Beute zurück und wurde zu<br />
sieben Jahren Haft verurteilt, aus der<br />
er nach dreieinhalb Jahren entlassen<br />
wurde. Fast 20 Jahre nach seiner Tat<br />
erhält er 63.000 Euro vom damaligen<br />
Raubgut gerichtlich zugestellt.<br />
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