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REPORT 2012

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KURIOSES<br />

n Bevor ein Gesetz in Kraft treten<br />

kann, muss der Entwurf dem Bundestag<br />

zur Stellungnahme vorgelegt<br />

und anschließend mit der einfachen<br />

Mehrheit beschlossen werden. So<br />

sollte es auch mit dem Gesetz für das<br />

Betreuungsgeld geschehen.<br />

Eine für die Regierungskoalition<br />

kaum zu übertreffende Peinlichkeit<br />

verhinderte dies am 15. Juni. Die Opposition<br />

beantragte, Beschlussfähigkeit<br />

des Parlaments festzustellen. Bei<br />

Anwesenheit von nur 50% der Parlamentarier<br />

oder weniger ist das<br />

Gremium beschlussunfähig.<br />

Obwohl die Koalition allein weit über<br />

50% der Abgeordneten stellt, sind<br />

insgesamt zu wenige da. So kann<br />

das Gesetz erst im Herbst beschlossen<br />

werden.<br />

n Gerichte sind dazu da, Gesetzwidrigkeiten<br />

und Rechtsmissbrauch<br />

zu unterbinden. So stellte das Bundesarbeitsgericht<br />

(BAG) fest, dass<br />

13 Befristungen einer Arbeitnehmerin<br />

innerhalb von 11 Jahren als Kettenverträge<br />

gegen das Teilzeit- und<br />

Befristungsgesetz verstoßen, auch<br />

wenn immer ein Grund angegeben<br />

wird.<br />

Die beiden Entscheidungen sind fast<br />

banal zu nennen. In die Kategorie<br />

„Kurioses“ brachten sie die jeweiligen<br />

Arbeitgeber:<br />

Im Fall eins war es die Justizbehörde<br />

(!) in Nordrhein-Westfalen und im<br />

Fall zwei der Deutsche Bundestag.<br />

Unglaublich, aber erklärbar, denn:<br />

1. die Bank wurde von der Versicherung<br />

zeitnah in bar entschädigt und<br />

2. die Versicherung erhielt zum Ausgleich<br />

ihrer Aufwendungen das Diebesgut.<br />

Dessen Wert war aber<br />

zwischenzeitlich durch die Preisexplosion<br />

für Edelmetalle eben um die<br />

63.000 Euro gestiegen. Nachdem<br />

weder Bank noch Versicherung Ansprüche<br />

auf die Wertsteigerung machen<br />

konnten, wurde die Summe an<br />

den heute 63-jährigen überwiesen.<br />

Potentiellen Nachahmern sei gesagt,<br />

dass inzwischen auch in Österreich<br />

gesetzlich festgelegt wurde, dass unrechtmäßig<br />

erworbenes Geld in<br />

einem solchen Fall dem Staat zufällt.<br />

Das Sozialgericht Berlin widersprach<br />

den Argumenten eines Dienstherren,<br />

wonach dieser meinte, für eine Studentin,<br />

die zwei Jahre lang angeblich<br />

als „Selbständige“ Besucher betreut<br />

hat, keine Sozialversicherung abführen<br />

zu müssen. Sowohl die Arbeitsbedingungen<br />

als auch die Tatsache,<br />

dass die Frau kein unternehmerisches<br />

Risiko zu tragen hatte, spräche<br />

für eine sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung. So die Begründung.<br />

n 1993 hatte ein Kassierer in Wien<br />

seiner Bank Gold und Silber im Wert<br />

von 2,3 Mio. Schilling (entsprechend<br />

167.000 Euro) geraubt. Das Geldinstitut<br />

meldete dies seiner Versicherung,<br />

die den Schaden zahlte. Der<br />

Bankräuber wurde später gefasst,<br />

gab die Beute zurück und wurde zu<br />

sieben Jahren Haft verurteilt, aus der<br />

er nach dreieinhalb Jahren entlassen<br />

wurde. Fast 20 Jahre nach seiner Tat<br />

erhält er 63.000 Euro vom damaligen<br />

Raubgut gerichtlich zugestellt.<br />

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