Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern
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<strong>Jugendstrafrecht</strong><br />
Brigitte Lüthi, Manuela Mosimann<br />
3. Wie wirken Strafen?<br />
Strafen als solche sind nicht Erziehung. Die Verarbeitung des Konflikts, welche die Strafe verursacht,<br />
kann erzieherisch verarbeitet werden. Strafen werden deshalb heute zutreffender im <strong>Jugendstrafrecht</strong><br />
Normen und Grenzen oder Konfliktbearbeitung genannt.<br />
Mit der Grenzziehung als solche ist keine Erziehung erreicht, sondern erst die Befassung mit dem<br />
daraus entstehenden Konflikt (affektive Berührung).<br />
Der Jugendliche muss sich bei der Bestrafung als Subjekt behandelt fühlen, er muss einsehen, dass<br />
nicht er als Person nicht toleriert wird, sondern sein Verhalten. Strafe sühnt ein Verhalten, nie eine<br />
Person. Zudem soll der Jugendliche die Strafe akzeptieren können (d.h. nicht damit einverstanden sein<br />
oder sich etwa bedanken, sondern im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen).<br />
Überschiessende Verbote haben eher eine schädigende Auswirkung auf die Jugendlichen.<br />
A. DIE STRAFE MUSS ALS GRENZZIEHUNG SPÜRBAR SEIN.<br />
Strafe: bewusstes Zufügen eines Übels<br />
Wirkung: Grenzen setzen. Mit der Grenzziehung wird keine Erziehung erreicht, sondern sie stellt die<br />
Befassung (affektive Berührung) mit dem daraus entstehenden Konflikt dar.<br />
Es kann auch eine symbolische Strafe sein, sie muss aber spürbar sein.<br />
Ziel: Unterdrückung eines unerwünschten Handelns.<br />
Besser: Kurze Arbeit verordnen und auch durchführen, als lange, aber bedingte Arbeit anordnen.<br />
Heute geht es eher um Konkfliktbearbeitung. Man erkannte auch, dass die Strafe allein nicht genügt.<br />
B. VERHALTENSALTERNATIVEN MÜSSEN VERFÜGBAR SEIN.<br />
Jugendliche haben Machtbedürfnisse, Bedürfnisse nach Abenteuer.<br />
Es gilt, Alternativen zu finden, diese Bedürfnisse zu befriedigen, ohne auf die Gewalt zurückzugreifen.<br />
C. DIE BESTRAFUNG MUSS NACHVOLLZIEHBAR SEIN.<br />
Das Verbot muss eindeutig und klar, transparent sein. Die Strafe muss sich auf das Verbot beziehen,<br />
nicht den Mensch als solchen abwerten. Der Jugendliche muss sich als Subjekt fühlen. Der Jugendliche<br />
muss erkennen, dass sein Verhalten sanktioniert wird und nicht er selbst. Die Strafe sollte zu einer<br />
Einsicht führen.<br />
D. DIE STRAFE MUSS RASCH ERFOLGEN.<br />
Die Strafe muss in einem engen zeitlichen Verhältnis zur Tat stehen. Dies gilt auch für Erwachsene,<br />
aber vor allem für Jugendliche.<br />
E. DIE BESTRAFUNG MUSS KONSEQUENT ERFOLGEN.<br />
Auf jeden Normverstoss muss reagiert werden. Falls dies nicht geschieht, verliert die Norm an Bedeutung.<br />
Wichtig ist, dass eine Missbilligung erfolgt.<br />
Die Art der Reaktion ist nicht entscheidend.<br />
Auch die Gründe für den Straferlass müssen dargelegt werden.<br />
Schädlich sind überschiessende Verbote, die durch Inkonsequenz gemildert werden. Wenn dann doch<br />
ein Jugendlicher bestraft wird, empfindet dieser das als Schicksalsschlag, wieso werden die anderen<br />
nicht bestraft, die doch das Gleiche tun. Somit verliert die Norm an Geltungskraft.<br />
F. RISIKO EINER OBERFLÄCHLICHEN ANPASSUNG.<br />
Besonders dann, wenn inkonsequent Strafen verteilt werden.<br />
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