19.11.2013 Aufrufe

Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Jugendstrafrecht</strong><br />

Brigitte Lüthi, Manuela Mosimann<br />

3. Wie wirken Strafen?<br />

Strafen als solche sind nicht Erziehung. Die Verarbeitung des Konflikts, welche die Strafe verursacht,<br />

kann erzieherisch verarbeitet werden. Strafen werden deshalb heute zutreffender im <strong>Jugendstrafrecht</strong><br />

Normen und Grenzen oder Konfliktbearbeitung genannt.<br />

Mit der Grenzziehung als solche ist keine Erziehung erreicht, sondern erst die Befassung mit dem<br />

daraus entstehenden Konflikt (affektive Berührung).<br />

Der Jugendliche muss sich bei der Bestrafung als Subjekt behandelt fühlen, er muss einsehen, dass<br />

nicht er als Person nicht toleriert wird, sondern sein Verhalten. Strafe sühnt ein Verhalten, nie eine<br />

Person. Zudem soll der Jugendliche die Strafe akzeptieren können (d.h. nicht damit einverstanden sein<br />

oder sich etwa bedanken, sondern im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen).<br />

Überschiessende Verbote haben eher eine schädigende Auswirkung auf die Jugendlichen.<br />

A. DIE STRAFE MUSS ALS GRENZZIEHUNG SPÜRBAR SEIN.<br />

Strafe: bewusstes Zufügen eines Übels<br />

Wirkung: Grenzen setzen. Mit der Grenzziehung wird keine Erziehung erreicht, sondern sie stellt die<br />

Befassung (affektive Berührung) mit dem daraus entstehenden Konflikt dar.<br />

Es kann auch eine symbolische Strafe sein, sie muss aber spürbar sein.<br />

Ziel: Unterdrückung eines unerwünschten Handelns.<br />

Besser: Kurze Arbeit verordnen und auch durchführen, als lange, aber bedingte Arbeit anordnen.<br />

Heute geht es eher um Konkfliktbearbeitung. Man erkannte auch, dass die Strafe allein nicht genügt.<br />

B. VERHALTENSALTERNATIVEN MÜSSEN VERFÜGBAR SEIN.<br />

Jugendliche haben Machtbedürfnisse, Bedürfnisse nach Abenteuer.<br />

Es gilt, Alternativen zu finden, diese Bedürfnisse zu befriedigen, ohne auf die Gewalt zurückzugreifen.<br />

C. DIE BESTRAFUNG MUSS NACHVOLLZIEHBAR SEIN.<br />

Das Verbot muss eindeutig und klar, transparent sein. Die Strafe muss sich auf das Verbot beziehen,<br />

nicht den Mensch als solchen abwerten. Der Jugendliche muss sich als Subjekt fühlen. Der Jugendliche<br />

muss erkennen, dass sein Verhalten sanktioniert wird und nicht er selbst. Die Strafe sollte zu einer<br />

Einsicht führen.<br />

D. DIE STRAFE MUSS RASCH ERFOLGEN.<br />

Die Strafe muss in einem engen zeitlichen Verhältnis zur Tat stehen. Dies gilt auch für Erwachsene,<br />

aber vor allem für Jugendliche.<br />

E. DIE BESTRAFUNG MUSS KONSEQUENT ERFOLGEN.<br />

Auf jeden Normverstoss muss reagiert werden. Falls dies nicht geschieht, verliert die Norm an Bedeutung.<br />

Wichtig ist, dass eine Missbilligung erfolgt.<br />

Die Art der Reaktion ist nicht entscheidend.<br />

Auch die Gründe für den Straferlass müssen dargelegt werden.<br />

Schädlich sind überschiessende Verbote, die durch Inkonsequenz gemildert werden. Wenn dann doch<br />

ein Jugendlicher bestraft wird, empfindet dieser das als Schicksalsschlag, wieso werden die anderen<br />

nicht bestraft, die doch das Gleiche tun. Somit verliert die Norm an Geltungskraft.<br />

F. RISIKO EINER OBERFLÄCHLICHEN ANPASSUNG.<br />

Besonders dann, wenn inkonsequent Strafen verteilt werden.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!