Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern
Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern
Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Jugendstrafrecht</strong><br />
Brigitte Lüthi, Manuela Mosimann<br />
2. Kapitel: Vorträge & Anhang<br />
§ 10 Vortrag von Herrn Burkhard Christoph, Jugendstaatsanwalt:<br />
JStG: Die Justiz als Pädagogin und Therapeutin<br />
I. 1. Strukturen: „Zuständige Behörde“<br />
- 5 Jugendgerichte, 2 Justa<br />
- Personalunion: UR + Urteile + Vollzug (Im Kanton <strong>Bern</strong> alles in einer Person!)<br />
- eigener, hoch spezialisierter Sozialdienst!<br />
- JRPG 1,2<br />
- Beispiellose Privilegierung (da die Gewaltenteilung unklar ist):<br />
o Unbeschränkte Mittel (z.B. eigene Wohnung, Ferien, Freizeit)<br />
o Mach (z.B. Vorführung, Haft, Arrest, Massnahmen)<br />
o Fachkompetenz (Zusatzausbildung als Familientherapeuten)<br />
o Sozialprestige<br />
Jugendstaatsanwaltschaft<br />
- Nichteintreten, Aufhebungen, Einstellungen: Genehmigungsbehörde<br />
- Untersuchung: Aufsichtsbehörde mit Weisungsrecht<br />
- Überweisung: „Coautorin“ der Anklageschrift<br />
- Beurteilung: Partei, Anklage (In der Untersuchung ist der Jugendstaatsanwalt Aufsichtsbehörde,<br />
in der Anklage ist er Partei)<br />
- Alle Strafbefehle: Einspruchsrecht<br />
- Alle Appellationen des Kantons: Partei<br />
Herausforderung: Kaum Kontrolle<br />
- Keine Privatkläger (Geschädigte können sich nicht in das Verfahren einmischen)<br />
- Keine Öffentlichkeit, keine Medien<br />
- Wenig Anwälte, kaum Rechtsmittel<br />
- Unbestimmte Gesetzesartikel, JStG 13, 15, 19<br />
- Erziehung: Fehlen von gesellschaftlichem Konsens<br />
Problematische Aspekte<br />
- Urteile rationaler Kontrolle schwer zugänglich<br />
- Bedeutung der Person des JGP<br />
- Straftat(en), rechtliche Qualifikation, Sachverhalt und Verfahren von geringer Bedeutung und<br />
bisweilen vernachlässigt<br />
Vorteile: Rasche Eingriffe<br />
- Haftverfahren ganz in der Hand des JGP<br />
- JStG 9, 5<br />
II. 2. Strafzumessung bei Jugendgerichten<br />
- Grosse Unterschiede<br />
- Versuche mit Tarifen<br />
- Bestrafungen: Verweis, Busse, persönliche Leistung, Freiheitsentzug<br />
- Kaum lange Freiheitsstrafen<br />
34