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Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

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<strong>Jugendstrafrecht</strong><br />

Brigitte Lüthi, Manuela Mosimann<br />

2. Kapitel: Vorträge & Anhang<br />

§ 10 Vortrag von Herrn Burkhard Christoph, Jugendstaatsanwalt:<br />

JStG: Die Justiz als Pädagogin und Therapeutin<br />

I. 1. Strukturen: „Zuständige Behörde“<br />

- 5 Jugendgerichte, 2 Justa<br />

- Personalunion: UR + Urteile + Vollzug (Im Kanton <strong>Bern</strong> alles in einer Person!)<br />

- eigener, hoch spezialisierter Sozialdienst!<br />

- JRPG 1,2<br />

- Beispiellose Privilegierung (da die Gewaltenteilung unklar ist):<br />

o Unbeschränkte Mittel (z.B. eigene Wohnung, Ferien, Freizeit)<br />

o Mach (z.B. Vorführung, Haft, Arrest, Massnahmen)<br />

o Fachkompetenz (Zusatzausbildung als Familientherapeuten)<br />

o Sozialprestige<br />

Jugendstaatsanwaltschaft<br />

- Nichteintreten, Aufhebungen, Einstellungen: Genehmigungsbehörde<br />

- Untersuchung: Aufsichtsbehörde mit Weisungsrecht<br />

- Überweisung: „Coautorin“ der Anklageschrift<br />

- Beurteilung: Partei, Anklage (In der Untersuchung ist der Jugendstaatsanwalt Aufsichtsbehörde,<br />

in der Anklage ist er Partei)<br />

- Alle Strafbefehle: Einspruchsrecht<br />

- Alle Appellationen des Kantons: Partei<br />

Herausforderung: Kaum Kontrolle<br />

- Keine Privatkläger (Geschädigte können sich nicht in das Verfahren einmischen)<br />

- Keine Öffentlichkeit, keine Medien<br />

- Wenig Anwälte, kaum Rechtsmittel<br />

- Unbestimmte Gesetzesartikel, JStG 13, 15, 19<br />

- Erziehung: Fehlen von gesellschaftlichem Konsens<br />

Problematische Aspekte<br />

- Urteile rationaler Kontrolle schwer zugänglich<br />

- Bedeutung der Person des JGP<br />

- Straftat(en), rechtliche Qualifikation, Sachverhalt und Verfahren von geringer Bedeutung und<br />

bisweilen vernachlässigt<br />

Vorteile: Rasche Eingriffe<br />

- Haftverfahren ganz in der Hand des JGP<br />

- JStG 9, 5<br />

II. 2. Strafzumessung bei Jugendgerichten<br />

- Grosse Unterschiede<br />

- Versuche mit Tarifen<br />

- Bestrafungen: Verweis, Busse, persönliche Leistung, Freiheitsentzug<br />

- Kaum lange Freiheitsstrafen<br />

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