Kommentiertes Prüfschema
Kommentiertes Prüfschema
Kommentiertes Prüfschema
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. Rechtswidrigkeit: Allfälliger Rechtfertigungsgrund<br />
3. Schuld<br />
4. Sonstige Voraussetzungen<br />
E2) Fahrlässige Tätigkeitsdelikt (als Handlungsdelikt)<br />
Fahrlässige Tätigkeitsdelikte sind im Bereich des StGB selten, von grösserer Bedeutung sind sie dagegen im Nebenstrafrecht<br />
(bspw. SVG)<br />
Zahlreiche Tätigkeitsdelikte erklären eine Handlung für strafbar, ohne dass diese selber fahrlässig begangen zu sein braucht.<br />
Mit anderen Worten liegt die zum Vorwurf gemachte Pflichtwidrigkeit solchenfalls nicht in der Handlung, sondern vielmehr in<br />
einem ausserhalb dieser Handlung liegenden Umstand<br />
Bsp.: Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichem Futter nach Art. 236 StGB:<br />
„Abs. 1: Wer vorsätzlich gesundheitsschädliches Futter oder gesundheitsschädliche Futtermittel einführt, lagert, feilhält oder in<br />
Verkehr bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Strafurteil wird veröffentlicht.<br />
Abs. 2: Handelt der Tter fahrlässig, so ist die Strafe eine Geldstrafe.“<br />
Die an sich straflose Handlung der Futterlagerung wird strafbar, sobald es sich bei dem Futter um gesundheitsschädliche Ware<br />
handelt, und sei es auch nur, wenn der Täter dies aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bemerkt hat.<br />
E3) Fahrlässige unechten Unterlassungsdelikt<br />
à Beliebtes Prüfungsschema!!!<br />
Echte fahrlässige Unterlassungsdelikte sind selten und brauchen deshalb hier nicht behandelt zu werden. Unechte fahrlässige<br />
Unterlassungsdelikte sind bei allen Erfolgsdelikten denkbar, die auch bei fahrlässiger Begehung unter Strafe gestellt sind.<br />
Bsp.: Frostiger Neujahrsmorgen<br />
Hausmeister Schimpf, leicht verkatert und noch sehr müde, blickt aus dem Fenster und ärgert sich: Neuschnee so weit das<br />
Auge reicht. Gleichwohl beschliesst Schimpf noch ein wenig zu schlafen und den Gehweg erst später freizuschaufeln und mit<br />
Salz zu bestreuen („jetzt ist ja eh noch kein Mensch unterwegs“). Nur eine Stunde später klingelt auch schon das Telefon: Der<br />
freundliche Rentner Rudi, er wollte den Vögeln etwas Futter bringen, sei auf dem Eis ausgerutscht und habe sich beide<br />
Hüftgelenke sowie das Schlüsselbein gebrochen.<br />
Aber: Keine Tätigkeitsdelikte durch fahrlässiges Unterlassen! Erschöpft sich der Tatbestand in einer reinen Tätigkeit, kann er<br />
nicht durch blosses Passivbleiben erfüllt werden.<br />
1. Tatbestandsmässigkeit<br />
1.1 Garantensteluung<br />
1.2 Tatbestandsmässiger Erfolg<br />
1.3 Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung ex ante gebotenen Handlung<br />
1.4 Verletzung der Sorgfaltspflicht<br />
1.5 Tatmacht<br />
1.6 Hypothetische Kausalität zwischen Erfolg und Nichtvornahme der zur<br />
Erfolgsabwendung gebotenen Handlung (oft mit Vermeidbarkeit identisch)<br />
2. Rechtswidrigkeit: Allfälliger Rechtfertigungsgrund<br />
Auch beim Fahrlässigkeitsdelikt ist unter dem Titel der Rechtswidrigkeit nur das Vorliegen allfälliger Rechtfertigungsgründe und<br />
nicht die Rechtswidrigkeit als solche zu prüfen. Ein Teil der Lehre will die Rechtfertigungsgründe allerdings bereits auf Ebene<br />
der Tatbestandsmässigkeit behandeln, bzw. bereits hinsichtlich Art und Mass der im Einzelfall zu beachtenden Sorgfalt<br />
berücksichtigen. Nach Strathenwerth sollen allfällige Rechtfertigungsgründe dagegen auch beim Fahrlässigkeitsdelikt<br />
gesondert auf der Stufe der Rechtswidrigkeit geprüft werden.<br />
2.1 Rechtfertigung in einem grösseren Umfang<br />
Fahrlässiges Handeln weist im Gegensatz zu vorsätzlichem Handeln einen geringeren Unrechtsgehalt auf,<br />
weshalb hier Rechtfertigungsgründe in einem grösseren Umfang angenommen werden können. Mit anderen<br />
39