20.11.2013 Aufrufe

Kommentiertes Prüfschema

Kommentiertes Prüfschema

Kommentiertes Prüfschema

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Rechtswidrigkeit: Allfälliger Rechtfertigungsgrund<br />

3. Schuld<br />

4. Sonstige Voraussetzungen<br />

E2) Fahrlässige Tätigkeitsdelikt (als Handlungsdelikt)<br />

Fahrlässige Tätigkeitsdelikte sind im Bereich des StGB selten, von grösserer Bedeutung sind sie dagegen im Nebenstrafrecht<br />

(bspw. SVG)<br />

Zahlreiche Tätigkeitsdelikte erklären eine Handlung für strafbar, ohne dass diese selber fahrlässig begangen zu sein braucht.<br />

Mit anderen Worten liegt die zum Vorwurf gemachte Pflichtwidrigkeit solchenfalls nicht in der Handlung, sondern vielmehr in<br />

einem ausserhalb dieser Handlung liegenden Umstand<br />

Bsp.: Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichem Futter nach Art. 236 StGB:<br />

„Abs. 1: Wer vorsätzlich gesundheitsschädliches Futter oder gesundheitsschädliche Futtermittel einführt, lagert, feilhält oder in<br />

Verkehr bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Strafurteil wird veröffentlicht.<br />

Abs. 2: Handelt der Tter fahrlässig, so ist die Strafe eine Geldstrafe.“<br />

Die an sich straflose Handlung der Futterlagerung wird strafbar, sobald es sich bei dem Futter um gesundheitsschädliche Ware<br />

handelt, und sei es auch nur, wenn der Täter dies aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bemerkt hat.<br />

E3) Fahrlässige unechten Unterlassungsdelikt<br />

à Beliebtes Prüfungsschema!!!<br />

Echte fahrlässige Unterlassungsdelikte sind selten und brauchen deshalb hier nicht behandelt zu werden. Unechte fahrlässige<br />

Unterlassungsdelikte sind bei allen Erfolgsdelikten denkbar, die auch bei fahrlässiger Begehung unter Strafe gestellt sind.<br />

Bsp.: Frostiger Neujahrsmorgen<br />

Hausmeister Schimpf, leicht verkatert und noch sehr müde, blickt aus dem Fenster und ärgert sich: Neuschnee so weit das<br />

Auge reicht. Gleichwohl beschliesst Schimpf noch ein wenig zu schlafen und den Gehweg erst später freizuschaufeln und mit<br />

Salz zu bestreuen („jetzt ist ja eh noch kein Mensch unterwegs“). Nur eine Stunde später klingelt auch schon das Telefon: Der<br />

freundliche Rentner Rudi, er wollte den Vögeln etwas Futter bringen, sei auf dem Eis ausgerutscht und habe sich beide<br />

Hüftgelenke sowie das Schlüsselbein gebrochen.<br />

Aber: Keine Tätigkeitsdelikte durch fahrlässiges Unterlassen! Erschöpft sich der Tatbestand in einer reinen Tätigkeit, kann er<br />

nicht durch blosses Passivbleiben erfüllt werden.<br />

1. Tatbestandsmässigkeit<br />

1.1 Garantensteluung<br />

1.2 Tatbestandsmässiger Erfolg<br />

1.3 Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung ex ante gebotenen Handlung<br />

1.4 Verletzung der Sorgfaltspflicht<br />

1.5 Tatmacht<br />

1.6 Hypothetische Kausalität zwischen Erfolg und Nichtvornahme der zur<br />

Erfolgsabwendung gebotenen Handlung (oft mit Vermeidbarkeit identisch)<br />

2. Rechtswidrigkeit: Allfälliger Rechtfertigungsgrund<br />

Auch beim Fahrlässigkeitsdelikt ist unter dem Titel der Rechtswidrigkeit nur das Vorliegen allfälliger Rechtfertigungsgründe und<br />

nicht die Rechtswidrigkeit als solche zu prüfen. Ein Teil der Lehre will die Rechtfertigungsgründe allerdings bereits auf Ebene<br />

der Tatbestandsmässigkeit behandeln, bzw. bereits hinsichtlich Art und Mass der im Einzelfall zu beachtenden Sorgfalt<br />

berücksichtigen. Nach Strathenwerth sollen allfällige Rechtfertigungsgründe dagegen auch beim Fahrlässigkeitsdelikt<br />

gesondert auf der Stufe der Rechtswidrigkeit geprüft werden.<br />

2.1 Rechtfertigung in einem grösseren Umfang<br />

Fahrlässiges Handeln weist im Gegensatz zu vorsätzlichem Handeln einen geringeren Unrechtsgehalt auf,<br />

weshalb hier Rechtfertigungsgründe in einem grösseren Umfang angenommen werden können. Mit anderen<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!