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Revolutionserinnerung und Revolutionsopfer. Die ... - Historicum.net

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W. Schulze, <strong>Revolutionserinnerung</strong> <strong>und</strong> <strong>Revolutionsopfer</strong> 49<br />

eine Entschädigung: Ruinierte Rentiers, geschädigte Kaufleute, enttäuschte<br />

Gläubiger, von Requisitionen geschädigte Bauern. Alle<br />

diese Gruppen hätten jetzt auch noch die Entschädigung für die<br />

Emigranten aufzubringen.") Ohne Zweifel traf Constant damit die<br />

entscheidende Ungerechtigkeit des Indemnitätsgesetzes. Es ging<br />

ihm nicht um den generellen Ersatz von Verlusten während der Revolution,<br />

sondern um die Entschädigung der mehrheitlich adeligen<br />

Landbesitzer.<br />

In dieser Situation versuchte der Erste Minister, die Entschädigungen<br />

als Erfüllung, ja als Schlußstein der gesamten Restauration<br />

<strong>und</strong> der damit zu sichernden Einheit aller Franzosen zu deuten:<br />

Wer den Emigranten vorwerfe, ihr Land verlassen zu haben, müsse<br />

nach den Opfern derer fragen, die nicht das Land verlassen hätten;<br />

die Alternative habe nur zwischen der Emigration <strong>und</strong> der Guillotine<br />

bestanden. Hätte man heute – so fragte er – einen König, der<br />

Frankreich die Ordnung zurückgegeben habe, wenn er damals nicht<br />

in die Emigration gegangen sei? „Unsere öffentlichen Freiheiten,<br />

die Rückkehr des allgemeinen Friedens, die Wohlfahrt <strong>und</strong> das<br />

Glück, dessen wir uns erfreuen, wir schulden es der Emigration, die<br />

uns unsere Könige erhalten hat." Man sollte aufhören, aus der Emigration<br />

ein Verbrechen zu machen.") In der Pairskammer sprach<br />

man sogar davon, daß „die Emigration Pflicht" gewesen sei, weil<br />

die Ehre sie erfordert habe.")<br />

Auf der anderen Seite ließ er aber auch keinen Zweifel daran,<br />

daß dieses Gesetz von ihm keineswegs als Bestrafung der „neuen<br />

Landbesitzer" gedacht war, so wie das von seiten ultrakonservativer<br />

Adeliger intendiert war, die von „gestohlenem Eigentum" gesprochen<br />

hatten <strong>und</strong> bestenfalls eine Entschädigung für die bisherigen<br />

„neuen" Eigentümer zugestehen wollten.") Er würde das Gesetz lie-<br />

80)Constants Rede hier zit. n. Bastid, Constant (wie Anm. 75), Vol. 1, 396f.<br />

81)AP 43, 316.<br />

82)Vgl. Felix Conny de la Fay, Observations sur les confiscations revolutionnaires,<br />

et le projet de loi d'indemnite, 1825 (zit. n. Mellon, Political Uses [wie<br />

Anm. 4], 68). Andere Beispiele der zeitgenössischen Publizistik zur Indemnitätsfrage:<br />

N. Carre/C. Vanytel, Loi de l'indemnite explique par les motifs et<br />

la discussion. Paris 1825, <strong>und</strong> A. Madrolle, De la Revolution dans ses rapports<br />

avec ses victimes et particulierement avec les emigres. Paris 1824. Vgl.<br />

auch die in Anm. 70 zitierte Schrift von Sarran!<br />

") So hatte sich der Abg. Duplessis de Grenedan geäußert (Gain, Restauration<br />

[wie Anm. 36], Vol. I, 595). Zur Entschädigung der „neuen" Eigentümer<br />

der Vicomte de Beaumont in: AP 43, 279. — Zur ultrakonservativen Position

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