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Revolutionserinnerung und Revolutionsopfer. Die ... - Historicum.net

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50 Historische Zeitschrift Band 257 (1993)<br />

ber zurückziehen, als etwa allein die neuen Landbesitzer dafür zu<br />

besteuern oder gar eine Änderung der (lalle dafür hinzunehmen.")<br />

Der Protest der Ultrakonservativen gegen diese Erklärung<br />

zeigte, wie tiefgehend die Differenzen in dieser Frage waren <strong>und</strong><br />

welche weitreichenden Hoffnungen man in diesem Lager mit der<br />

„indemnite" verband. Hier sprach man ganz offen davon, daß das<br />

geplante Gesetz ein tödlicher Schlag gegen alle revolutionären Lehren<br />

sein müsse.')<br />

Gegen solche Versuche einer nachträglichen Revision der Revolution<br />

<strong>und</strong> ihrer Ergebnisse warf der liberale Abgeord<strong>net</strong>e Dupont<br />

de l'Eure ein:<br />

„Was ist das für ein Gesetzesvorhaben, das die ganze Vergangenheit in<br />

Frage stellt? Sie wollen der Revolution den Prozeß machen? Wollen Sie die<br />

Nation auf die Anklagebank setzen, die diese Revolution gewollt hat, <strong>und</strong><br />

30 Millionen Menschen dazu verurteilen, der Emigration öffentlich Abbitte<br />

zu leisten ?"8M1)<br />

Doch es wurde nicht nur Kritik aus der Richtung derer geäußert,<br />

die sich als Anhänger der Revolution oder Liberale gegen die Entschädigungen<br />

wandten, sondern auch von konservativer Seite, die<br />

das ganze, penibel berech<strong>net</strong>e Vorhaben als ein zu schäbiges Angebot<br />

abqualifizierte: Das Gesetz enttäusche alle Seiten; den Emigranten<br />

biete es zu wenig, um die Käufer ihrer Güter endgültig zu beruhigen;<br />

<strong>und</strong> es biete noch zuviel, um nicht jene Kritiker aufzuregen,<br />

die überhaupt nichts geben wollten. Auf dieser Seite der Kammer<br />

forderte der Abgeord<strong>net</strong>e La Bourdonnaye, die Entschädigungen<br />

geradezu als Bestrafung der Revolution zu definieren. Dagegen verwies<br />

ein M. Duplessis auf die fortbestehende <strong>und</strong> durch die Charte<br />

vgl. auch neben Hudson, Ultra Royalism (wie Anm. 49), Paul Thureau-Dangin,<br />

Royalistes et republicains. Paris 1874.<br />

") Vgl. Marquant, Thiers et le baron Cotta (wie Anm. 10), 210 (v. 25.2. 1825).<br />

Vgl. auch Garnier, Charles X. (wie Anm. 44), 48, der Villele zitiert: „Ce n'est<br />

ni une punition infligee aux uns, ni une recompense decernee aux autres,<br />

c'est une mesure indispensable au complement de la restauration, ä la re-<br />

Union de tous les Francais, ä la securite et ä la force du pavs."<br />

AP 44, 638 (Marquis de Villefranche).<br />

") Hier zit. n. Capetigue, Restauration (wie Anm. 34), Vol. 7, 126. Zu Capefigue<br />

<strong>und</strong> anderen Historikern der Restaurationszeit vgl. den Überblick hei<br />

Guillaume Berner de Sauvigny, La Restauration, essai d'historiographie, in:<br />

Rev. de la Soc. d'Hist. de la Restauration 1, 1987, 17-44. Ein ähnliches Argument<br />

hatte 1824 der Abbe de Pradt gebraucht, wenn er vom lndemnitätsgesetz<br />

als einem „Siegerrecht" sprach, das geeig<strong>net</strong> sei, „die ganze Revolution<br />

in Frage zu stellen" (hier zit. n. Ragon, Legislation [wie Anm. 351, 166).

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