Revolutionserinnerung und Revolutionsopfer. Die ... - Historicum.net
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50 Historische Zeitschrift Band 257 (1993)<br />
ber zurückziehen, als etwa allein die neuen Landbesitzer dafür zu<br />
besteuern oder gar eine Änderung der (lalle dafür hinzunehmen.")<br />
Der Protest der Ultrakonservativen gegen diese Erklärung<br />
zeigte, wie tiefgehend die Differenzen in dieser Frage waren <strong>und</strong><br />
welche weitreichenden Hoffnungen man in diesem Lager mit der<br />
„indemnite" verband. Hier sprach man ganz offen davon, daß das<br />
geplante Gesetz ein tödlicher Schlag gegen alle revolutionären Lehren<br />
sein müsse.')<br />
Gegen solche Versuche einer nachträglichen Revision der Revolution<br />
<strong>und</strong> ihrer Ergebnisse warf der liberale Abgeord<strong>net</strong>e Dupont<br />
de l'Eure ein:<br />
„Was ist das für ein Gesetzesvorhaben, das die ganze Vergangenheit in<br />
Frage stellt? Sie wollen der Revolution den Prozeß machen? Wollen Sie die<br />
Nation auf die Anklagebank setzen, die diese Revolution gewollt hat, <strong>und</strong><br />
30 Millionen Menschen dazu verurteilen, der Emigration öffentlich Abbitte<br />
zu leisten ?"8M1)<br />
Doch es wurde nicht nur Kritik aus der Richtung derer geäußert,<br />
die sich als Anhänger der Revolution oder Liberale gegen die Entschädigungen<br />
wandten, sondern auch von konservativer Seite, die<br />
das ganze, penibel berech<strong>net</strong>e Vorhaben als ein zu schäbiges Angebot<br />
abqualifizierte: Das Gesetz enttäusche alle Seiten; den Emigranten<br />
biete es zu wenig, um die Käufer ihrer Güter endgültig zu beruhigen;<br />
<strong>und</strong> es biete noch zuviel, um nicht jene Kritiker aufzuregen,<br />
die überhaupt nichts geben wollten. Auf dieser Seite der Kammer<br />
forderte der Abgeord<strong>net</strong>e La Bourdonnaye, die Entschädigungen<br />
geradezu als Bestrafung der Revolution zu definieren. Dagegen verwies<br />
ein M. Duplessis auf die fortbestehende <strong>und</strong> durch die Charte<br />
vgl. auch neben Hudson, Ultra Royalism (wie Anm. 49), Paul Thureau-Dangin,<br />
Royalistes et republicains. Paris 1874.<br />
") Vgl. Marquant, Thiers et le baron Cotta (wie Anm. 10), 210 (v. 25.2. 1825).<br />
Vgl. auch Garnier, Charles X. (wie Anm. 44), 48, der Villele zitiert: „Ce n'est<br />
ni une punition infligee aux uns, ni une recompense decernee aux autres,<br />
c'est une mesure indispensable au complement de la restauration, ä la re-<br />
Union de tous les Francais, ä la securite et ä la force du pavs."<br />
AP 44, 638 (Marquis de Villefranche).<br />
") Hier zit. n. Capetigue, Restauration (wie Anm. 34), Vol. 7, 126. Zu Capefigue<br />
<strong>und</strong> anderen Historikern der Restaurationszeit vgl. den Überblick hei<br />
Guillaume Berner de Sauvigny, La Restauration, essai d'historiographie, in:<br />
Rev. de la Soc. d'Hist. de la Restauration 1, 1987, 17-44. Ein ähnliches Argument<br />
hatte 1824 der Abbe de Pradt gebraucht, wenn er vom lndemnitätsgesetz<br />
als einem „Siegerrecht" sprach, das geeig<strong>net</strong> sei, „die ganze Revolution<br />
in Frage zu stellen" (hier zit. n. Ragon, Legislation [wie Anm. 351, 166).