Revolutionserinnerung und Revolutionsopfer. Die ... - Historicum.net
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W Schulze, <strong>Revolutionserinnerung</strong> <strong>und</strong> <strong>Revolutionsopfer</strong> 31<br />
Englischen Revolution oder der Vertreibung der Hugenotten aus<br />
Frankreich bieten sich hier an; in allen genannten Fällen läßt sich<br />
zeigen, daß damit erst die langfristige historische Bedeutung der jeweiligen<br />
Ereignisse wirklich erfaßt werden kann.')<br />
Eine Folgenbewältigung dieser Art, also die Frage nach den Strafen<br />
für die Besiegten, den Entschädigungen für die Opfer, der Erinnerung<br />
an die Verbrechen, der Monumentalisierung der Helden,<br />
bietet der historischen Betrachtung die Chance, nicht nur den Blick<br />
auf die jeweils konkrete gesetzgeberische Maßnahme zu werfen,<br />
sondern sie verbindet sie mit der Frage nach dem Stellenwert der jeweiligen<br />
Revolution, ihrer Deutung <strong>und</strong> damit dem Beginn <strong>und</strong> der<br />
Art ihrer Kanonisierung. Schärfer noch als in der postrevolutionären<br />
Historiographie, deren ge<strong>net</strong>isch-historisches Gr<strong>und</strong>interesse<br />
prinzipiell alle Antriebe des revolutionären Geschehens zum Sprechen<br />
bringen <strong>und</strong> damit auch verständlich machen kann, zwingt die<br />
Frage nach der Aufstellung eines Denkmals, der Belohnung der<br />
Helden, der Ächtung der Täter oder der Entschädigung der Opfer<br />
zur entschiedenen Stellungnahme. Wo der Historiker noch durch<br />
verbale Differenzierung ausweichen kann, bietet sich dem Politiker,<br />
der über Geldzahlungen entscheiden muß, <strong>und</strong> der l'resse, die ihn<br />
drängt oder ihm folgt, dieser Ausweg nicht an. In solchen Entscheidungssituationen<br />
verdichtet sich das komplexe Geflecht revolutionärer<br />
Handlungsstränge <strong>und</strong> ihrer nachträglichen Bewertung auf<br />
eine simple Kernfrage: Der Diskurs über die Revolution wird dann<br />
zum Prozeß über die Geschichte.<br />
So naheliegend es ist, daß Historiker wiederum das untersuchen,<br />
was andere Historiker früher einmal geschrieben haben, so soll dieser<br />
Weg hier nicht verfolgt w erden, zumal die Historiographie der<br />
Restaurationsepoche als vorzüglich untersucht gelten darf. Das<br />
Nachleben der Französischen Revolution im Frankreich der Restaurationsepoche<br />
soll im politischen Prozeß selbst aufgesucht werden.<br />
Es soll der Versuch unternommen werden, die Ergiebigkeit<br />
einer solchen Phase nachrevolutionärer Vergangenheitsbewältigung<br />
't Vgl. für den deutschen Bauernkrieg Winfried Schulze/Helmut Gabel, Folgen<br />
<strong>und</strong> Wirkungen, in: Horst Buszello/Peter Blickle/Rudolf Endres<br />
(Hrsg.), Der deutsche Bauernkrieg. 2. Aufl. Paderborn 1991, 322-349, <strong>und</strong><br />
für England: Joan Thirsk, The Restoration Land Settlement, in: .1Modli 26,<br />
1954, 315-328, <strong>und</strong> H. J. Hahakkuk, Landowners and the Civil War, in:<br />
EconIIR 18, 1965, 130-151.– Zur Entschädigung der aus Frankreich vertriebenen<br />
Hugenotten im Lauf der Französischen Revolution vgl. unten S. 47.