Revolutionserinnerung und Revolutionsopfer. Die ... - Historicum.net
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W. Schulze, <strong>Revolutionserinnerung</strong> <strong>und</strong> <strong>Revolutionsopfer</strong> 57<br />
wähnten starken regionalen Differenzierung der Entschädigungen<br />
muß auch bedacht werden, daß die Entschädigungssummen ja nicht<br />
in bar, sondern in Rentenpapieren zu 3% ausgezahlt wurden, dazu<br />
noch in fünf Tranchen. Da diese 3%igen Papiere nach ihrer Emission<br />
aber noch lange unter ihrem Ausgabekurs gehandelt wurden,<br />
hätten die Empfänger sie nur mit erheblichen Verlusten zu Kapital<br />
machen können. Ein schneller Landrückkauf in großem Stil konnte<br />
deshalb nicht beobachtet werden.<br />
In der Forschung gilt es immer noch als umstritten, ob es nach<br />
der Entschädigung der Emigranten tatsächlich zu einer gewissen<br />
Angleichung der Interessen adeliger <strong>und</strong> bürgerlicher Gr<strong>und</strong>besitzer<br />
kam." 5 ) So sehr auch gemeinsame Interessen etwa in der Vermarktung<br />
agrarischer Produkte bestanden, so blieben doch die Differenzen<br />
bestehen, die die Herkunft des Bodeneigentums betrafen.<br />
Unabhängig davon kann jedoch nicht bezweifelt werden, daß die<br />
Entschädigungsaktion den Immobilienmarkt erheblich beruhigte;<br />
die latente Unsicherheit war ihm genommen, es gab kein Land „erster"<br />
<strong>und</strong> „zweiter Klasse" mehr, ja, man wird sagen können, daß<br />
die wahren Gewinner des lndemnitätsgesetzes die Masse der<br />
„neuen Besitzer" war, die sich einer beachtlichen Wertsteigerung ihrer<br />
Güter bewußt wurden. Insofern mag das „Entschädigungsgesetz"<br />
tatsächlich eine gewisse Rolle in der Versöhnung der „deux<br />
Frances" gespielt haben' ' 6), wobei der symbolische Wert des Gesetzes<br />
gewiß höher zu veranschlagen ist als der tatsächlich meßbare sozial-<br />
oder wirtschaftspolitische Effekt. Es muß jedoch festgehalten<br />
werden, daß sich Departements mit hohem Nationalgüteranteil in<br />
der Wahlsoziologie des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts weiterhin als „liberale"<br />
Departements erwiesen.<br />
Paul Leuillot hat die Meinung vertreten, daß die Restauration<br />
u. a. durch die Entschädigungsregelung, aber auch durch das Majoratsrecht<br />
von 1826 auf dem Gebiet der Eigentumsordnung partiell<br />
in Frankreich 1630-1830, in: Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.), Klassen in der<br />
europäischen Sozialgeschichte. Göttingen 1979, 84. Vgl. auch Haupt, Sozialgeschichte<br />
Frankreichs (wie Anm. 3), 134, zur steckengebliebenen Verbürgerlichung<br />
des Adels.<br />
" 5 1 Vgl. dazu vor allem Haupt, Nationalismus (wie Anm. 55), bes. 88 ff., <strong>und</strong><br />
jetzt David I liggs, Nobles in Ni<strong>net</strong>eenth-Century France. The Practice of<br />
Inegalitarianism. Baltimore/London 1987, 102 ff.<br />
"') So argumentiert Gain, Restauration (wie Anm. 36), Vol. 2, 442, im Einklang<br />
mit Lamartine, der von einer „Versöhnung der Klassen <strong>und</strong> der Herzen"<br />
gesprochen hat.