Michèle M.: «Meine Kinder geben mir Kraft» Seite 4 ... - Fragile Suisse
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Fotolia<br />
Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht<br />
werden Beistandschaften von Menschen mit<br />
Hirnverletzung individuell abgestimmt.<br />
Helpline: Künftig entscheiden Fachleute<br />
über die Vormundschaften<br />
Text: Dominique Marty<br />
Karina Schneider* leidet unter den Folgen<br />
einer Hirnverletzung und wurde unter<br />
Vormundschaft gestellt. Vor kurzem<br />
verfügte die Vormundschaftsbehörde,<br />
dass sie in einem Heim untergebracht<br />
werden soll – obgleich sie mit professioneller<br />
Hilfe selbstständig leben könnte.<br />
FRAGILE <strong>Suisse</strong> erklärt, welche Chance<br />
das neue Erwachsenenschutzrecht für<br />
sie bedeutet.<br />
Der Fall: Als Kind erlitt Karina Schneider*<br />
durch einen Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma.<br />
Seither leidet sie unter einer Hirnverletzung<br />
und einer Lernbehinderung.<br />
Bereits vor Jahren verfügte die Vormundschaftsbehörde<br />
ihre Entmündigung. Die<br />
heute 40-Jährige lebte jahrelang mit einer<br />
Verwandten in einem Haus. Als diese<br />
aus gesundheitlichen Gründen ausziehen<br />
musste, wollte die Behörde Karina<br />
Schneider in ein Heim einweisen. Ihre<br />
Haushaltsführung ist etwas chaotisch,<br />
doch hält sie sich an eine Tagesstruktur<br />
und könnte mit professioneller Unterstützung<br />
durch die Spitex und das Begleitete<br />
Wohnen von FRAGILE <strong>Suisse</strong> im eigenen<br />
Haushalt leben. Das versichern Fachleute<br />
verschiedener Stellen. Doch die Vormundschaftsbehörde<br />
will davon nichts wissen<br />
und beharrt auf der Einweisung ins Heim.<br />
Welche Möglichkeiten bleiben Karina<br />
Schneider, um dem Heim zu entgehen?<br />
Die Antwort der Helpline von FRAGILE<br />
<strong>Suisse</strong>: In diesem Fall kann das neue Erwachsenenschutzrecht,<br />
das Anfang 2013<br />
in Kraft treten wird, für Karina Schneider<br />
eine Chance sein. Das neue Erwachsenenschutzrecht<br />
löst das rund 100-jährige<br />
Vormundschaftsrecht ab. Die Vormundschaftsbehörde<br />
wird durch die Erwachsenenschutzbehörde<br />
ersetzt, die aus Fachleuten<br />
besteht, welche die einzelnen Fälle<br />
professionell beurteilen und in jedem Fall<br />
festlegen, in welchen Bereichen überhaupt<br />
Unterstützung durch einen Beistand<br />
nötig ist. Die Vormundschaft von<br />
Karina Schneider wird formal in eine «umfassende<br />
Beistandschaft» umgewandelt<br />
(siehe Kästchen Folgeseite). Die zuständige<br />
Erwachsenenschutzbehörde muss danach<br />
so schnell wie möglich klären, ob<br />
diese Massnahme die richtige ist oder ob<br />
sie durch eine weniger strenge Massnahme<br />
abgelöst wird. Weil Betroffene nach<br />
neuem Recht stärker mitbestimmen können<br />
und eine Fachbehörde einem Leben<br />
in Selbständigkeit – so dies denn möglich<br />
ist – gegenüber einem Heim in der<br />
Regel den Vorzug gibt, ist das neue Gesetz<br />
für Karina Schneider die Chance, dass<br />
ihr Fall neu beurteilt wird. FRAGILE <strong>Suisse</strong><br />
wird Karina Schneider dabei beraten und<br />
sich bei der neuen Behörde dafür einsetzen,<br />
dass sie weiterhin in einem eigenen<br />
Daheim leben kann.<br />
Das Erwachsenenschutzrecht bietet<br />
auch für andere Menschen mit Hirnverletzung,<br />
die verbeiständet sind, wichtige<br />
Neuerungen, wobei die massgeschneiderten<br />
Beistandschaften den heutigen Bedürfnissen<br />
der Betroffenen entgegenkommen.<br />
*Name geändert<br />
10 FRAGILE <strong>Suisse</strong> 04 | 2012