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Michèle M.: «Meine Kinder geben mir Kraft» Seite 4 ... - Fragile Suisse

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Fotolia<br />

Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht<br />

werden Beistandschaften von Menschen mit<br />

Hirnverletzung individuell abgestimmt.<br />

Helpline: Künftig entscheiden Fachleute<br />

über die Vormundschaften<br />

Text: Dominique Marty<br />

Karina Schneider* leidet unter den Folgen<br />

einer Hirnverletzung und wurde unter<br />

Vormundschaft gestellt. Vor kurzem<br />

verfügte die Vormundschaftsbehörde,<br />

dass sie in einem Heim untergebracht<br />

werden soll – obgleich sie mit professioneller<br />

Hilfe selbstständig leben könnte.<br />

FRAGILE <strong>Suisse</strong> erklärt, welche Chance<br />

das neue Erwachsenenschutzrecht für<br />

sie bedeutet.<br />

Der Fall: Als Kind erlitt Karina Schneider*<br />

durch einen Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma.<br />

Seither leidet sie unter einer Hirnverletzung<br />

und einer Lernbehinderung.<br />

Bereits vor Jahren verfügte die Vormundschaftsbehörde<br />

ihre Entmündigung. Die<br />

heute 40-Jährige lebte jahrelang mit einer<br />

Verwandten in einem Haus. Als diese<br />

aus gesundheitlichen Gründen ausziehen<br />

musste, wollte die Behörde Karina<br />

Schneider in ein Heim einweisen. Ihre<br />

Haushaltsführung ist etwas chaotisch,<br />

doch hält sie sich an eine Tagesstruktur<br />

und könnte mit professioneller Unterstützung<br />

durch die Spitex und das Begleitete<br />

Wohnen von FRAGILE <strong>Suisse</strong> im eigenen<br />

Haushalt leben. Das versichern Fachleute<br />

verschiedener Stellen. Doch die Vormundschaftsbehörde<br />

will davon nichts wissen<br />

und beharrt auf der Einweisung ins Heim.<br />

Welche Möglichkeiten bleiben Karina<br />

Schneider, um dem Heim zu entgehen?<br />

Die Antwort der Helpline von FRAGILE<br />

<strong>Suisse</strong>: In diesem Fall kann das neue Erwachsenenschutzrecht,<br />

das Anfang 2013<br />

in Kraft treten wird, für Karina Schneider<br />

eine Chance sein. Das neue Erwachsenenschutzrecht<br />

löst das rund 100-jährige<br />

Vormundschaftsrecht ab. Die Vormundschaftsbehörde<br />

wird durch die Erwachsenenschutzbehörde<br />

ersetzt, die aus Fachleuten<br />

besteht, welche die einzelnen Fälle<br />

professionell beurteilen und in jedem Fall<br />

festlegen, in welchen Bereichen überhaupt<br />

Unterstützung durch einen Beistand<br />

nötig ist. Die Vormundschaft von<br />

Karina Schneider wird formal in eine «umfassende<br />

Beistandschaft» umgewandelt<br />

(siehe Kästchen Folgeseite). Die zuständige<br />

Erwachsenenschutzbehörde muss danach<br />

so schnell wie möglich klären, ob<br />

diese Massnahme die richtige ist oder ob<br />

sie durch eine weniger strenge Massnahme<br />

abgelöst wird. Weil Betroffene nach<br />

neuem Recht stärker mitbestimmen können<br />

und eine Fachbehörde einem Leben<br />

in Selbständigkeit – so dies denn möglich<br />

ist – gegenüber einem Heim in der<br />

Regel den Vorzug gibt, ist das neue Gesetz<br />

für Karina Schneider die Chance, dass<br />

ihr Fall neu beurteilt wird. FRAGILE <strong>Suisse</strong><br />

wird Karina Schneider dabei beraten und<br />

sich bei der neuen Behörde dafür einsetzen,<br />

dass sie weiterhin in einem eigenen<br />

Daheim leben kann.<br />

Das Erwachsenenschutzrecht bietet<br />

auch für andere Menschen mit Hirnverletzung,<br />

die verbeiständet sind, wichtige<br />

Neuerungen, wobei die massgeschneiderten<br />

Beistandschaften den heutigen Bedürfnissen<br />

der Betroffenen entgegenkommen.<br />

*Name geändert<br />

10 FRAGILE <strong>Suisse</strong> 04 | 2012

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