Unternehmensstudie: Bewertung von Humankapital - PwCPlus
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<strong>Unternehmensstudie</strong>: <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Humankapital</strong><br />
Bisherige Ansätze zur <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Humankapital</strong> in der Rechnungslegung<br />
und Berichterstattung<br />
B Bisherige Ansätze zur <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Humankapital</strong><br />
in der Rechnungslegung und Berichterstattung<br />
Gegenwärtig existiert zwar eine breite, insgesamt aber doch eher unentschlossene<br />
Diskussion darüber, wie immaterielle Vermögenswerte, darunter auch <strong>Humankapital</strong>, in die<br />
Unternehmensberichterstattung integriert werden können. Es liegen zahlreiche Evaluierungs-<br />
und <strong>Bewertung</strong>sverfahren hierfür vor, aber der Weg zu einem einheitlichen, transparenten<br />
Berichtsstandard scheint dadurch nicht kürzer, sondern länger geworden zu sein –<br />
die Probleme liegen nicht nur im Detail, sondern auch im Prinzip. Inzwischen fehlt es nicht<br />
nur an einheitlichen Verfahrensvorschriften, auch die Definition, was immaterielle Vermögenswerte<br />
sind, ist einer gewissen Beliebigkeit anheim gefallen.<br />
Die gegenwärtigen Bilanzierungs- und Berichterstattungsvorschriften tragen dem<br />
Handlungsbedarf für weitere Transparenz nicht ausreichend Rechnung.<br />
Es werden gegenwärtig zwei Wege verfolgt, um über immaterielle Werte zu berichten:<br />
• Zum Value Reporting existieren gegenwärtig einige Empfehlungen und Überlegungen<br />
für die Erweiterung des Lageberichts zu einem Reporting über das<br />
Risikomanagement eines Unternehmens. Diese Empfehlungen können als erste<br />
Schritte auf einem längeren Weg zu einer neuen Unternehmensberichterstattung<br />
interpretiert werden.<br />
• Im Rahmen der <strong>Bewertung</strong> erworbener Vermögenswerte in der Fair-Value-Bilanz<br />
gemäß IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte erstmals in nennenswertem<br />
Umfang bilanziert. Die <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Humankapital</strong> spielt dabei zwar eine untergeordnete<br />
Rolle, aber die in der Fair-Value-Debatte eingesetzten Argumente sind<br />
für die weitere Entwicklung zur <strong>Humankapital</strong>-<strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> großer Bedeutung.<br />
1 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Humankapital</strong> im Rahmen der<br />
Fair-Value-Bilanz<br />
Der „Fair Value“ ist heute das zentrale Element für die monetäre <strong>Bewertung</strong> immaterieller<br />
Vermögenswerte. Denn nach Maßgabe der International Financial Reporting Standards<br />
(IFRS) muss für erworbene Unternehmen sowie andere Vermögenswerte der faire Wert<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs ermittelt werden – und dieses Gebot der Wertermittlung gilt<br />
nach IAS 38 ausdrücklich auch für immaterielle Vermögenswerte wie Marken oder<br />
Patente. Doch was für diese Asset-Klassen die Lösung ist, ist für die <strong>Bewertung</strong> des<br />
<strong>Humankapital</strong>s ein Problem: Nach IAS 38 gilt es nämlich gerade nicht als immaterieller<br />
Vermögenswert. Als immaterieller Vermögenswert wird dort ein identifizierbarer nicht<br />
monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz verstanden, der für den Gebrauch<br />
in der Produktion oder zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke gehalten<br />
wird. Allgemeine Ansatzkriterien sind die zukünftig erwartbaren Nutzenzuflüsse, die<br />
zuverlässige Ermittelbarkeit der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und nicht zuletzt<br />
die Verfügungsmacht des Unternehmens.<br />
Die meisten der genannten Kriterien treffen für Mitarbeiter nicht zu: Sie haben einerseits<br />
eine durch und durch physische Substanz, andererseits stehen sie weder in der Verfügungsmacht<br />
eines Unternehmens noch lassen sich zukünftig erwartbare Erträge ihnen<br />
eindeutig zurechnen. Deshalb gilt für <strong>Humankapital</strong> in allen Rechnungslegungsvorschriften<br />
ein grundsätzliches Aktivierungsverbot.<br />
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