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Unternehmensstudie: Bewertung von Humankapital - PwCPlus

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<strong>Unternehmensstudie</strong>: <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Humankapital</strong><br />

Bisherige Ansätze zur <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Humankapital</strong> in der Rechnungslegung<br />

und Berichterstattung<br />

B Bisherige Ansätze zur <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Humankapital</strong><br />

in der Rechnungslegung und Berichterstattung<br />

Gegenwärtig existiert zwar eine breite, insgesamt aber doch eher unentschlossene<br />

Diskussion darüber, wie immaterielle Vermögenswerte, darunter auch <strong>Humankapital</strong>, in die<br />

Unternehmensberichterstattung integriert werden können. Es liegen zahlreiche Evaluierungs-<br />

und <strong>Bewertung</strong>sverfahren hierfür vor, aber der Weg zu einem einheitlichen, transparenten<br />

Berichtsstandard scheint dadurch nicht kürzer, sondern länger geworden zu sein –<br />

die Probleme liegen nicht nur im Detail, sondern auch im Prinzip. Inzwischen fehlt es nicht<br />

nur an einheitlichen Verfahrensvorschriften, auch die Definition, was immaterielle Vermögenswerte<br />

sind, ist einer gewissen Beliebigkeit anheim gefallen.<br />

Die gegenwärtigen Bilanzierungs- und Berichterstattungsvorschriften tragen dem<br />

Handlungsbedarf für weitere Transparenz nicht ausreichend Rechnung.<br />

Es werden gegenwärtig zwei Wege verfolgt, um über immaterielle Werte zu berichten:<br />

• Zum Value Reporting existieren gegenwärtig einige Empfehlungen und Überlegungen<br />

für die Erweiterung des Lageberichts zu einem Reporting über das<br />

Risikomanagement eines Unternehmens. Diese Empfehlungen können als erste<br />

Schritte auf einem längeren Weg zu einer neuen Unternehmensberichterstattung<br />

interpretiert werden.<br />

• Im Rahmen der <strong>Bewertung</strong> erworbener Vermögenswerte in der Fair-Value-Bilanz<br />

gemäß IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte erstmals in nennenswertem<br />

Umfang bilanziert. Die <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Humankapital</strong> spielt dabei zwar eine untergeordnete<br />

Rolle, aber die in der Fair-Value-Debatte eingesetzten Argumente sind<br />

für die weitere Entwicklung zur <strong>Humankapital</strong>-<strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> großer Bedeutung.<br />

1 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Humankapital</strong> im Rahmen der<br />

Fair-Value-Bilanz<br />

Der „Fair Value“ ist heute das zentrale Element für die monetäre <strong>Bewertung</strong> immaterieller<br />

Vermögenswerte. Denn nach Maßgabe der International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS) muss für erworbene Unternehmen sowie andere Vermögenswerte der faire Wert<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs ermittelt werden – und dieses Gebot der Wertermittlung gilt<br />

nach IAS 38 ausdrücklich auch für immaterielle Vermögenswerte wie Marken oder<br />

Patente. Doch was für diese Asset-Klassen die Lösung ist, ist für die <strong>Bewertung</strong> des<br />

<strong>Humankapital</strong>s ein Problem: Nach IAS 38 gilt es nämlich gerade nicht als immaterieller<br />

Vermögenswert. Als immaterieller Vermögenswert wird dort ein identifizierbarer nicht<br />

monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz verstanden, der für den Gebrauch<br />

in der Produktion oder zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke gehalten<br />

wird. Allgemeine Ansatzkriterien sind die zukünftig erwartbaren Nutzenzuflüsse, die<br />

zuverlässige Ermittelbarkeit der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und nicht zuletzt<br />

die Verfügungsmacht des Unternehmens.<br />

Die meisten der genannten Kriterien treffen für Mitarbeiter nicht zu: Sie haben einerseits<br />

eine durch und durch physische Substanz, andererseits stehen sie weder in der Verfügungsmacht<br />

eines Unternehmens noch lassen sich zukünftig erwartbare Erträge ihnen<br />

eindeutig zurechnen. Deshalb gilt für <strong>Humankapital</strong> in allen Rechnungslegungsvorschriften<br />

ein grundsätzliches Aktivierungsverbot.<br />

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