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Fallstudie Makedonien (Nr. 50) - Geschwister-Scholl-Institut für ...

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2. Ethnische Konflikte und ihre institutionelle Verregelung<br />

2.1 Ethnische Gruppe und ethnischer Konflikt<br />

Um zu verstehen, wie die institutionellen Designs überhaupt Einfluss auf einen ethnischen<br />

Konflikt nehmen können, ist es notwendig, die möglichen Entstehungsprozesse eines solchen<br />

Konfliktes zu beleuchten. Die Einschätzung der Wirkung der ein oder anderen institutionellen<br />

Regelung hängt nicht zuletzt davon ab, wie die Konfliktursachen wahrgenommen<br />

werden.<br />

In der Literatur wird der Zusammenhang zwischen dem Schutz von Minderheiten und dem<br />

Konflikt ethnischer Gruppen nur in den wenigsten Fällen konkret hergestellt. 19 Daher bedürfen<br />

schon diese beiden Begriffe einer Klärung.<br />

2.1.1 Minderheit und ethnische Gruppe<br />

Allgemein werden nationale Minderheiten von ethnischen Minderheiten unterschieden. Erstere<br />

sind im Grunde die „kulturell Überlebenden unvollständig gebliebener Nationalstaatsbildung.“<br />

20 Sie unterscheiden sich zwar ebenfalls nach ethnischen Kriterien von der Mehrheitsbevölkerung,<br />

besitzen aber im Vergleich zu anderen ethnischen Minderheiten eine gewisse<br />

autochthone Qualität, zumindest können sie sich auf eine lange, historische Tradition ihrer<br />

Existenz auf einem bestimmten Gebiet berufen. 21 Daher wird bisweilen auch der Begriff der<br />

ethno-nationalen Minderheit verwendet, um diese Besonderheit zu betonen. 22 Dass der Minderheitenbegriff<br />

einen territorialen Bezug hat, also eine Gruppe immer nur bezogen auf ein<br />

definiertes Gebiet eine Minderheit sein kann, mag zwar zunächst banal klingen, ist aber gerade<br />

bei solchen Minoritäten nicht unerheblich, die einen Mutter- oder Patronagestaat besitzen,<br />

an dessen Grenzen sie siedeln. 23<br />

Auch wenn eine völkerrechtlich gültige Definition des Terminus „Minderheit“ bis heute nicht<br />

existiert, gilt die Bestimmung des Begriffes durch den UN-Sonderbeauftragten Caportorti als<br />

diejenige mit dem größten Einfluss. Demnach bestehen die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale<br />

einer nationalen Minderheit zu einer Mehrheit in den objektiven Kriterien der<br />

1) religiösen, sprachlichen oder ethnischen Eigenheit,<br />

2) der numerischen Unterzahl und der<br />

19 Vgl. dazu vor allem Schneckener 2002: 33ff.<br />

20 Brusis, Martin/Janning, Josef 1999: Verhinderte Nationen. Über den Umgang mit ethnischen Minderheiten, in:<br />

Internationale Politik, 54: 9, S. 1-20 (hier: S. 1).<br />

21 Vgl. ebd.; Schneckener 2002: 28f.<br />

22 Damit soll die Abgrenzung auf der einen Seite zur Nation erfolgen, auf der anderen zu den weiteren ethnischen<br />

Minderheiten. Vgl. ebd.<br />

23 Vgl. Sundhaussen, Holm 2003: Staatsbildung und ethnisch-nationale Gegensätze in Südosteuropa, in: Aus<br />

Politik und Zeitgeschichte, 10-11, S. 3-9 (hier: S. 3).

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