Fallstudie Makedonien (Nr. 50) - Geschwister-Scholl-Institut für ...
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tion bewegt werden, die dann den Konflikt auf der gesellschaftlichen Ebene beruhigen. 141<br />
Dies zeugt zum einen von einem monokausalen Verständnis von Konflikten: Die Eliten<br />
scheinen bedeutend an ihrer Entstehung beteiligt zu sein, wenn sie nicht sogar ausschlaggebend<br />
<strong>für</strong> solche Konflikte sind. Zum anderen offenbart es ein zumindest sehr beschränktes<br />
Verständnis über die Eskalations- und Deeskalationsphasen eines ethnischen Konfliktes. 142<br />
Gerade Statuskonflikte sind wohl besonders geeignet, von Power-Sharing-Abkommen geregelt<br />
zu werden, da solche Arrangements die Bedeutung der einzelnen Gruppen <strong>für</strong> die Gesamtgesellschaft<br />
betonen. 143<br />
Nichtsdestotrotz scheint es einige gesellschaftliche Bedingungen zu geben, die das Gelingen<br />
von Power-Sharing wahrscheinlich machen: 144 Darunter zählen vor allem das politische und<br />
numerische Gleichgewicht und eine gewisse sozio-ökonomische Nähe der konfliktiven Gruppen;<br />
die Art ihrer territorialen Verteilung; das Vorhandensein einer der Gruppenidentität<br />
übergeordneten Loyalität sowie von Konfliktlinien, die nicht entlang der ethnischen verlaufen;<br />
ein moderater Pluralismus innerhalb der Gruppen; eine starke Elitendominanz innerhalb des<br />
Systems; der allgemeine Wille zur Erhaltung des Status-Quo; eine Form der Kultur des<br />
Kompromisses untereinander; und schließlich die Einigung auf das Power-Sharing aufgrund<br />
innenpolitischer Überzeugungen, nicht aufgrund eines Drucks von außen.<br />
141 Vgl. McGarry/O´Leary2006a; Jesse/Williams 2005: 12.<br />
142 Vgl. Siedschlag 2000: 256.<br />
143 Vgl. Byman 2002: 152 und 215f.<br />
144 Vgl. vor allem Schneckener 2002: 308ff; ähnlich auch Wolff/Weller 2005: 17 und Bieber 1999: 84.