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Fallstudie Makedonien (Nr. 50) - Geschwister-Scholl-Institut für ...

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30<br />

tion bewegt werden, die dann den Konflikt auf der gesellschaftlichen Ebene beruhigen. 141<br />

Dies zeugt zum einen von einem monokausalen Verständnis von Konflikten: Die Eliten<br />

scheinen bedeutend an ihrer Entstehung beteiligt zu sein, wenn sie nicht sogar ausschlaggebend<br />

<strong>für</strong> solche Konflikte sind. Zum anderen offenbart es ein zumindest sehr beschränktes<br />

Verständnis über die Eskalations- und Deeskalationsphasen eines ethnischen Konfliktes. 142<br />

Gerade Statuskonflikte sind wohl besonders geeignet, von Power-Sharing-Abkommen geregelt<br />

zu werden, da solche Arrangements die Bedeutung der einzelnen Gruppen <strong>für</strong> die Gesamtgesellschaft<br />

betonen. 143<br />

Nichtsdestotrotz scheint es einige gesellschaftliche Bedingungen zu geben, die das Gelingen<br />

von Power-Sharing wahrscheinlich machen: 144 Darunter zählen vor allem das politische und<br />

numerische Gleichgewicht und eine gewisse sozio-ökonomische Nähe der konfliktiven Gruppen;<br />

die Art ihrer territorialen Verteilung; das Vorhandensein einer der Gruppenidentität<br />

übergeordneten Loyalität sowie von Konfliktlinien, die nicht entlang der ethnischen verlaufen;<br />

ein moderater Pluralismus innerhalb der Gruppen; eine starke Elitendominanz innerhalb des<br />

Systems; der allgemeine Wille zur Erhaltung des Status-Quo; eine Form der Kultur des<br />

Kompromisses untereinander; und schließlich die Einigung auf das Power-Sharing aufgrund<br />

innenpolitischer Überzeugungen, nicht aufgrund eines Drucks von außen.<br />

141 Vgl. McGarry/O´Leary2006a; Jesse/Williams 2005: 12.<br />

142 Vgl. Siedschlag 2000: 256.<br />

143 Vgl. Byman 2002: 152 und 215f.<br />

144 Vgl. vor allem Schneckener 2002: 308ff; ähnlich auch Wolff/Weller 2005: 17 und Bieber 1999: 84.

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