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Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner

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j) Steuern<br />

Grundsätzlich beinhaltet die geschäftliche<br />

Tätigkeit in Niedersachsen die Pflicht zur<br />

Leistung von Steuern. Je nach Wahl der<br />

Rechtsform und sonstiger formaler Ausgestaltungen<br />

unterscheiden sich die<br />

Steuerpflichten zum Teil erheblich. Dabei<br />

ist grundsätzlich zu unterscheiden nach<br />

Ertragsteuern (Lohnsteuer, Einkommensteuer,<br />

Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer),<br />

Verkehrsteuern (z. B. Grunderwerbsteuer,<br />

Umsatzsteuer) und Verbrauchsteuern<br />

(Mineralölsteuer, Alkoholsteuer<br />

usw.). Die Grundlagen des Besteuerungsrechts<br />

in <strong>Deutsch</strong>land finden sich in<br />

der Abgabenordnung (AO).<br />

aa) Unbeschränkte Steuerpflicht<br />

Der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht<br />

unterliegen alle Personen, die in<br />

<strong>Deutsch</strong>land entweder ihren Wohnsitz<br />

oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

haben. Dabei hat eine Person dann ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt in <strong>Deutsch</strong>land,<br />

wenn sie sich – auch ohne eine Wohnung<br />

zu nehmen – zeitlich zusammenhängend<br />

länger als sechs Monate in <strong>Deutsch</strong>land<br />

aufhält. Kurze (Urlaubs-) Auslandsaufenthalte<br />

unterbrechen diese Sechs-Monats-<br />

Frist nicht. Für natürliche Personen, die in<br />

<strong>Deutsch</strong>land weder einen Wohnsitz noch<br />

einen gewöhnlichen Aufenthalt haben,<br />

aber inländische Einkünfte beziehen,<br />

gelten die Sonderregelungen über die<br />

beschränkte Steuerpflicht.<br />

bb) Beschränkte Steuerpflicht<br />

Personen, die weder ihren Wohnsitz noch<br />

ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen<br />

haben, können in <strong>Deutsch</strong>land<br />

steuerpflichtig sein. Ihre Steuerpflicht ist<br />

dann auf die in <strong>Deutsch</strong>land erwirtschafteten<br />

Einkünfte beschränkt. Beschränkte<br />

Steuerpflicht liegt vor, sobald hier Einkünfte<br />

erzielt werden, etwa aus Kapitalvermögen,<br />

Grundbesitz oder gewerblicher Tätigkeit.<br />

Die Frage der beschränkten Steuerpflicht<br />

stellt sich also regelmäßig bei geschäftlicher<br />

oder unternehmerischer Tätigkeit<br />

ausländischer Unternehmen in <strong>Deutsch</strong>land.<br />

cc) Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Zur Vermeidung doppelter Besteuerung<br />

bei internationalen Aktivitäten und grenzüberschreitenden<br />

Investitionen hat<br />

<strong>Deutsch</strong>land eine Vielzahl bilateraler<br />

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf<br />

dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen.<br />

Im Grundsatz ist das DBA ein völkerrechtlicher<br />

Vertrag zwischen zwei Staaten,<br />

in dem geregelt wird, in welchem Umfang<br />

dem Staat das Besteuerungsrecht für die<br />

in seinem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte<br />

zusteht. Die Vertragsstaaten verpflichten<br />

sich gegenseitig, immer die Einkünfte, die<br />

das Abkommen dem anderen Staat ganz<br />

oder teilweise zur Besteuerung vorbehält,<br />

selbst nicht oder nur ermäßigt zu besteuern.<br />

Ein DBA soll so vermeiden, dass z.B. die<br />

Einkünfte eines Bürgers, der in einem<br />

Staat seinen Wohnsitz hat und aus dem<br />

anderen Staat Einkünfte bezieht (Quellstaat),<br />

in beiden Staaten voll besteuert<br />

werden.<br />

Solche Abkommen bestehen mit allen<br />

Industrieländern und den meisten sonstigen<br />

Handelspartnerländern. Die verschiedenen<br />

DBA folgen zunehmend dem von der<br />

OECD entworfenen Vertragsmuster.<br />

Das Abkommen gilt regelmäßig für Personen,<br />

die in <strong>Deutsch</strong>land, dem ausländischen<br />

Staat oder beiden Vertragsstaaten ansässig<br />

sind. Es ist jedoch nicht für alle, sondern<br />

meist nur für bestimmte Einkunftsarten<br />

anwendbar.<br />

Eine Person ist dort ansässig, wo sie aufgrund<br />

ihres Wohnsitzes, ihres ständigen<br />

Aufenthaltes, ihrer Geschäftsleitung oder<br />

eines ähnlichen Merkmals steuerpflichtig<br />

ist. Ist ein Unternehmen sowohl im Ausland<br />

als auch in Niedersachsen in diesem<br />

Sinne ansässig, so gilt es im Konfliktfall<br />

nur in dem Staat als ansässig, in dem sich<br />

die tatsächliche Geschäftsleitung befindet.<br />

Eine natürliche Person gilt nur dann als<br />

ansässig, wenn sie über eine ständige Wohnstätte<br />

verfügt, wobei im Zweifelsfall der<br />

Mittelpunkt des Lebensinteresses gilt. Die<br />

Doppelbesteuerungsabkommen und ihre<br />

Regelungen im Einzelnen sind auf der Homepage<br />

des Bundesfinanzministeriums einsehbar.<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de<br />

Demgegenüber sind entsprechende Abkommen<br />

auf dem Gebiet der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer sowie auf dem Gebiet<br />

der Rechts- und Amtshilfe in Steuerangelegenheiten<br />

bisher nur von wenigen Staaten<br />

ratifiziert worden.<br />

bb) Ertragsteuern<br />

Ertragssteuern sind Steuern, die für einen<br />

Zufluss von Geld oder geldwerten Gütern<br />

für einen bestimmten Zeitraum (Besteuerungszeitraum)<br />

erhoben werden. Zu den<br />

Ertragssteuern in <strong>Deutsch</strong>land gehören<br />

beispielsweise die Einkommen-, die Körperschafts-<br />

und die Gewerbesteuer.<br />

Grundsätzlich gilt hierbei, dass alle natürlichen<br />

Personen, auch Personen in den<br />

Personengesellschaften, einkommensteuerpflichtig<br />

sind. Kapitalgesellschaften sind<br />

verpflichtet, die so genannte Körperschaftsteuer<br />

zu zahlen.<br />

Schließlich sind alle Gewerbetreibenden,<br />

nicht aber Freiberufler (Rechtsanwälte,<br />

Ärzte usw.) darüber hinaus zur Zahlung<br />

der örtlichen Gewerbesteuer verpflichtet.<br />

Einkommensteuer<br />

Die Einkommensteuer betrifft im Ergebnis<br />

alle natürliche Personen, insbesondere auch<br />

die Gesellschafter von Personengesellschaften<br />

wie der GbR, OHG, KG und der Mischformen,<br />

wenn sie als Personengesellschaft<br />

ausgebildet sind (zum Beispiel die GmbH<br />

& Co KG). Personengesellschaften selbst<br />

sind weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig.<br />

Das Einkommensteuergesetz (EStG)<br />

unterscheidet sieben Einkunftsarten:<br />

42 B. Wirtschaftliche Betätigung ausländischer Staatsbürger in Niedersachsen<br />

B. Wirtschaftliche Betätigung ausländischer Staatsbürger in Niedersachsen 43

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