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Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner

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C. Rechtsformen und Unternehmen Selbständige Einheiten:<br />

Gesellschaften. Die Form der AG wird<br />

° Selbständige (Zweig-) Niederlassung<br />

° Tochtergesellschaften<br />

1. Rechtsformen in <strong>Deutsch</strong>land im<br />

Überblick<br />

Gerade im Besteuerungsrecht werden sich<br />

ab dem Jahr 2008 für eine Vielzahl von<br />

Unternehmen Änderungen ergeben. Der<br />

Bundesrat hat am 06. Juli 2006 dem vorgelegten<br />

Gesetz zur Reformierung der<br />

Unternehmenssteuern zugestimmt. Mit<br />

dem Inkrafttreten der Steueränderungen<br />

im Jahr 2008 werden sich Änderungen<br />

insbesondere im Besteuerungsrecht der<br />

Kapitalgesellschaften ergeben. Die steuerliche<br />

Gesamtbelastung für diese Gesellschaften<br />

wird danach von bislang durchschnittlich<br />

39 Prozent auf 29,8 Prozent<br />

gesenkt. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere<br />

die Reduzierung der Körperschaftssteuer<br />

von 25 auf 15 Prozent. Auch<br />

die Gewerbesteuer wird umfangreich<br />

geändert, wodurch sich im Einzelfall zum<br />

Teil erhebliche Änderungen ergeben. Aber<br />

nicht nur für die Kapitalgesellschaften,<br />

auch für die Personengesellschaften wird<br />

es Neuerungen geben. Personengesellschaften<br />

können künftig (zumindest theoretisch)<br />

Gewinne, die sie wieder in das<br />

Unternehmen investieren, mit lediglich<br />

28,25 Prozent versteuern (Thesaurierungsbegünstigung).<br />

Ansonsten gilt weiter die<br />

Einkommenssteuer von maximal 42 Prozent.<br />

Wird das Geld später jedoch<br />

entnommen, muss nachversteuert werden.<br />

Grundlage des folgenden Überblicks wird<br />

die bislang noch geltende Fassung sein.<br />

An gegebener Stelle jedoch wird auf die<br />

kommenden Veränderungen hingewiesen.<br />

a) Die Wahl der richtigen Rechtsform<br />

Ausländische Unternehmer können in<br />

<strong>Deutsch</strong>land eine dauerhafte geschäftliche<br />

Präsenz unterhalten. Die zulässigen Rechtsformen<br />

reichen hierbei von einer Repräsentanz<br />

oder einer rechtlich unselbständigen<br />

Niederlassung bis zu rechtlich<br />

selbständigen Tochtergesellschaften bzw.<br />

bis zur Gründung eines ganz neuen Unternehmens.<br />

Für ausländische Unternehmer<br />

stellt sich dabei schnell die Frage, welche<br />

Rechtsform für welche geschäftliche Situation<br />

geeignet ist. Die Entscheidung<br />

richtet sich nach Art und Umfang der<br />

geplanten Aktivitäten, nach der Erwartungshaltung<br />

des Marktes und nicht<br />

zuletzt nach steuerlichen Bedingungen<br />

(siehe hierzu auch Anmerkung im<br />

nebenstehenden Kasten).<br />

b) Die Unternehmensformen<br />

Die in <strong>Deutsch</strong>land üblichen allgemeinen<br />

Unternehmensformen sind:<br />

Unselbständige Einheiten:<br />

° Vertretungsbüro<br />

° Unselbständige (Zweig-)Niederlassung<br />

(Filiale)<br />

Personengesellschaften:<br />

° Einzelkaufmännisches Unternehmen (e.Kfm)<br />

° Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)<br />

° <strong>Partner</strong>schaftsgesellschaft<br />

° Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung<br />

(EWIV)<br />

° Offene Handelsgesellschaft (OHG)<br />

° Kommanditgesellschaft (KG; GmbH & Co KG)<br />

° Stille Gesellschaft<br />

Kapitalgesellschaften:<br />

° Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

(GmbH)<br />

° Aktiengesellschaft (AG)<br />

° Societas Europaea (SE)<br />

° Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)<br />

Die Rechtsformen sind in ihrer<br />

Eigenständigkeit unterschiedlich<br />

ausgeprägt; die Kapitalgesellschaften<br />

gelten als juristische Person und sind damit<br />

wie eine natürliche Person stets selbst<br />

Träger von Rechten und Pflichten, also voll<br />

rechtsfähig. Personengesellschaften sind<br />

dagegen nur teilweise rechtsfähig (teilrechtsfähig):<br />

sie können zwar in einem<br />

Gerichtsverfahren unmittelbar Kläger oder<br />

Beklagter sein; ertragsteuerrechtlich sind<br />

sie jedoch transparent und nicht die Gesellschaft<br />

selbst, sondern die Gesellschafter<br />

werden als Steuersubjekte angesehen.<br />

Unter den Gesellschaftsformen erfreut sich<br />

in <strong>Deutsch</strong>land die GmbH der größten<br />

Beliebtheit mit circa 800.000 registrierten<br />

hingegen anders als in europäischen Nachbarländern<br />

vornehmlich von größeren<br />

Unternehmen bevorzugt, ihre Zahl liegt in<br />

<strong>Deutsch</strong>land bei etwa 17.000 Gesellschaften.<br />

Vor allem aufgrund einiger gesetzlicher<br />

Erleichterungen ist diese Zahl in den<br />

letzten Jahren deutlich angestiegen.<br />

Die Rechtsform der KG hat wegen ihrer<br />

haftungsrechtlichen Nachteile eher geringere<br />

Bedeutung; von den circa 175.000<br />

registrierten Gesellschaften werden lediglich<br />

etwa 30.000 als reine Kommanditgesellschaft<br />

unterhalten. Der wesentlich<br />

größere Teil von etwa 145.000 Gesellschaften<br />

wird überwiegend in Form der<br />

GmbH & Co. KG geführt, um durch<br />

Beteiligung einer Kapitalgesellschaft als<br />

persönlich haftender Gesellschafter<br />

mittelbar die Haftung zu begrenzen.<br />

Ganz ohne die Gründung eines Unternehmens<br />

bleibt dem ausländischen Unternehmen<br />

regelmäßig die Einsetzung eine Handelsvertreters<br />

oder Vertragshändlers. Dieser<br />

Weg hat im Vergleich zur Gründung einer<br />

eigenen Niederlassung den Vorteil, dass<br />

das wirtschaftliche Risiko eher gering ist.<br />

Der Handelsvertreter ist ein selbständiger<br />

Unternehmer, der die Vermarktung des<br />

ausländischen Produktes in <strong>Deutsch</strong>land<br />

übernimmt. Produkt- und Kundenwerbung<br />

werden von ihm betrieben. Allerdings tritt<br />

der Handelsvertreter bei Abschluss der Kaufverträge<br />

nicht als eigenständige Partei auf.<br />

Vielmehr vermittelt er den Vertragsabschluss,<br />

der dann durch den Auftraggeber selbst<br />

vollzogen wird.<br />

52 C. Rechtsformen und Unternehmen<br />

C. Rechtsformen und Unternehmen 53

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