Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner
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C. Rechtsformen und Unternehmen Selbständige Einheiten:<br />
Gesellschaften. Die Form der AG wird<br />
° Selbständige (Zweig-) Niederlassung<br />
° Tochtergesellschaften<br />
1. Rechtsformen in <strong>Deutsch</strong>land im<br />
Überblick<br />
Gerade im Besteuerungsrecht werden sich<br />
ab dem Jahr 2008 für eine Vielzahl von<br />
Unternehmen Änderungen ergeben. Der<br />
Bundesrat hat am 06. Juli 2006 dem vorgelegten<br />
Gesetz zur Reformierung der<br />
Unternehmenssteuern zugestimmt. Mit<br />
dem Inkrafttreten der Steueränderungen<br />
im Jahr 2008 werden sich Änderungen<br />
insbesondere im Besteuerungsrecht der<br />
Kapitalgesellschaften ergeben. Die steuerliche<br />
Gesamtbelastung für diese Gesellschaften<br />
wird danach von bislang durchschnittlich<br />
39 Prozent auf 29,8 Prozent<br />
gesenkt. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere<br />
die Reduzierung der Körperschaftssteuer<br />
von 25 auf 15 Prozent. Auch<br />
die Gewerbesteuer wird umfangreich<br />
geändert, wodurch sich im Einzelfall zum<br />
Teil erhebliche Änderungen ergeben. Aber<br />
nicht nur für die Kapitalgesellschaften,<br />
auch für die Personengesellschaften wird<br />
es Neuerungen geben. Personengesellschaften<br />
können künftig (zumindest theoretisch)<br />
Gewinne, die sie wieder in das<br />
Unternehmen investieren, mit lediglich<br />
28,25 Prozent versteuern (Thesaurierungsbegünstigung).<br />
Ansonsten gilt weiter die<br />
Einkommenssteuer von maximal 42 Prozent.<br />
Wird das Geld später jedoch<br />
entnommen, muss nachversteuert werden.<br />
Grundlage des folgenden Überblicks wird<br />
die bislang noch geltende Fassung sein.<br />
An gegebener Stelle jedoch wird auf die<br />
kommenden Veränderungen hingewiesen.<br />
a) Die Wahl der richtigen Rechtsform<br />
Ausländische Unternehmer können in<br />
<strong>Deutsch</strong>land eine dauerhafte geschäftliche<br />
Präsenz unterhalten. Die zulässigen Rechtsformen<br />
reichen hierbei von einer Repräsentanz<br />
oder einer rechtlich unselbständigen<br />
Niederlassung bis zu rechtlich<br />
selbständigen Tochtergesellschaften bzw.<br />
bis zur Gründung eines ganz neuen Unternehmens.<br />
Für ausländische Unternehmer<br />
stellt sich dabei schnell die Frage, welche<br />
Rechtsform für welche geschäftliche Situation<br />
geeignet ist. Die Entscheidung<br />
richtet sich nach Art und Umfang der<br />
geplanten Aktivitäten, nach der Erwartungshaltung<br />
des Marktes und nicht<br />
zuletzt nach steuerlichen Bedingungen<br />
(siehe hierzu auch Anmerkung im<br />
nebenstehenden Kasten).<br />
b) Die Unternehmensformen<br />
Die in <strong>Deutsch</strong>land üblichen allgemeinen<br />
Unternehmensformen sind:<br />
Unselbständige Einheiten:<br />
° Vertretungsbüro<br />
° Unselbständige (Zweig-)Niederlassung<br />
(Filiale)<br />
Personengesellschaften:<br />
° Einzelkaufmännisches Unternehmen (e.Kfm)<br />
° Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)<br />
° <strong>Partner</strong>schaftsgesellschaft<br />
° Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung<br />
(EWIV)<br />
° Offene Handelsgesellschaft (OHG)<br />
° Kommanditgesellschaft (KG; GmbH & Co KG)<br />
° Stille Gesellschaft<br />
Kapitalgesellschaften:<br />
° Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
(GmbH)<br />
° Aktiengesellschaft (AG)<br />
° Societas Europaea (SE)<br />
° Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)<br />
Die Rechtsformen sind in ihrer<br />
Eigenständigkeit unterschiedlich<br />
ausgeprägt; die Kapitalgesellschaften<br />
gelten als juristische Person und sind damit<br />
wie eine natürliche Person stets selbst<br />
Träger von Rechten und Pflichten, also voll<br />
rechtsfähig. Personengesellschaften sind<br />
dagegen nur teilweise rechtsfähig (teilrechtsfähig):<br />
sie können zwar in einem<br />
Gerichtsverfahren unmittelbar Kläger oder<br />
Beklagter sein; ertragsteuerrechtlich sind<br />
sie jedoch transparent und nicht die Gesellschaft<br />
selbst, sondern die Gesellschafter<br />
werden als Steuersubjekte angesehen.<br />
Unter den Gesellschaftsformen erfreut sich<br />
in <strong>Deutsch</strong>land die GmbH der größten<br />
Beliebtheit mit circa 800.000 registrierten<br />
hingegen anders als in europäischen Nachbarländern<br />
vornehmlich von größeren<br />
Unternehmen bevorzugt, ihre Zahl liegt in<br />
<strong>Deutsch</strong>land bei etwa 17.000 Gesellschaften.<br />
Vor allem aufgrund einiger gesetzlicher<br />
Erleichterungen ist diese Zahl in den<br />
letzten Jahren deutlich angestiegen.<br />
Die Rechtsform der KG hat wegen ihrer<br />
haftungsrechtlichen Nachteile eher geringere<br />
Bedeutung; von den circa 175.000<br />
registrierten Gesellschaften werden lediglich<br />
etwa 30.000 als reine Kommanditgesellschaft<br />
unterhalten. Der wesentlich<br />
größere Teil von etwa 145.000 Gesellschaften<br />
wird überwiegend in Form der<br />
GmbH & Co. KG geführt, um durch<br />
Beteiligung einer Kapitalgesellschaft als<br />
persönlich haftender Gesellschafter<br />
mittelbar die Haftung zu begrenzen.<br />
Ganz ohne die Gründung eines Unternehmens<br />
bleibt dem ausländischen Unternehmen<br />
regelmäßig die Einsetzung eine Handelsvertreters<br />
oder Vertragshändlers. Dieser<br />
Weg hat im Vergleich zur Gründung einer<br />
eigenen Niederlassung den Vorteil, dass<br />
das wirtschaftliche Risiko eher gering ist.<br />
Der Handelsvertreter ist ein selbständiger<br />
Unternehmer, der die Vermarktung des<br />
ausländischen Produktes in <strong>Deutsch</strong>land<br />
übernimmt. Produkt- und Kundenwerbung<br />
werden von ihm betrieben. Allerdings tritt<br />
der Handelsvertreter bei Abschluss der Kaufverträge<br />
nicht als eigenständige Partei auf.<br />
Vielmehr vermittelt er den Vertragsabschluss,<br />
der dann durch den Auftraggeber selbst<br />
vollzogen wird.<br />
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