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Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner

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Beratungsprogramm Firmenpoolbeteiligungen<br />

Was wird gefördert?<br />

In Ergänzung zum Beratungsprogramm<br />

Außenwirtschaft wird auch der Zusammenschluss<br />

mehrerer Unternehmen zu<br />

einer Interessengemeinschaft (Firmenpool)<br />

gefördert, soweit dieser sich gemeinschaftlich<br />

an einem von Bundesländern<br />

und/oder Industrie- und Handelskammern<br />

getragenen Auslandsbüro beteiligt. Die<br />

Büros – förderungswürdig nur soweit<br />

außerhalb der EU belegen – können dann<br />

den Markteinstieg für die Pool-Mitglieder<br />

unterstützen und vor Ort den Unternehmen<br />

als eine Repräsentanz dienen kann.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Es werden Angehörige freier Berufe, kleine<br />

und mittlere Unternehmen der Industrie,<br />

des Handwerks, des Handels, sowie des<br />

Dienstleistungssektors mit Sitz oder<br />

Betriebsstätte in Niedersachsen gefördert.<br />

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der<br />

Kosten, die die Firma für die Beteiligung<br />

an einem Firmenpool außerhalb der<br />

Europäischen Gemeinschaft zu tragen hat,<br />

maximal jedoch 7.700 Euro pro Jahr. Die<br />

Überweisung des Förderbetrages wird<br />

direkt an das Unternehmen vorgenommen.<br />

Wo kann der Antrag gestellt werden?<br />

Das Programm wird von der NBank durchgeführt.<br />

Weitere Informationen zum<br />

Förderprogramm sowie die erforderlichen<br />

Antragsunterlagen können Sie direkt in<br />

jeder Filiale der NBank erhalten oder<br />

online unter www.nbank.de abrufen.<br />

Niedersachsen: Messeprogramm – Ausland<br />

Aufgabe des Programms ist es, kleinen<br />

und mittleren Unternehmen die Ausstellung<br />

ihrer Erzeugnisse und die Demonstration<br />

ihrer Leistungen auf Messen,<br />

Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen<br />

im Ausland durch Zuschüsse zu<br />

erleichtern. Im Rahmen der Messeförderung<br />

wurden im Jahr 2004 annähernd<br />

700 Firmen bei der Präsentation ihrer<br />

Waren im Ausland unterstützt.<br />

Was wird gefördert?<br />

Es wird die Teilnahme an Messen, Ausstellungen<br />

und vergleichbaren Veranstaltungen<br />

im Ausland auf einem Gemeinschafts-<br />

oder Einzelstand gefördert.<br />

Zuwendungsfähig sind alle für die Organisation<br />

und den Betrieb des Standes<br />

notwendigen Ausgaben (z.B. Flächen- und<br />

Standmiete, Auf- und Abbau sowie Ausstattung<br />

des Messestandes, Kosten für<br />

Fremdpersonal, Transportkosten für<br />

Exponate und Werbemaßnahmen).<br />

Bei einem Gemeinschaftsstand sind,<br />

neben den oben genannten notwendigen<br />

Ausgaben für die Organisation und den<br />

Betrieb des Standes, die Reisekosten und<br />

die Spesen des Organisators des Gemeinschaftsstandes<br />

zuwendungsfähig.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Antragsberechtigt sind Angehörige freier<br />

Berufe, kleine und mittlere Unternehmen<br />

aus Industrie, Handwerk, Handel und dem<br />

Dienstleistungssektor mit Sitz oder<br />

Betriebsstätte in Niedersachsen.<br />

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare<br />

Zuschüsse gewährt. Der Zuschuss<br />

beträgt bei einer Beteiligung mit einem<br />

Einzelstand bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben, höchstens jedoch<br />

3.000 Euro bei innereuropäischen bzw.<br />

6.000 Euro bei außereuropäischen Messen.<br />

Bei einer Beteiligung an Gemeinschaftsständen<br />

kann der Zuschuss sogar bis zu<br />

80 Prozent der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben ansteigen, höchstens jedoch<br />

6.000 Euro bei innereuropäischen bzw.<br />

9.000 Euro bei außereuropäischen Messen.<br />

Eine Förderung ist für eine Messebeteiligung<br />

pro Jahr möglich. Insgesamt kann<br />

ein Aussteller grundsätzlich nur drei Teilnahmen<br />

an einer bestimmten Messe in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Wo kann der Antrag gestellt werden?<br />

Das Programm wird von der NBank durchgeführt.<br />

Auch hierzu können Informationen<br />

und Antragsformular online heruntergeladen<br />

werden.<br />

bb) Existenzgründer<br />

Auch für Existenzgründer gibt es in Niedersachsen<br />

umfangreiche Beratungs- und<br />

Förderprogramme.<br />

Zum Teil werden diese Programme auch<br />

durch die bereits vorgestellten Institutionen<br />

gefördert oder selbst angeboten. Oftmals<br />

werden Beratungskosten von Land und<br />

Bund anteilig übernommen. Auch gewähren<br />

Banken zinsgünstige Darlehen. Die NBank<br />

etwa stellt gemeinsam mit den Handwerks-,<br />

den Industrie- und Handelskammern<br />

sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

(KfW) ein neues Beratungsprojekt in den<br />

größten niedersächsischen Städten vor. Im<br />

Rahmen der kostenlosen Beratungen<br />

sollen Gründer und Unternehmer über<br />

öffentliche Finanzierungshilfen aufgeklärt<br />

werden. Weitere Informationen dazu<br />

finden Sie auf der Internetseite der NBank<br />

www.nbank.de/foerderung/beratung_37.php<br />

sowie der Seite www.existenzgruender.de.<br />

b) Weitere Förderinstitutionen und Banken<br />

aa) MB GmbH – Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />

Niedersachsen (MBG)<br />

Weitere Fördereinrichtungen in Niedersachsen<br />

sind die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />

Niedersachsen (MBG),<br />

die sich als stiller Gesellschafter an<br />

mittelständischen Unternehmen sowie<br />

kleinen Technologieunternehmen beteiligt.<br />

94 E. Geschäftsumfeld in Niedersachsen<br />

E. Geschäftsumfeld in Niedersachsen 95

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