Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner
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Beratungsprogramm Firmenpoolbeteiligungen<br />
Was wird gefördert?<br />
In Ergänzung zum Beratungsprogramm<br />
Außenwirtschaft wird auch der Zusammenschluss<br />
mehrerer Unternehmen zu<br />
einer Interessengemeinschaft (Firmenpool)<br />
gefördert, soweit dieser sich gemeinschaftlich<br />
an einem von Bundesländern<br />
und/oder Industrie- und Handelskammern<br />
getragenen Auslandsbüro beteiligt. Die<br />
Büros – förderungswürdig nur soweit<br />
außerhalb der EU belegen – können dann<br />
den Markteinstieg für die Pool-Mitglieder<br />
unterstützen und vor Ort den Unternehmen<br />
als eine Repräsentanz dienen kann.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Es werden Angehörige freier Berufe, kleine<br />
und mittlere Unternehmen der Industrie,<br />
des Handwerks, des Handels, sowie des<br />
Dienstleistungssektors mit Sitz oder<br />
Betriebsstätte in Niedersachsen gefördert.<br />
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der<br />
Kosten, die die Firma für die Beteiligung<br />
an einem Firmenpool außerhalb der<br />
Europäischen Gemeinschaft zu tragen hat,<br />
maximal jedoch 7.700 Euro pro Jahr. Die<br />
Überweisung des Förderbetrages wird<br />
direkt an das Unternehmen vorgenommen.<br />
Wo kann der Antrag gestellt werden?<br />
Das Programm wird von der NBank durchgeführt.<br />
Weitere Informationen zum<br />
Förderprogramm sowie die erforderlichen<br />
Antragsunterlagen können Sie direkt in<br />
jeder Filiale der NBank erhalten oder<br />
online unter www.nbank.de abrufen.<br />
Niedersachsen: Messeprogramm – Ausland<br />
Aufgabe des Programms ist es, kleinen<br />
und mittleren Unternehmen die Ausstellung<br />
ihrer Erzeugnisse und die Demonstration<br />
ihrer Leistungen auf Messen,<br />
Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen<br />
im Ausland durch Zuschüsse zu<br />
erleichtern. Im Rahmen der Messeförderung<br />
wurden im Jahr 2004 annähernd<br />
700 Firmen bei der Präsentation ihrer<br />
Waren im Ausland unterstützt.<br />
Was wird gefördert?<br />
Es wird die Teilnahme an Messen, Ausstellungen<br />
und vergleichbaren Veranstaltungen<br />
im Ausland auf einem Gemeinschafts-<br />
oder Einzelstand gefördert.<br />
Zuwendungsfähig sind alle für die Organisation<br />
und den Betrieb des Standes<br />
notwendigen Ausgaben (z.B. Flächen- und<br />
Standmiete, Auf- und Abbau sowie Ausstattung<br />
des Messestandes, Kosten für<br />
Fremdpersonal, Transportkosten für<br />
Exponate und Werbemaßnahmen).<br />
Bei einem Gemeinschaftsstand sind,<br />
neben den oben genannten notwendigen<br />
Ausgaben für die Organisation und den<br />
Betrieb des Standes, die Reisekosten und<br />
die Spesen des Organisators des Gemeinschaftsstandes<br />
zuwendungsfähig.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Antragsberechtigt sind Angehörige freier<br />
Berufe, kleine und mittlere Unternehmen<br />
aus Industrie, Handwerk, Handel und dem<br />
Dienstleistungssektor mit Sitz oder<br />
Betriebsstätte in Niedersachsen.<br />
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare<br />
Zuschüsse gewährt. Der Zuschuss<br />
beträgt bei einer Beteiligung mit einem<br />
Einzelstand bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben, höchstens jedoch<br />
3.000 Euro bei innereuropäischen bzw.<br />
6.000 Euro bei außereuropäischen Messen.<br />
Bei einer Beteiligung an Gemeinschaftsständen<br />
kann der Zuschuss sogar bis zu<br />
80 Prozent der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben ansteigen, höchstens jedoch<br />
6.000 Euro bei innereuropäischen bzw.<br />
9.000 Euro bei außereuropäischen Messen.<br />
Eine Förderung ist für eine Messebeteiligung<br />
pro Jahr möglich. Insgesamt kann<br />
ein Aussteller grundsätzlich nur drei Teilnahmen<br />
an einer bestimmten Messe in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Wo kann der Antrag gestellt werden?<br />
Das Programm wird von der NBank durchgeführt.<br />
Auch hierzu können Informationen<br />
und Antragsformular online heruntergeladen<br />
werden.<br />
bb) Existenzgründer<br />
Auch für Existenzgründer gibt es in Niedersachsen<br />
umfangreiche Beratungs- und<br />
Förderprogramme.<br />
Zum Teil werden diese Programme auch<br />
durch die bereits vorgestellten Institutionen<br />
gefördert oder selbst angeboten. Oftmals<br />
werden Beratungskosten von Land und<br />
Bund anteilig übernommen. Auch gewähren<br />
Banken zinsgünstige Darlehen. Die NBank<br />
etwa stellt gemeinsam mit den Handwerks-,<br />
den Industrie- und Handelskammern<br />
sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />
(KfW) ein neues Beratungsprojekt in den<br />
größten niedersächsischen Städten vor. Im<br />
Rahmen der kostenlosen Beratungen<br />
sollen Gründer und Unternehmer über<br />
öffentliche Finanzierungshilfen aufgeklärt<br />
werden. Weitere Informationen dazu<br />
finden Sie auf der Internetseite der NBank<br />
www.nbank.de/foerderung/beratung_37.php<br />
sowie der Seite www.existenzgruender.de.<br />
b) Weitere Förderinstitutionen und Banken<br />
aa) MB GmbH – Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />
Niedersachsen (MBG)<br />
Weitere Fördereinrichtungen in Niedersachsen<br />
sind die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft<br />
Niedersachsen (MBG),<br />
die sich als stiller Gesellschafter an<br />
mittelständischen Unternehmen sowie<br />
kleinen Technologieunternehmen beteiligt.<br />
94 E. Geschäftsumfeld in Niedersachsen<br />
E. Geschäftsumfeld in Niedersachsen 95