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Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner

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Die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit<br />

für entsendetes Personal beziehen<br />

sich in <strong>Deutsch</strong>land auf das Baugewerbe<br />

einschließlich verwandter Wirtschaftszweige,<br />

auf Gebäude-, Inventar- und<br />

Verkehrsmittelreinigung sowie Innendekoration.<br />

In diesen Bereichen dürfen Mitarbeiter<br />

nicht ohne eine entsprechende<br />

Arbeitsgenehmigung tätig werden.<br />

d) Freiheit des Kapitalverkehrs<br />

Die Kapitalverkehrsfreiheit soll sicherstellen,<br />

dass der Kapitalverkehr zwischen den EU-<br />

Mitgliedsstaaten ohne jegliche Einschränkungen<br />

möglich ist. Vom Kapitalbegriff<br />

mit umfasst sind sowohl Sachkapital (z.B.<br />

Rechte an Immobilien, Unternehmensbeteiligungen)<br />

als auch Geldkapital (z.B.<br />

Wertpapiere, Kredite). Verboten sind grundsätzlich<br />

alle Beschränkungen, die den<br />

Kapitalverkehr direkt regulieren (unter<br />

anderem auch devisenrechtliche Beschränkungen).<br />

Neben der Freiheit des Kapitalverkehrs<br />

gewährleistet der EG-Vertrag auch den<br />

freien Zahlungsverkehr. Dieser soll die<br />

ungehinderte Bezahlung von Warendienstleistungen<br />

und die Überweisung der Löhne<br />

an Angehörige der Mitgliedsstaaten<br />

garantieren. Der freie Zahlungsverkehr ist<br />

unerlässliche Ergänzung des Warenverkehrs,<br />

des Personenverkehrs und des<br />

Dienstleistungsverkehrs. Bislang war der<br />

bargeldlose grenzüberschreitende Zahlungsverkehr<br />

zwar möglich, jedoch nicht<br />

einheitlich geregelt und teilweise sehr<br />

kostenaufwändig.<br />

Künftig soll die Einrichtung einer Single<br />

Euro Payment Area (SEPA) einen europaweit<br />

einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />

gewährleisten. SEPA ist ein gemeinsamer<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem<br />

alle Zahlungen wie inländische Zahlungen<br />

behandelt werden. Dabei soll nicht mehr<br />

zwischen nationalen und grenzüberschreitenden<br />

Zahlungen unterschieden werden.<br />

Den Staatsbürgern der Währungsunion<br />

werden künftig einheitliche Zahlungsinstrumente<br />

für Überweisungen, Lastschriftverfahren<br />

und Kreditkarten zur<br />

Verfügung stehen. Auch Mitgliedsstaaten,<br />

die noch nicht der Währungsunion angehören<br />

(bislang sind dies 14 EU-Staaten)<br />

haben die Möglich-keit, sich freiwillig an<br />

den SEPA-Standards zu beteiligen. Geplant<br />

ist eine schrittweise Umsetzung der Ziele<br />

innerhalb der kommenden Jahre. Nach<br />

2010 soll der nationale Zahlungsverkehr<br />

vollständig durch SEPA-Instrumente ersetzt<br />

werden.<br />

3. Niedersachsen: Standorte weltweit<br />

Niedersachsen spielt als Wirtschaftsstandort<br />

nicht nur eine wichtige Rolle in <strong>Deutsch</strong>land<br />

und der EU. Auch weltweit unterhält das<br />

Bundesland dauerhafte Wirtschaftsverbindungen.<br />

Um den Bekanntheitsgrad Niedersachsens als<br />

Wirtschaftsstandort noch weiter auszubauen<br />

und Geschäftskontakte vor Ort anzubahnen,<br />

unterhält das Land mehrere Auslandsrepräsentanzen.<br />

Neben dem Niedersachsen US-<br />

Business Center in Atlanta hat das Land –<br />

teilweise gemeinsam mit der <strong>Deutsch</strong>en<br />

Management Akademie in Niedersachsen<br />

(DMAN) oder der <strong>Deutsch</strong>en Messe AG (DMAG)<br />

– auch in Warschau, Moskau, Shanghai und<br />

Mumbai Repräsentanzen eingerichtet.<br />

Zur Anbahnung internationaler Geschäftskontakte<br />

eignen sich ebenfalls die regelmäßig<br />

stattfindenden grenzüberschreitenden Kooperationsbörsen,<br />

die zahlreichen außenwirtschaftlichen<br />

Veranstaltungen und die Delegationsreisen<br />

des Landes, die das Niedersächsische<br />

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und<br />

Verkehr, die niedersächsischen Industrie- und<br />

Handelskammern sowie andere Außenwirtschaftsinstitutionen<br />

des Landes regelmäßig<br />

veranstalten. Hierbei hat der ausländische<br />

Geschäftssuchende immer die Möglichkeit,<br />

bereits in seinem eigenen Land einen ersten<br />

Eindruck vom Land Niedersachsen und seinen<br />

Unternehmern zu erhalten und mit kompetenten<br />

Wirtschaftsvertretern mögliche<br />

Vorhaben in Niedersachsen zu besprechen.<br />

14 A. Wirtschaftsstandort Niedersachsen<br />

A. Wirtschaftsstandort Niedersachsen 15

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