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<strong>Dornbirn</strong>er Gemeindeblatt<br />

21. Juni 2013 – Seite 34<br />

Dienstag, 25. Juni 2013, ab 17.00 Uhr<br />

Gemütliches Vereinstreffen<br />

bei „Energie Birkenwiese“<br />

(unter Mentro)<br />

Wer ko ka kut und uafach frei mitanand hia<br />

(alle OGV-Freunde, auch Nichtmitglieder)<br />

Schuaseppar mit Hans Lenz und Co<br />

(Die Gärtner) machen gemütliche Musik.<br />

Auf euer zahlreiches Kommen freut sich<br />

die Vereinsleitung.<br />

Homepage www.ogv.at/dornbirn<br />

Versteigerungsedikt<br />

13 E 170/13 b<br />

Am 23. Juli 2013, 8.30 Uhr, findet bei diesem Gericht, 2. Stock,<br />

Saal Nr. 28, die Zwangsversteigerung der Liegenschaften<br />

Grundbuch: 92001 <strong>Dornbirn</strong><br />

Einlagezahl: 15695<br />

GStNr. 2418/5, Gärten, Raiffeisenstraße 16b (in <strong>Dornbirn</strong>, in erster Reihe<br />

zur Raiffeisenstraße befindliche als Baufläche-Wohngebiet (BW) gewidmete<br />

Liegenschaft mit insgesamt ca. 272 m 2 Fläche und darauf errichtetem<br />

Einfamilienwohnhaus – Doppelhaushälfte [Haus 1] – bestehend aus<br />

Erdgeschoss mit ca. 61,22 m 2 Nutzfläche, einem Obergeschoss mit ca.<br />

60,67 m 2 Nutzfläche und einem Dachboden sowie einem Garagenanbau<br />

mit ca. 17,16 m 2 )*<br />

Schätzwert (samt Zubehör) w 273.500,–<br />

Geringstes Gebot w 205.125,–<br />

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes <strong>Dornbirn</strong> vom 12. Juni 2013,<br />

13 E 170/13 b-13, wurde über Antrag der betreibenden Partei festgelegt,<br />

dass der Versteigerung der höhere Betrag von € 205.125,– als<br />

geringstes Gebot zugrunde gelegt wird.<br />

Zu den Liegenschaften gehören als Zubehör eine Einbauküche samt<br />

Elektrogeräten (Glaskeramik-Kochfeld*, Backrohr, Dunst abzug,<br />

Geschirrspüler, Einbaukühlschrank), Handwaschbecken mit Unterbau-,<br />

Seiten- und Spiegelschrank im Bad, im Gesamtwert von 1.500,– laut<br />

Seiten 7/8/14 im Bewertungsgutachten des Sachverständigen.<br />

*) Nach den Erhebungen des Sachverständigen wird in Bezug auf das<br />

Glaskeramik-Kochfeld Eigentum seitens der Ehegattin des Verpflichteten<br />

behauptet. Entsprechende Belege wurden keine vorgelegt. Allfällige<br />

Streitigkeiten in diesem Zusammenhang bleiben der Klärung auf dem<br />

Rechtsweg vorbehalten.<br />

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:<br />

• Die Unter CLNr. 1a (TZI 5587/2003) einverleibte – und vom<br />

Sachverständigen mit 9.034,50 bewertete (Bewertungsgutachten<br />

Seite 11) – Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes sowie des<br />

Leitungsführungsrechtes gemäß Pkt. VII des Teilungs-, Kauf- und<br />

Dienstbarkeitsvertrages vom 22. August 2003 auf GStNr. 2418/5 für<br />

GStNr. 2418/4<br />

• allfällige wirksam begründete Bestandsverhältnisse<br />

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.<br />

Das Vadium (gemäß § 147 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer Sparurkunde<br />

– kein Bargeld!) beträgt 1 27.350,–.<br />

Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 18. Juli 2013,<br />

9.00 Uhr statt. Der Verpflichtete sowie allfällige Mieter haben die<br />

Besichtigung des Versteigerungsobjektes zum oben genannten Termin<br />

zu ermöglichen, widrigenfalls dies zwangsweise geschehen wird.<br />

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten<br />

mit Ausnahme der darin enthaltenen Beilagen zu ersehen.<br />

Die im Gutachten enthaltenen Beilagen können bei diesem Gericht<br />

während der Amtszeiten eingesehen werden.<br />

Die verpflichteten Parteien haben dem Exekutionsgericht nicht<br />

mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9<br />

lit. a UStG 1994 verzichten.<br />

Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis),<br />

gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und – sofern für eine andere<br />

Person ersteigert wird – eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte<br />

Vollmacht sind mitzubringen.<br />

Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind<br />

spätes tens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei<br />

Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen<br />

Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend<br />

gemacht werden könnten.<br />

Im Übrigen wird auf das Versteigerungsedikt auf der Internet-Adresse:<br />

www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.<br />

Bezirksgericht <strong>Dornbirn</strong>, am 13. Juni 2013<br />

Dr. Angelika Wirbel-Rusch, Richterin des Bezirksgerichtes

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