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PDF | 90 Seiten | 6,1 MB - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und ...

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2. Öffentliche Förderung // 23<br />

→ PRAXISTIPP<br />

Bezirkliche Sondermittel – Etats der Städte <strong>und</strong> Kommunen<br />

Die Bezirksversammlungen verfügen größtenteils über Sondermitteletats für gemeinnützige Einrichtungen. Aufgr<strong>und</strong> oftmals nur<br />

weniger Antragsteller lohnt es sich, dazu gezielt auf den <strong>Seiten</strong> der jeweiligen Stadt- bzw. Bezirksverwaltung zu recherchieren. Die<br />

bezirklichen Sondermittel zur Finanzierung von Maßnahmen <strong>und</strong> Projekten werden in der Regel bei den Bezirksversammlungen oder<br />

Bezirksverordnetenversammlungen beantragt. Die Sondermittel stehen sowohl zur Projektförderung, zur Umsetzung von Veranstaltungen,<br />

z. B. Theateraufführungen, als auch zur Ausstattung von Schulen, z. B. mit Musikinstrumenten, zur Verfügung.<br />

Sondermittel Hamburg<br />

Die bezirklichen Sondermittel werden insbesondere von gemeinnützigen Einrichtungen in den Stadtteilen beantragt, um Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> Projekte finanzieren zu können. Es ist erforderlich, dass die Antragsteller sich u. a. an bestimmte Antragsfristen halten, da die<br />

Sondermittel-Vergabe durch die Bezirksversammlung nur dreimal jährlich erfolgt.<br />

→ www.hamburg.de/mitte/sondermittel<br />

Sondermittel Berlin<br />

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vergibt Sondermittel für die Unterstützung von Aktivitäten von Vereinen, Initiativen, freien<br />

Trägern, Gemeinschaften <strong>und</strong> Privatpersonen. Jährlich gehen ca. 70 bis 80 Anträge ein, von denen ca. 50 bewilligt werden.<br />

→ www.berlin.de >> Suche >> BVV Sondermittel<br />

KUBIK – <strong>Kulturelle</strong> Bildung in Köln<br />

KUBIK fördert Projekte <strong>und</strong> Produktionen von Institutionen, freien Trägern <strong>und</strong> Vereinen, die in der <strong>Kulturelle</strong>n Bildung tätig <strong>und</strong> nicht<br />

vorrangig profit- oder kommerziell orientiert sind. In Einzelfällen ist KUBIK auch selbst operativ tätig, es werden vorrangig jedoch<br />

Institutionen <strong>und</strong> Vereine unterstützt, die im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind.<br />

→ www.stadt-koeln.de >> 2 >> Kind <strong>und</strong> Jugend >> Kommunales Gesamtkonzept<br />

Kulturförderung für 2013 in Hannover<br />

Die Region Hannover stellt bislang jährlich Mittel des Landes Niedersachsen <strong>und</strong> eigene Gelder für die Förderung kultureller Projekte<br />

bereit. Gefördert werden innovative Projekte u. a. auch der außerschulischen kulturellen Jugend bildung.<br />

→ www.hannover.de >> Kultur & Freizeit >> Bühnen, Musik, Literatur >> Kulturförderung<br />

2.3.2 Kommunale Finanzierung der Jugendarbeit/-hilfe<br />

Ganz ähnlich der Kulturfinanzierung (siehe Kapitel 2.3.1,<br />

S. 21) ist die Finanzierung der Jugendarbeit <strong>und</strong> -hilfe strukturiert:<br />

Es gibt entsprechende politische Entscheidungs<strong>und</strong><br />

Verwaltungsebenen. Viele Bereiche der Jugendhilfe<br />

zählen zu den pflichtigen Aufgaben der Kommunen, wobei<br />

die Vergabe der Gelder, die für freie Träger <strong>und</strong> ihre Projekte<br />

zur Verfügung stehen, freiwillig <strong>und</strong> damit wenig verbindlich<br />

ist. Die verpflichtende Bindung der meisten Mittel für weitere<br />

Aufgaben der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe zieht nach sich,<br />

dass die finanzielle »Manövriermasse« nicht sehr groß ist.<br />

Die Gewährung der finanziellen Mittel ist zudem zumeist an<br />

Förderrichtlinien als Steuerungsinstrument für die öffentlichen<br />

Träger der Jugendhilfe geb<strong>und</strong>en. Sie normieren die<br />

Arbeit in den offenen Einrichtungen <strong>und</strong> bei freien Trägern,<br />

indem sie teilweise bis in Einzelheiten räumliche, personelle<br />

<strong>und</strong> angebotsmäßige Vorschriften enthalten. Sie setzen<br />

auf diese Weise Schwerpunkte <strong>und</strong> finanzieren hauptsächlich<br />

die Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung<br />

als förderungswürdig anerkannt wurden. Die<br />

Vergabe wird unter Beteiligung von Jugendlichen <strong>und</strong> freien<br />

Trägern durch die Jugendhilfeausschüsse entschieden (siehe<br />

Kapitel 2.4.2, S. 24).

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