PDF | 90 Seiten | 6,1 MB - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und ...
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56 // 3. Private Förderung<br />
Zuwendungsbestätigungen<br />
Pflichtangaben der<br />
»Zuwendungsbestätigung«<br />
Besondere Pflichtangaben<br />
bei Sachspenden<br />
Hinweise zu Überarbeitungen<br />
der Mustervorlagen<br />
Vereinfachte Zuwendungsbestätigung<br />
bis zu einem Betrag<br />
von 200 Euro für gemeinnützige<br />
Körperschaften<br />
(steuerbegünstigt)<br />
>> Verwendung amtlicher Vordrucke für den Erhalt von Spenden, Mitgliedsbeiträgen<br />
<strong>und</strong> Sachzuwendungen, hier nur Pflichtangaben eintragen;<br />
>> Datum des Freistellungsbescheids (liegt weniger als fünf Jahre zurück)<br />
bzw. der vorläufigen Bescheinigung (liegt weniger als drei Jahre zurück);<br />
>> Hinweise zu haftungsrechtlichen Folgen der Ausstellung einer unrichtigen<br />
Zuwendungsbestätigung <strong>und</strong> zur steuerlichen Anerkennung;<br />
>> Unterscheidung, ob Spende oder Mitgliedsbeitrag, muss kenntlich gemacht<br />
werden: Nur wenn Zwecke gefördert werden, bei denen die Mitgliedsbeiträge<br />
steuerlich nicht abziehbar sind, muss die Zuwendungsbestätigung aufweisen,<br />
dass es sich bei der Spende nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt.<br />
Wenn nicht, werden Spende <strong>und</strong> Mitgliedsbeitrag steuerlich gleich behandelt.<br />
>> Beschreibung der gespendeten Sachen (Alter, Zeitwert, Erhaltungszustand,<br />
Kaufpreis) möglichst genau;<br />
>> Angaben des Spenders:<br />
– aus dem Privatvermögen entnommen: Wirtschaftsgut als Wert der<br />
Zuwendung gilt der Marktwert (gemeiner Wert), Angabe, welche Unterlagen<br />
zur Ermittlung des angesetzten Wertes herangezogen wurden;<br />
– aus dem Betriebsvermögen entnommen: es gilt der bei der Entnahme des<br />
Wirtschaftsguts zugr<strong>und</strong>e gelegte Wert als Höchstwert, also ein Teilwert plus<br />
Umsatzsteuer. Es gilt das sogenannte »Buchwertprivileg«, d. h. der vom<br />
Unternehmer genannte Buchwert (ggf. zzgl. Umsatzsteuer);<br />
>> Eine Sachspende darf nicht im Zusammenhang mit Werbung stehen. Sollte dies<br />
der Fall sein, dann ist die Sachzuwendung eine Einnahme im wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb, womit eine Umsatzsteuerpflicht mit 19% auf den Sachwert<br />
bezogen wird (siehe auch Kapitel 3.2.3.5, S. 74)!<br />
>> optische Hervorhebungen wie Einrahmungen oder Ankreuzkästchen<br />
sind erlaubt;<br />
>> Wortwahl <strong>und</strong> Reihenfolge der in den amtlichen Vordrucken vorgeschriebenen<br />
Texte bleiben unverändert;<br />
>> Danksagungen oder Werbung für die Ziele der begünstigten Einrichtung sind<br />
nicht erlaubt, Hinweise auf der Rückseite aber zulässig;<br />
>> mehrere steuerbegünstigte Zwecke können auf einem Mustervordruck genannt<br />
werden, Auswahl erfolgt durch Ankreuzen.<br />
>> Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts<br />
ist ausreichend;<br />
>> freiwillige Zahlung ist Voraussetzung,<br />
>> der Zahlungsbeleg entspricht dem amtlichen Vordruck;<br />
>> Angabe des steuerbegünstigten Zwecks <strong>und</strong> Datums des Steuer- bzw.<br />
Freistellungsbescheids.<br />
Abb. 11: Pflichtangaben für Zuwendungsbestätigungen