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PDF | 90 Seiten | 6,1 MB - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und ...

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3. Private Förderung // 57<br />

TOOL<br />

Private Förderung >> Spenden >><br />

Mustervorlagen<br />

>> Sammelbestätigung Geldzuwendung/Mitgliedsbeiträge<br />

>> Bestätigung Sachzuwendungen (Zuwendungsbescheinigung)<br />

>> Geldzuwendung/Mitgliedsbeitrag (Zuwendungsbescheinigung)<br />

3.2.2 Stiftungen<br />

3.2.2.1 Begriffe <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Eine Stiftung ist eine rechtsfähige, nicht mitgliedschaftlich<br />

eingerichtete Organisation, welche bestimmte durch<br />

den Stifterwillen/-akt bzw. das Stiftergeschäft festgelegte<br />

Zwecke verfolgt <strong>und</strong> dazu das Vermögen nutzt, das diesen<br />

Zwecken dauernd gewidmet ist (vgl. Gerlach-March 2010, S.<br />

77).<br />

Die drei konstitutiven Elemente einer Stiftung sind<br />

>> der Stiftungszweck, der sich allein nach dem Willen des<br />

Stifters richtet. Der Stiftungszweck macht die »Seele<br />

der Stiftung« aus <strong>und</strong> gibt vor, wer oder was begünstigt<br />

wird. Er stellt einerseits die Leitlinie <strong>und</strong> andererseits die<br />

Schranke für die Stiftungstätigkeit <strong>und</strong> Stiftungsorgane<br />

dar;<br />

>> das Stiftungsvermögen, das unantastbar ist. (Zins-)Erträge<br />

<strong>und</strong> Einkünfte (Spenden, Zuwendungen anderer<br />

Stiftungen oder des Staats, Einnahmen) dürfen nur dem<br />

Stiftungszweck entsprechend <strong>und</strong> zeitnah (im laufenden<br />

oder Folgejahr) ausgegeben werden. Rücklagen <strong>und</strong> wirtschaftliche<br />

Betätigung sind eingeschränkt gestattet;<br />

>> die Stiftungsorganisation (Organe <strong>und</strong> Besetzung), für<br />

die Gestaltungsfreiheit gilt. Zwingend vorgeschrieben<br />

sind der Vorstand (ggf. mit Geschäftsführer/-in) <strong>und</strong> eine<br />

Satzung; ein kontrollierendes Kuratorium (auch Stiftungsrat)<br />

ist fakultativ.<br />

Man unterscheidet zwei Stiftungstypen – die operativ tätige<br />

<strong>und</strong> die fördernde Stiftung:<br />

Operative Stiftungen konzipieren, initiieren <strong>und</strong> führen<br />

Projekte, die thematisch vom Stifter bzw. Stiftungszweck<br />

vorgegeben sind, selbst durch oder suchen sich aktiv Umsetzungspartner.<br />

Das heißt, sie kommen für Geld suchende<br />

Kulturvereine <strong>und</strong> -einrichtungen, Verbände <strong>und</strong> Schulen<br />

nur im Ausnahmefall als Kooperationspartner <strong>und</strong> Fördermittelgeber<br />

in Frage. In jedem Fall müssen die Stiftungszwecke<br />

<strong>und</strong> bestehenden Eigenprojekte der Stiftung »passen«<br />

(vgl. ebd., S. 80).<br />

Förderstiftungen sind für öffentliche oder gemeinnützige<br />

Kultur- <strong>und</strong> Bildungseinrichtungen weitaus relevanter, wenn<br />

diese sich auf der Suche nach Ergänzungsmöglichkeiten<br />

zur staatlichen Förderung befinden. Diese Stiftungen unterstützen,<br />

zumeist mittels konturierter Programme, (nur)<br />

Vorhaben Dritter, die den Stiftungszweck bzw. deren Förderziele<br />

unmittelbar verwirklichen. Das können Personen,<br />

Projekte oder Institutionen sein. Dabei bevorzugen Stiftungen<br />

in der Regel Institutionen (vgl. ebd., S. 81). Neben privaten<br />

Stiftern sind es vor allem die Sparkassen, Banken <strong>und</strong><br />

große Unternehmen, die Stiftungen gründen. Die Mehrheit<br />

der Stiftungen ist fördernd tätig, zahlreiche – <strong>und</strong> vielfach<br />

große – Stiftungen sind nur operativ, einige sowohl fördernd<br />

als auch operativ aktiv.<br />

→ HINTERGRUND<br />

Stiftungen<br />

In Deutschland gab es im Jahr 2011 knapp 19.000 Stiftungen. Mehr als <strong>90</strong> % davon arbeiten gemeinnützig. Die Aufgabengebiete beinhalten<br />

auch Kultur <strong>und</strong> Schule <strong>und</strong> reichen von Bildung <strong>und</strong> Erziehung über <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe bis hin zu Kunst <strong>und</strong> Kultur. Darüber<br />

hinaus führen auch zahlreiche Vereine die Bezeichnung »Stiftung« in ihrem Namen, ohne als solche aktiv zu sein, z. B. die Friedrich-<br />

Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung oder die Heinrich-Böll-Stiftung. Andere tragen auch die Rechtsform der Stiftung GmbH,<br />

wie z. B. die Robert-Bosch-Stiftung oder die Freudenberg-Stiftung.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches Merkmal einer Stiftung ist, dass sie ihr mehr oder minder hohes Kapitalvermögen dauerhaft für einen bestimmten<br />

Zweck zur Verfügung stellt. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert die Stiftung wiederum ihre laufenden Ausgaben. Im<br />

Gegensatz zum Verein bleibt das Vermögen der Stiftung gr<strong>und</strong>sätzlich im Bestand erhalten <strong>und</strong> wird nicht sofort ausgegeben.<br />

→ www.stiftungen.org

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