PDF | 90 Seiten | 6,1 MB - Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und ...
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3. Private Förderung // 53<br />
→ PRAXISTIPP<br />
Das Dankschreiben<br />
Ihr Dankschreiben sollte:<br />
>> eine Zuwendungsbestätigung enthalten, die den Anforderungen<br />
des Finanzamts entspricht,<br />
>> den persönlichen Dank für die Spende zum Ausdruck<br />
bringen,<br />
>> erste Belege dafür liefern, dass die Spende ihr Ziel<br />
erreicht <strong>und</strong> geholfen hat,<br />
>> einen weiteren Spendenbrief bzw. einen neuen Überweisungsträger<br />
enthalten, mit dem eine erneute Spende<br />
möglich ist.<br />
Bedanken Sie sich auch für kleine Beträge! Für Beträge unter<br />
200 Euro muss keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt<br />
werden (siehe auch Abb. 11, S. 56). Für die Steuererklärung<br />
reicht der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg in<br />
Kombination mit dem Kontoauszug des Spenders als Zuwendungsbestätigung<br />
nach § 10b des Einkommensteuergesetzes<br />
(EStG) aus (vgl. Verlag Pro Sozial 2008, S. 38).<br />
TOOL<br />
Private Förderung >> Spenden<br />
>> Mustervorlagen >> Spenderdank<br />
3.2.1.5 Finanz- <strong>und</strong> Rechtsfragen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Für Spenden gelten besondere rechtliche Regelungen. Für<br />
die Mittelbeschaffung empfiehlt es sich, auf einen Verein<br />
(z. B. den außerschulischen Träger der <strong>Kulturelle</strong>n Bildung)<br />
oder einen Förderverein (z. B. der Schule oder der kommunalen<br />
Kultureinrichtung) zurückzugreifen.<br />
Ein materieller Vorteil entsteht dem Spender, weil der Staat<br />
indirekt bestimmte (z. B. gemeinnützige) Zwecke <strong>und</strong> Organisationen<br />
durch eine bevorzugte steuerliche Behandlung fördert.<br />
So sind Spenden <strong>und</strong> Mitgliedsbeiträge ( Zuwendungen),<br />
welche steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienen<br />
(siehe Beilage, Kapitel 3.1, S. 6), als Sonderausgaben steuerlich<br />
absetzbar. Dazu zählt entsprechend auch die Förderung<br />
von Kunst <strong>und</strong> Kultur, aber auch die Jugendhilfe (vgl. Gerlach-<br />
March 2010, S.61).<br />
Interessant für Spender ist demnach, dass Spenden sich<br />
positiv im Rahmen der Einkommenssteuererklärung auswirken.<br />
Steuerbegünstigt kann jede Geld- oder Sachzuwendung<br />
sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der<br />
Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen (die sogenannte<br />
Aufwandsspende) steuerbegünstigt. Zu beachten<br />
ist, dass eingegangene Spenden zum adäquaten Zeitpunkt<br />
zur Umsetzung eines Projekts <strong>und</strong> zweckgeb<strong>und</strong>en eingesetzt<br />
werden müssen. Sonst riskiert der Spendenempfänger<br />
im günstigen Fall, die Gemeinnützigkeitsanerkennung<br />
zu verlieren, im ungünstigen Fall als Steuersünder strafrechtlich<br />
belangt zu werden. Es ist nur in Ausnahmefällen<br />
möglich, Gelder aus Spendenaufrufen über mehrere Jahre<br />
anzusparen, um z. B. eine größere Anschaffung zu tätigen<br />
oder ein Bauvorhaben zu realisieren. Eine solche langfristige<br />
»Sammlung« muss in den jeweiligen Spendenaktionen<br />
den Spendern benannt werden <strong>und</strong> setzt damit deren<br />
Einwilligung voraus. Ebenso müssen Ansparungen vorher<br />
vom Finanzamt abgesegnet werden, was bei schlüssiger<br />
Begründung jedoch meist ohne große Hürden möglich ist.<br />
Spenden müssen für die ideellen Aufgaben des Vereins verwendet<br />
werden. Bei Spenden für einen bestimmten Zweck<br />
gilt es zu beachten, dass die »Freiwilligkeit« als Wesensmerkmal<br />
der Spende gewahrt bleibt. Wird beispielsweise<br />
Kuchen »gegen eine Spende von einem Euro« verkauft,<br />
handelt es sich dabei eben nicht um eine Spende, sondern<br />
um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.<br />
Ausgaben, die steuerbegünstigt sein sollen, dürfen demnach<br />
in keinem Fall einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb der steuerbegünstigten Körperschaft zufließen.<br />
Daher sind beispielsweise Sachzuwendungen oder<br />
Aufwandsspenden für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb nicht steuerbegünstigt.<br />
→ HINWEIS<br />
Weitere Informationen zu Finanz- <strong>und</strong> Rechtsfragen enthält<br />
die Beilage dieser Broschüre »Rahmenbedingungen für eine<br />
gute Finanzierung«.