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Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse

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Gesellschafter einer GmbH – Entscheidungshilfe<br />

Beträgt der Kapitalanteil mindestens<br />

50 v. H.?<br />

nein<br />

Liegt eine Sperrminorität vor?<br />

nein<br />

Ist das Selbstkontrahierungsverbot<br />

(§ 181 BGB) aufgehoben?<br />

nein<br />

Verfügt der Geschäftsführer als<br />

einziger Gesellschafter über die<br />

notwendigen Branchenkenntnisse?<br />

nein<br />

Ist der Geschäftsführer hinsichtlich<br />

Zeit, Dauer, Ort der Arbeitsleistung<br />

gebunden?<br />

ja<br />

War der Geschäftsführer vor Umwandlung<br />

der Firma in eine GmbH<br />

Alleininhaber der Einzelfirma?<br />

nein<br />

Trägt der Geschäftsführer ein erhebliches<br />

Unternehmerrisiko?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

kein abhängiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Indiz gegen ein abhängiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

kein abhängiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Indiz für ein abhängiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Firmenumwandlung<br />

War der Geschäftsführer zuvor Alleininhaber<br />

der Firma, die in eine GmbH umgewandelt<br />

wurde, so liegt in der Regel keine versicherungspflichtige<br />

Beschäftigung vor.<br />

Vor-GmbH<br />

Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für<br />

Geschäftsführer einer GmbH, die bereits gegründet,<br />

aber noch nicht im Handelsregister<br />

eingetragen ist (sogenannte Vor-GmbH).<br />

1.3.2 „Mini-GmbH“<br />

Offiziell heißt sie Unternehmergesellschaft<br />

(haftungsbeschränkt), im Sprachgebrauch<br />

ist sie als „Mini-GmbH“ bekannt. Es handelt<br />

sich dabei nicht um eine wirklich neue Gesellschaftsform<br />

(das Gesetz zur Einführung<br />

ist Ende 2008 in Kraft getreten), sondern<br />

vielmehr um eine Sonderform der klassischen<br />

GmbH. Die Mini-GmbH ist auch nicht auf<br />

Dauer angelegt. Vielmehr soll sie die Gründung<br />

einer GmbH erleichtern und verzichtet<br />

dabei auf die Vorlage eines entsprechenden<br />

Mindestkapitals.<br />

Dafür sind die jährlichen Rücklagen in Höhe<br />

von 25 v.H. des Gewinns zu bilden. So wird<br />

das Gesellschaftskapital aufgefüllt, bis die<br />

Voraussetzungen für die GmbH erfüllt sind.<br />

Wegen der beschriebenen Nähe zur GmbH<br />

gelten für die Unternehmergesellschaft im<br />

Sozialversicherungsrecht dieselben Grundsätze.<br />

So ist u.a. auch für die Geschäftsführer<br />

der Mini-GmbH das Statusfeststellungsverfahren<br />

vorgeschrieben. Die Grundsätze für<br />

die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht<br />

entsprechen denen der GmbH.<br />

1.3.3 Offene Handelsgesellschaft<br />

Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG)<br />

handelt es sich um eine Personengesellschaft,<br />

bei der jeder der Gesellschafter für die<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft uneingeschränkt<br />

haftet. Schon dadurch wird deutlich,<br />

dass jeder Gesellschafter das volle Unternehmerrisiko<br />

trägt.<br />

12 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>

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