Broschüre Beiträge 2014 - Techniker Krankenkasse
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Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt – anders<br />
als bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen<br />
– keine Rolle.<br />
Beispiel:<br />
Beispiel:<br />
Frau Hartmann, Hausfrau, wird von der<br />
Firma Julius als Aushilfe (Urlaubsvertretung)<br />
für die Zeit vom 1. Juli bis<br />
31. August eingestellt. Die Beschäftigung<br />
ist von vornherein auf diesen Zeitraum<br />
befristet. In diesen zwei Monaten<br />
arbeitet sie wöchentlich 50 Stunden<br />
und erhält ein monatliches Entgelt von<br />
4.000 Euro.<br />
Die Beschäftigung ist von vornherein<br />
auf nicht mehr als zwei Monate befristet<br />
und wird nicht berufsmäßig ausgeübt.<br />
Sie ist versicherungsfrei in der Kranken-,<br />
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Die Höhe des Entgelts und die<br />
Arbeitszeit spielen keine Rolle.<br />
Arbeitnehmerinformation | Bei einem<br />
sehr hohen Aushilfslohn oder eventuellen<br />
weiteren Einkünften kann das Entgelt<br />
aus der kurzfristigen Beschäftigung<br />
dazu führen, dass die Familienkrankenversicherung<br />
wegen Überschreitens der<br />
Einkommensgrenzen endet. Die Versicherungsfreiheit<br />
besteht allerdings ohne<br />
Rücksicht darauf, ob ein ausreichender<br />
Versicherungsschutz besteht oder nicht.<br />
Der Arbeitgeber sollte seine Aushilfskräfte<br />
auf diese Möglichkeit aufmerksam<br />
machen.<br />
Pauschalierte <strong>Beiträge</strong> sind für kurzfristige<br />
Beschäftigungen nicht zu entrichten.<br />
Befristung auf zwei Monate oder<br />
50 Arbeitstage<br />
Für die Frage der Kurzfristigkeit kann schon<br />
die richtige Wahl des Grenzwertes entscheidend<br />
sein. Die Zwei-Monats-Grenze wird verwendet,<br />
wenn die Beschäftigung an mindestens<br />
fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird.<br />
Bei Teilmonaten wird die Berechnung mit 60<br />
Kalendertagen vorgenommen.<br />
Bei Beschäftigungen, die regelmäßig an weniger<br />
als fünf Arbeitstagen ausgeübt werden,<br />
werden die 50 Arbeitstage zur Beurteilung herangezogen.<br />
Gleiches gilt, wenn die Beschäftigung<br />
teilweise an mindestens fünf, teilweise<br />
an weniger Arbeitstagen ausgeübt wird.<br />
Frau Baalmann wird von der Firma<br />
Protos befristet für die Zeit vom 1. Juli<br />
bis zum 30. September eingestellt. Sie<br />
arbeitet jeweils von montags bis mittwochs.<br />
Da die Beschäftigung jeweils an drei Tagen<br />
wöchentlich ausgeübt wird, ist die<br />
50-Tage-Grenze heranzuziehen. Die Tätigkeit<br />
umfasst einen Zeitraum von drei<br />
Monaten, also 13 Wochen. Insgesamt<br />
arbeitet Frau Baalmann in dieser Zeit an<br />
39 Tagen (3 Tage x 13 Wochen). Die Beschäftigung<br />
ist also kurzfristig und damit<br />
sozialversicherungsfrei.<br />
Dauerarbeitsverhältnis<br />
Eine Beschäftigung, die im Rahmen eines<br />
Dauerarbeitsverhältnisses ausgeübt wird, ist<br />
auch dann nicht kurzfristig, wenn die Beschäftigungszeit<br />
im Laufe eines Jahres 50 Arbeitstage<br />
nicht übersteigt. Dies ist zum Beispiel<br />
bei sogenannten Ultimoaushilfen der Fall.<br />
Eine solche Beschäftigung kann nur versicherungsfrei<br />
bleiben, wenn sie geringfügig<br />
entlohnt ist.<br />
Beispiel:<br />
Frau Decker wird von der Meier-Bank als<br />
Ultimoaushilfe eingestellt. Sie arbeitet<br />
jeweils die letzten drei Arbeitstage eines<br />
Monats. Dafür erhält sie ein Entgelt von<br />
monatlich 480 Euro.<br />
Da die Beschäftigung nicht befristet<br />
ist, gilt sie trotz der Begrenzung auf 36<br />
Arbeitstage im Jahr (3 Arbeitstage x 12<br />
Monate) nicht als kurzfristige Beschäftigung,<br />
sondern als Dauerarbeitsverhältnis.<br />
Da das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze<br />
von 450 Euro übersteigt, ist Frau<br />
Decker versicherungspflichtig in der<br />
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen<br />
Die Versicherungsfreiheit kurzfristiger Beschäftigungen<br />
ist auf zwei Monate bzw. 50<br />
Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres<br />
begrenzt. Werden also mehrere kurzfristige<br />
Beschäftigungen innerhalb eines Jahres<br />
48 | <strong>Beiträge</strong> <strong>2014</strong>