04.02.2014 Aufrufe

Anhang 1 - FMH

Anhang 1 - FMH

Anhang 1 - FMH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Im Vertrag sind festzuhalten:<br />

– der klinische Versuch, der Gegenstand des Vertrags ist;<br />

– die gegenseitigen Pflichten und Verantwortlichkeiten;<br />

– die Leistungen und Gegenleistungen bei der Durchführung des Versuchs;<br />

– die Abgeltung, wobei deren Höhe der tatsächlich erbrachten Leistung<br />

angemessen sein soll;<br />

– der uneingeschränkte Zugang des verantwortlichen Forschers zu allen<br />

für die Durchführung des Versuchs und zum Schutz der beteiligten<br />

Versuchspersonen relevanten Daten;<br />

– der Zugang zu den statistischen Auswertungen;<br />

– die Pflicht, die Versuchsergebnisse zu veröffentlichen oder öffentlich<br />

zugänglich zu machen;<br />

– die Gewährleistung der Publikationsfreiheit des Forschers;<br />

– die Voraussetzungen, unter denen der Versuch gegebenenfalls abgebrochen<br />

werden kann oder muss;<br />

– die Sicherstellung der Haftung bei Schäden, die aus dem klinischen Versuch<br />

entstehen können;<br />

– die Rechte an der späteren Nutzung der Daten bzw. Versuchsergebnisse.<br />

6. Die Abgeltung von Versuchen, die an Institutionen durchgeführt werden,<br />

geht an institutionelle Drittmittelkonten.<br />

Alle von Sponsoren im Zusammenhang mit klinischen Versuchen erbrachten finanziellen<br />

Leistungen werden auf dafür bestimmte Konten verbucht. Die Institution<br />

(Universität, Departement, Klinik, Stiftung u.a.), für welche der verantwortliche<br />

Forscher tätig ist, regelt den Zugriff auf diese Konten.<br />

7. Bei der Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit zeichnen diejenigen<br />

Forschenden als Autoren verantwortlich, die einen wesentlichen Beitrag dazu<br />

geleistet haben.<br />

In der Publikation soll als Autor genannt werden, wer an der Planung, Datensammlung,<br />

Auswertung und/oder Manuskript-Erstellung massgeblich beteiligt<br />

war. Wenn Drittpersonen (sog. Medical Writers) an der Publikation mitwirken,<br />

sind sie namentlich aufzuführen und ihre allfällige Verbindung zu einem industriellen<br />

oder andern Sponsor offen zu legen. Gefälligkeitsautorschaft (sog. «guest<br />

authors») ist nicht statthaft.<br />

Die Mitwirkung von «Ghost Writers», die in der Publikation nicht als mitwirkende<br />

Drittpersonen aufgeführt werden, ist nicht akzeptabel.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!