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Anhang 1 - FMH

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Bei Menschen mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit ist besondere Sorgfalt angebracht.<br />

Sie brauchen Unterstützung in der Entfaltung ihrer Sexualität und in der<br />

Überwindung entsprechender Hindernisse. Es darf dabei aber nicht zu einer einseitigen<br />

Förderung sexueller Aktivität kommen, mit der die Entfaltung der Persönlichkeit<br />

nicht Schritt halten kann.<br />

8.1. Konsequenzen und Risiken sexueller Aktivität<br />

Sexuelle Aktivität, soweit sie sich nicht auf die eigene Person beschränkt, lässt Bindungen<br />

zum Partner und zu allenfalls gezeugten Kindern entstehen und fordert<br />

damit die Übernahme von Verantwortung. Sie birgt aber auch Risiken, so das Risiko<br />

sexuell übertragener Infektionen oder das Risiko des Missbrauchs durch den<br />

Partner. Behinderungen können sowohl die Übernahme von Verantwortung als<br />

auch den Umgang mit Risiken erschweren.<br />

Es ist ärztliche Aufgabe für sexuell aktive Menschen mit Behinderung die Beratung<br />

und Unterstützung sowohl bezüglich Antikonzeption, Kinderwunsch oder<br />

unerwünschter Schwangerschaft als auch bezüglich der Verhütung sexuell übertragener<br />

Infektionen und der Vorbeugung des sexuellen Missbrauchs sicherzustellen.<br />

Bei sexuell aktiven Frauen ist an die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung<br />

zu denken.<br />

8.2. Antikonzeption und Sterilisation<br />

Aus der Vielzahl von Verhütungsmitteln gilt es, für Menschen mit Behinderung<br />

die individuell am besten geeignete Methode auszuwählen. Reversiblen Verhütungsmitteln<br />

ist immer der Vorzug zu geben vor einer definitiven Massnahme,<br />

wie sie eine Sterilisation darstellt.<br />

Bei der Wahl der Methode ist zu beachten, dass diese<br />

− mit allenfalls vorhandenen körperlichen Gesundheitsproblemen und damit<br />

einhergehenden Medikationen verträglich ist;<br />

− eine möglichst selbständige und unkomplizierte Anwendung durch die betroffene<br />

Person selbst erlaubt oder das Umfeld eine allenfalls nötige Unterstützung<br />

gewährleisten kann;<br />

− in ihrer Anwendung und ihren Nebenwirkungen den individuellen Vorstellungen<br />

und Bedürfnissen der betroffenen Person entspricht und ihre Akzeptanz<br />

findet.<br />

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