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Mein Österreich - Vorarlberg Online

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„UN“ ist die Abkürzung für<br />

„United Nations“. Das ist<br />

die englische Bezeichnung<br />

für „Vereinte Nationen“. Die<br />

Vereinten Nationen bilden<br />

eine Organisation von 193<br />

Staaten, die sich weltweit<br />

z.B. für den Frieden und den<br />

Schutz der Menschenrechte<br />

einsetzt.<br />

2. Wie ist die Achtung der Menschenwürde in <strong>Österreich</strong> festgeschrieben?<br />

Bereits seit 1811 steht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch: Jeder<br />

Mensch hat angeborene Rechte. Jeder Mensch ist als Person zu betrachten.<br />

Die Sklaverei ist verboten.<br />

<strong>Österreich</strong> hat sich außerdem verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren<br />

und zu sichern. Dazu hat <strong>Österreich</strong> mehrere internationale Abkommen<br />

unterschrieben, die Grundrechte und Menschenrechte enthalten.<br />

Zwei Beispiele dafür sind: die Europäische Menschenrechtskonvention und<br />

die Grundrechtecharta der Europäischen Union (= EU). Es gibt aber auch<br />

Abkommen, die ganz speziell Kinder, Frauen, Flüchtlinge und Menschen<br />

mit Behinderungen schützen. Zwei Beispiele dafür sind: die Kinderrechtskonvention<br />

der Vereinten Nationen (= UN) und die Genfer Flüchtlingskonvention<br />

der Vereinten Nationen.<br />

Flagge der Vereinten Nationen<br />

Der Schutz von Grundrechten und Menschenrechten durch die<br />

österreichische Bundesverfassung<br />

>> Grundrechte und Menschenrechte sind durch internationale Abkommen<br />

garantiert.<br />

>> Darüber hinaus bildet die österreichische Bundesverfassung einen<br />

Rahmen für den Schutz der Grundrechte.<br />

Beispiele für Grundrechte und Menschenrechte<br />

Das Recht auf Leben<br />

Der Staat hat die Pflicht, das Leben aller Menschen aktiv zu schützen.<br />

Das Verbot der Folter<br />

Die Folter von Menschen ist verboten. Auch dürfen Menschen nicht<br />

unmenschlich oder erniedrigend bestraft oder behandelt werden. Dieses<br />

Verbot ist besonders in Gefängnissen oder bei Polizeieinsätzen von<br />

Bedeutung und verbietet das Zufügen von körperlichen und seelischen<br />

Schmerzen. Auch die Abschiebung von Menschen in einen Staat, in dem<br />

ihnen Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht, ist<br />

verboten.<br />

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