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Mein Österreich - Vorarlberg Online

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Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung<br />

Staatsbürger/innen haben die Möglichkeit, direkt bei politischen Themen<br />

mitzubestimmen. Diese Möglichkeit gibt es bei einer Volksabstimmung,<br />

bei einer Volksbefragung und bei einem Volksbegehren.<br />

Eine bedeutende Volksabstimmung<br />

fand 1994 statt.<br />

Die Bürger/innen stimmten<br />

darüber ab, ob <strong>Österreich</strong><br />

der Europäischen Union<br />

beitreten soll. Die Mehrheit<br />

stimmte damals mit „Ja“.<br />

Bei einer Volksabstimmung wird über ein Gesetz des Nationalrates abgestimmt.<br />

Die Wähler/innen können dann mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Sie<br />

entscheiden, ob das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt oder nicht.<br />

Bei einer Volksbefragung werden die Bürger/innen zu einem Thema<br />

befragt. Auch hier können sie mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen bzw. aus zwei<br />

alternativen Lösungsvorschlägen wählen. Das Ergebnis ist für die Politik<br />

aber nicht bindend.<br />

Bei einem Volksbegehren kommt die Initiative direkt vom Volk. Wenn auf<br />

Bundesebene mindestens 100 000 wahlberechtigte Bürger/innen ein Volksbegehren<br />

unterschrieben haben, dann muss sich der Nationalrat mit dem<br />

Thema beschäftigen.<br />

3. Was bedeutet Demokratie für unser tägliches Zusammenleben?<br />

Demokratie lebt davon, dass Bürger/innen sich für das politische Geschehen<br />

interessieren und daran teilnehmen. Ein Teil der Bürger/innen muss<br />

bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und das politische Leben aktiv<br />

zu gestalten.<br />

Auch bei Wahlen haben wir die Möglichkeit, aktiv mitzugestalten. Wahlen<br />

sind auch eine Rückmeldung an die Politiker/innen. Als Wähler/innen<br />

teilen wir mit unserer Stimme mit, wie zufrieden oder unzufrieden wir mit<br />

der Politik und mit den Verhältnissen in unserem Land sind.<br />

Alle österreichischen Staatsbürger/innen dürfen ab dem Alter von 16<br />

Jahren zur Wahl gehen. Alle Wahlberechtigten sind automatisch in einem<br />

speziellen Register erfasst. Diese Liste liegt im jeweiligen Gemeindeamt<br />

oder Magistrat auf. Die Bürger/innen müssen sich nicht extra als Wähler/in<br />

registrieren lassen.<br />

Stimmabgabe<br />

Eine Wahl findet üblicherweise in einem Wahllokal statt: zum Beispiel in einer<br />

Schule oder im Gemeindeamt. Wenn wir wählen wollen, müssen wir uns<br />

im Wahllokal ausweisen, zum Beispiel mit einem Reisepass oder einem Führerschein.<br />

Unabhängige Wahlbehörden überwachen den Ablauf der Wahl.<br />

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