Mein Österreich - Vorarlberg Online
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Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksbefragung<br />
Staatsbürger/innen haben die Möglichkeit, direkt bei politischen Themen<br />
mitzubestimmen. Diese Möglichkeit gibt es bei einer Volksabstimmung,<br />
bei einer Volksbefragung und bei einem Volksbegehren.<br />
Eine bedeutende Volksabstimmung<br />
fand 1994 statt.<br />
Die Bürger/innen stimmten<br />
darüber ab, ob <strong>Österreich</strong><br />
der Europäischen Union<br />
beitreten soll. Die Mehrheit<br />
stimmte damals mit „Ja“.<br />
Bei einer Volksabstimmung wird über ein Gesetz des Nationalrates abgestimmt.<br />
Die Wähler/innen können dann mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Sie<br />
entscheiden, ob das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt oder nicht.<br />
Bei einer Volksbefragung werden die Bürger/innen zu einem Thema<br />
befragt. Auch hier können sie mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen bzw. aus zwei<br />
alternativen Lösungsvorschlägen wählen. Das Ergebnis ist für die Politik<br />
aber nicht bindend.<br />
Bei einem Volksbegehren kommt die Initiative direkt vom Volk. Wenn auf<br />
Bundesebene mindestens 100 000 wahlberechtigte Bürger/innen ein Volksbegehren<br />
unterschrieben haben, dann muss sich der Nationalrat mit dem<br />
Thema beschäftigen.<br />
3. Was bedeutet Demokratie für unser tägliches Zusammenleben?<br />
Demokratie lebt davon, dass Bürger/innen sich für das politische Geschehen<br />
interessieren und daran teilnehmen. Ein Teil der Bürger/innen muss<br />
bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und das politische Leben aktiv<br />
zu gestalten.<br />
Auch bei Wahlen haben wir die Möglichkeit, aktiv mitzugestalten. Wahlen<br />
sind auch eine Rückmeldung an die Politiker/innen. Als Wähler/innen<br />
teilen wir mit unserer Stimme mit, wie zufrieden oder unzufrieden wir mit<br />
der Politik und mit den Verhältnissen in unserem Land sind.<br />
Alle österreichischen Staatsbürger/innen dürfen ab dem Alter von 16<br />
Jahren zur Wahl gehen. Alle Wahlberechtigten sind automatisch in einem<br />
speziellen Register erfasst. Diese Liste liegt im jeweiligen Gemeindeamt<br />
oder Magistrat auf. Die Bürger/innen müssen sich nicht extra als Wähler/in<br />
registrieren lassen.<br />
Stimmabgabe<br />
Eine Wahl findet üblicherweise in einem Wahllokal statt: zum Beispiel in einer<br />
Schule oder im Gemeindeamt. Wenn wir wählen wollen, müssen wir uns<br />
im Wahllokal ausweisen, zum Beispiel mit einem Reisepass oder einem Führerschein.<br />
Unabhängige Wahlbehörden überwachen den Ablauf der Wahl.<br />
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