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Mein Österreich - Vorarlberg Online

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Das Europäische Parlament<br />

wird direkt von den EU-Bürgerinnen/Bürgern<br />

gewählt.<br />

In 17 Mitgliedstaaten ist<br />

der Euro die offizielle Währung.<br />

>> <strong>Österreich</strong>ische Staatsbürger/<br />

innen sind auch Bürger/innen der<br />

Europäischen Union.<br />

Das Europäische Parlament: Die EU- Bürger/innen wählen das Europäische<br />

Parlament direkt. Zusammen mit dem Rat der EU entscheidet das<br />

Europäische Parlament über die europäischen Gesetze.<br />

Weitere wichtige Institutionen der EU sind der Gerichtshof der Europäischen<br />

Union, die Eurogruppe und die Europäische Zentralbank. Im Europäischen<br />

Gerichtshof sitzt eine Richterin/ein Richter aus jedem EU-Staat.<br />

Der Gerichtshof der Europäischen Union sorgt dafür, dass das EU-Recht in<br />

allen EU-Staaten angewendet wird. Der Gerichtshof entscheidet im Einzelfall,<br />

ob ein Land gegen das EU-Recht verstößt. Die Eurogruppe und die<br />

Europäische Zentralbank gestalten die Währungspolitik und die Geldpolitik<br />

der EU.<br />

3. Was bedeutet die Mitgliedschaft <strong>Österreich</strong>s in der EU für mich?<br />

Jede Staatsbürgerin/Jeder Staatsbürger ist zugleich Bürger/in der Europäischen<br />

Union (= Unionsbürgerschaft). Deshalb steht bei jedem österreichischen<br />

Reisepass vorne auf dem Deckblatt „Europäische Union“. Durch die<br />

Unionsbürgerschaft dürfen sich EU-Bürger/innen in den EU-Staaten frei<br />

bewegen und aufhalten.<br />

Für alle Bürger/innen der EU gelten besonders die vier Grundfreiheiten<br />

des europäischen Binnenmarktes. Durch diese Grundfreiheiten hat jede<br />

EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger das Recht, sich grundsätzlich in allen EU-Ländern<br />

einen Wohnsitz zu nehmen und einen Beruf auszuüben.<br />

Sie haben auch das Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament<br />

teilzunehmen und damit bei der Gesetzgebung der EU mitzuwirken.<br />

GRUNDFREIHEITEN<br />

Freier<br />

Personenverkehr<br />

Freier<br />

Warenverkehr<br />

Freier Kapital- und<br />

Zahlungsverkehr<br />

Freier<br />

Dienstleistungsverkehr<br />

Jede EU-Bürgerin/Jeder<br />

EU-Bürger kann grundsätzlich<br />

innerhalb der EU Arbeit<br />

annehmen und sich dort<br />

niederlassen<br />

(mit Einschränkungen für<br />

neue Mitgliedstaaten)<br />

Beschränkungen,<br />

Zölle und andere<br />

Handelshemmnisse<br />

innerhalb der EU sind<br />

grundsätzlich verboten<br />

Der EU-weite Geld- und<br />

Zahlungsverkehr ist<br />

grundsätzlich unbeschränkt<br />

Jede EU-Bürgerin/Jeder<br />

EU-Bürger kann grundsätzlich<br />

seine Dienste innerhalb<br />

der EU anbieten und seinen<br />

Betrieb in jedem EU-Staat<br />

führen<br />

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