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Mein Österreich - Vorarlberg Online

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Staatsbürgerschaftsbroschüre I 2013<br />

Die Demokratische Grundordnung <strong>Österreich</strong>s<br />

2. <strong>Österreich</strong> als liberaler Staat<br />

1. Was ist ein liberaler Staat?<br />

Der Begriff „liberal“ kommt<br />

von dem lateinischen Wort<br />

„liber“; liber bedeutet „frei“.<br />

>> Freiheitsrechte schützen die<br />

Lebensbereiche jedes einzelnen<br />

Menschen.<br />

Ein liberaler Staat macht es möglich, dass seine Bürger/innen in größtmöglicher<br />

Freiheit leben. Um das zu erreichen, werden dem Staat Grenzen gesetzt.<br />

Das bedeutet, der Staat darf in viele Lebensbereiche nicht eingreifen.<br />

Dadurch soll für die Bürger/innen ein „staatsfreier“ Lebensbereich möglich<br />

werden.<br />

Zum Beispiel entscheiden erwachsene Bürger/innen ohne staatliche Einmischung<br />

selbst über ihren Wohnort, ihre Religion, ihre <strong>Mein</strong>ung, ihr Familienleben,<br />

ihr Studium, ihre Berufswahl usw. Die Freiheitsrechte sichern<br />

diese Lebensbereiche. In einem liberalen Staat sind die Freiheitsrechte ein<br />

wichtiger Teil der Grundrechte.<br />

Freiheit verlangt allerdings, dass wir die eigene Freiheit verantwortungsvoll<br />

nützen. Und wir müssen diese Freiheit selbstverständlich auch bei<br />

allen anderen Menschen anerkennen und respektieren.<br />

2. Wie ist „Freiheit“ in <strong>Österreich</strong> geregelt?<br />

In <strong>Österreich</strong> wird die Freiheit der einzelnen Menschen durch Grundrechte<br />

und Freiheitsrechte garantiert.<br />

Hierzu einige Beispiele:<br />

In <strong>Österreich</strong> können Beruf und<br />

Wohnort frei gewählt werden<br />

Das Recht auf Freizügigkeit: Jeder erwachsene Mensch hat das Recht,<br />

sich in <strong>Österreich</strong> frei zu bewegen, zu reisen und den eigenen Wohnort zu<br />

bestimmen. Nur in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen darf diese<br />

Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.<br />

Recht auf Eheschließung und auf Familiengründung: Jeder Mensch hat<br />

das Recht, selbst zu entscheiden, ob er/sie heiraten möchte oder nicht. Wir<br />

dürfen den/die zukünftige/n Ehepartner/in frei wählen. Wir dürfen entscheiden,<br />

ob wir Kinder haben wollen und wie viele Kinder es sein sollen.<br />

Recht auf freie Berufswahl: Es ist ein Grundrecht, den eigenen Beruf frei<br />

zu wählen, unabhängig vom Beruf der Eltern. Allerdings werden Arbeit<br />

und Beruf durch Gesetze geregelt.<br />

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