Mein Österreich - Vorarlberg Online
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In <strong>Österreich</strong> sind das Beschließen von Gesetzen (= Gesetzgebung) und die<br />
Durchführung dieser Gesetze (= Verwaltung) auf den Bund und die neun<br />
Bundesländer aufgeteilt.<br />
Die österreichische Bundesverfassung legt die Aufgaben des Bundes und<br />
der Bundesländer fest. Dabei ist es wichtig, zwischen dem Beschließen von<br />
Gesetzen und der Durchführung dieser Gesetze zu unterscheiden.<br />
Aufgaben des Bundes<br />
Der Bund ist zum Beispiel in folgenden Bereichen alleinig zuständig: bei<br />
der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland,<br />
bei den Bundesfinanzen, beim Zollwesen, bei militärischen Angelegenheiten<br />
oder bei Angelegenheiten des Zivildienstes. Hier beschließt der Bund<br />
die Gesetze und sorgt für die Verwaltung.<br />
Bundesverwaltung<br />
>> Bundesbehörden erledigen<br />
Aufgaben des Bundes.<br />
Einen Teil seiner Aufgaben erledigt der Bund selbst. Dazu gibt es eigene<br />
staatliche Einrichtungen (= Behörden) des Bundes. Solche Behörden<br />
des Bundes sind zum Beispiel: die Finanzämter und die österreichischen<br />
Botschaften im Ausland. An der Spitze aller Bundesbehörden stehen der<br />
Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin und die Bundesminister/innen.<br />
Einen anderen Teil seiner Aufgaben erledigt der Bund nicht selbst, sondern<br />
überträgt diese Aufgaben an die Bundesländer. Die Landesbehörden sind<br />
dann – unter Leitung des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau – an<br />
die Anordnungen des Bundes gebunden.<br />
Aufgaben der Bundesländer<br />
Die Bundesländer regeln alle ihre Aufgaben selbst. Hier beschließen die<br />
Länder die Gesetze und sorgen für ihre Durchführung. Allein zuständig<br />
sind die Bundesländer zum Beispiel für die Kindergärten, für den Jugendschutz<br />
und für den Naturschutz. Die Bundesländer bestimmen auch, wo<br />
gebaut werden darf und was gebaut werden darf (Raumordnung und<br />
Baurecht).<br />
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