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Mein Österreich - Vorarlberg Online

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In <strong>Österreich</strong> sind das Beschließen von Gesetzen (= Gesetzgebung) und die<br />

Durchführung dieser Gesetze (= Verwaltung) auf den Bund und die neun<br />

Bundesländer aufgeteilt.<br />

Die österreichische Bundesverfassung legt die Aufgaben des Bundes und<br />

der Bundesländer fest. Dabei ist es wichtig, zwischen dem Beschließen von<br />

Gesetzen und der Durchführung dieser Gesetze zu unterscheiden.<br />

Aufgaben des Bundes<br />

Der Bund ist zum Beispiel in folgenden Bereichen alleinig zuständig: bei<br />

der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland,<br />

bei den Bundesfinanzen, beim Zollwesen, bei militärischen Angelegenheiten<br />

oder bei Angelegenheiten des Zivildienstes. Hier beschließt der Bund<br />

die Gesetze und sorgt für die Verwaltung.<br />

Bundesverwaltung<br />

>> Bundesbehörden erledigen<br />

Aufgaben des Bundes.<br />

Einen Teil seiner Aufgaben erledigt der Bund selbst. Dazu gibt es eigene<br />

staatliche Einrichtungen (= Behörden) des Bundes. Solche Behörden<br />

des Bundes sind zum Beispiel: die Finanzämter und die österreichischen<br />

Botschaften im Ausland. An der Spitze aller Bundesbehörden stehen der<br />

Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin und die Bundesminister/innen.<br />

Einen anderen Teil seiner Aufgaben erledigt der Bund nicht selbst, sondern<br />

überträgt diese Aufgaben an die Bundesländer. Die Landesbehörden sind<br />

dann – unter Leitung des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau – an<br />

die Anordnungen des Bundes gebunden.<br />

Aufgaben der Bundesländer<br />

Die Bundesländer regeln alle ihre Aufgaben selbst. Hier beschließen die<br />

Länder die Gesetze und sorgen für ihre Durchführung. Allein zuständig<br />

sind die Bundesländer zum Beispiel für die Kindergärten, für den Jugendschutz<br />

und für den Naturschutz. Die Bundesländer bestimmen auch, wo<br />

gebaut werden darf und was gebaut werden darf (Raumordnung und<br />

Baurecht).<br />

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