Mein Österreich - Vorarlberg Online
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Staatsbürgerschaftsbroschüre I 2013<br />
Die Demokratische Grundordnung <strong>Österreich</strong>s<br />
Indirekte Beteiligung an der Gesetzgebung bedeutet, dass die Bevölkerung<br />
Abgeordnete für den Nationalrat, die Landtage und für das Europäische Parlament<br />
wählt. Diese Abgeordneten entscheiden dann für die Bevölkerung.<br />
Sitzungssaal des Nationalrates<br />
Im Gegensatz dazu wird der Bundespräsident/die Bundespräsidentin als<br />
Person direkt vom Volk gewählt. Die Verfassung sieht auch verschiedene<br />
Formen der direkten Demokratie (Volksabstimmung, Volksbefragung,<br />
Volksbegehren) vor.<br />
Wahlen und Abstimmungen gibt es in vielen Lebensbereichen: Gewählt<br />
werden zum Beispiel Betriebsräte, Klassensprecher/innen, Schulsprecher/<br />
innen, Vertreter/innen der Eltern in der Schulgemeinschaft, Vertreter/innen<br />
der Studierenden an den Universitäten oder Interessenvertretungen.<br />
Das Wahlrecht<br />
Alle österreichischen Staatsbürger/innen haben ab dem 16. Geburtstag das<br />
Recht, ihre politischen Vertreter/innen im Bund, im jeweiligen Bundesland,<br />
in der eigenen Gemeinde sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments<br />
zu wählen. Dieses Recht nennt man Wahlrecht. Da sie politische Entscheidungen<br />
für uns alle treffen, ist es wichtig, dass die Mitbestimmung der<br />
Bürger/innen garantiert ist. Bei jeder Wahl gelten daher folgende Grundsätze:<br />
Das Wahlrecht ist in <strong>Österreich</strong> ...<br />
Stimmzettel bei Wahlen<br />
1. allgemein: alle Staatsbürger/innen haben ab einem bestimmten Alter<br />
das Recht zu wählen und gewählt zu werden;<br />
2. gleich: jede Stimme zählt gleich viel;<br />
3. unmittelbar: gewählt wird direkt eine Partei oder ein Kandidat/eine<br />
Kandidatin;<br />
4. persönlich: jede Stimme muss persönlich abgegeben werden (die<br />
Wähler/innen können nicht jemand anderen als Stellvertreter/in zur Wahl<br />
schicken);<br />
5. geheim: der Name des Wählers/der Wählerin ist auf dem Stimmzettel<br />
nicht vermerkt. Es kann und darf also nicht festgestellt werden, wer welche<br />
Partei und welchen Kandidaten/welche Kandidatin wählt;<br />
6. frei: die Stimmabgabe muss frei von Zwang erfolgen.<br />
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