04.02.2014 Aufrufe

Mein Österreich - Vorarlberg Online

Mein Österreich - Vorarlberg Online

Mein Österreich - Vorarlberg Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Staatsbürgerschaftsbroschüre I 2013<br />

Die Demokratische Grundordnung <strong>Österreich</strong>s<br />

Indirekte Beteiligung an der Gesetzgebung bedeutet, dass die Bevölkerung<br />

Abgeordnete für den Nationalrat, die Landtage und für das Europäische Parlament<br />

wählt. Diese Abgeordneten entscheiden dann für die Bevölkerung.<br />

Sitzungssaal des Nationalrates<br />

Im Gegensatz dazu wird der Bundespräsident/die Bundespräsidentin als<br />

Person direkt vom Volk gewählt. Die Verfassung sieht auch verschiedene<br />

Formen der direkten Demokratie (Volksabstimmung, Volksbefragung,<br />

Volksbegehren) vor.<br />

Wahlen und Abstimmungen gibt es in vielen Lebensbereichen: Gewählt<br />

werden zum Beispiel Betriebsräte, Klassensprecher/innen, Schulsprecher/<br />

innen, Vertreter/innen der Eltern in der Schulgemeinschaft, Vertreter/innen<br />

der Studierenden an den Universitäten oder Interessenvertretungen.<br />

Das Wahlrecht<br />

Alle österreichischen Staatsbürger/innen haben ab dem 16. Geburtstag das<br />

Recht, ihre politischen Vertreter/innen im Bund, im jeweiligen Bundesland,<br />

in der eigenen Gemeinde sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments<br />

zu wählen. Dieses Recht nennt man Wahlrecht. Da sie politische Entscheidungen<br />

für uns alle treffen, ist es wichtig, dass die Mitbestimmung der<br />

Bürger/innen garantiert ist. Bei jeder Wahl gelten daher folgende Grundsätze:<br />

Das Wahlrecht ist in <strong>Österreich</strong> ...<br />

Stimmzettel bei Wahlen<br />

1. allgemein: alle Staatsbürger/innen haben ab einem bestimmten Alter<br />

das Recht zu wählen und gewählt zu werden;<br />

2. gleich: jede Stimme zählt gleich viel;<br />

3. unmittelbar: gewählt wird direkt eine Partei oder ein Kandidat/eine<br />

Kandidatin;<br />

4. persönlich: jede Stimme muss persönlich abgegeben werden (die<br />

Wähler/innen können nicht jemand anderen als Stellvertreter/in zur Wahl<br />

schicken);<br />

5. geheim: der Name des Wählers/der Wählerin ist auf dem Stimmzettel<br />

nicht vermerkt. Es kann und darf also nicht festgestellt werden, wer welche<br />

Partei und welchen Kandidaten/welche Kandidatin wählt;<br />

6. frei: die Stimmabgabe muss frei von Zwang erfolgen.<br />

54

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!