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Mein Österreich - Vorarlberg Online

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Staatsbürgerschaftsbroschüre I 2013<br />

Die Demokratische Grundordnung <strong>Österreich</strong>s<br />

Menschenhandel und<br />

Sklaverei liegen z.B. vor,<br />

wenn eine Frau zur Prostitution<br />

gezwungen wird und<br />

in einem Bordell arbeiten<br />

muss. Oder, wenn jemand<br />

unter Vortäuschung falscher<br />

Tatsachen als Arbeitskraft<br />

angeworben wird und dann<br />

unter schlechten Bedingungen<br />

arbeiten muss, aber<br />

keinen Lohn erhält.<br />

Das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit<br />

Menschen dürfen nicht zum Eigentum von anderen Personen gemacht<br />

werden. Erwachsene Menschen bestimmen ihr Handeln selbst und sollen<br />

nicht fremdbestimmt sein. Deshalb sind der Menschenhandel, die Sklaverei<br />

und die Zwangsarbeit verboten.<br />

Das Verbot der Diskriminierung<br />

Niemand darf einseitig benachteiligt (= diskriminiert) werden. Verboten ist<br />

daher die Benachteiligung wegen des Geschlechts, körperlicher Merkmale,<br />

der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, der politischen Überzeugung,<br />

der sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung oder der Zugehörigkeit<br />

zu einer nationalen Minderheit.<br />

Es gibt aber auch grundlegende Rechte, die nur für Bürger/innen <strong>Österreich</strong>s<br />

gelten: zum Beispiel das Recht, bei nationalen Wahlen eine Stimme<br />

abzugeben (= Wahlrecht).<br />

Goldene Regel: „Behandle<br />

andere so, wie du von ihnen<br />

behandelt werden willst“.<br />

Rassismus ist die Überzeugung,<br />

dass die Eigenschaften<br />

und Fähigkeiten von<br />

Menschen von ihrer Zugehörigkeit<br />

zu einer „Rasse“<br />

abhängig sind.<br />

Sexismus bezeichnet die<br />

Benachteiligung oder Unterdrückung<br />

von Menschen<br />

wegen ihres Geschlechts.<br />

Meist richtet sich Sexismus<br />

gegen Frauen.<br />

3. Was bedeutet die Menschenwürde für unser tägliches Zusammenleben?<br />

Jeder Mensch besitzt Menschenwürde. Deshalb sollte ich gegenüber meinen<br />

Mitmenschen denselben Respekt und dieselbe Fairness haben, die ich<br />

auch für mich erwarte.<br />

Jede Form von Rassismus, Sexismus, Fremdenfeindlichkeit sowie staatliche<br />

oder gesellschaftliche Ausbeutung von Menschen widerspricht der<br />

Menschenwürde. Um dies zu verhindern, gibt es in <strong>Österreich</strong> entsprechende<br />

Gesetze. Das ist zum Beispiel das Gleichbehandlungsgesetz. Es<br />

legt fest, wann eine bestimmte Behandlung in der Arbeitswelt als einseitige<br />

Benachteiligung (= Diskriminierung) gilt. Die Gesetze legen fest,<br />

welche Folgen eine solche Benachteiligung hat.<br />

Eine einseitige Benachteiligung (= Diskriminierung) in der Arbeitswelt liegt<br />

beispielsweise dann vor, wenn ich bei einer Stellenausschreibung nicht<br />

genommen werde, weil ich laut Aussage des Personalchefs/der Personalchefin<br />

zu alt bin oder weil ich ein Zuwanderer/eine Zuwanderin bin. Wenn<br />

mir so etwas passiert, dann kann ich zur Anwaltschaft für Gleichbehandlung<br />

gehen, aber auch zur Arbeiterkammer oder Gewerkschaft, um mich<br />

beraten zu lassen.<br />

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