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Mein Österreich - Vorarlberg Online

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2. Wie ist die Gewaltenteilung in <strong>Österreich</strong> festgelegt?<br />

Die Staatsgewalten „Verwaltung“<br />

und „Gerichtsbarkeit“<br />

werden auch als Vollziehung<br />

bezeichnet.<br />

In <strong>Österreich</strong> gibt es drei „Staatsgewalten“:<br />

>> Gesetzgebung (z.B. durch das Parlament)<br />

>> Verwaltung (z.B. durch die Bundesregierung bzw. die einzelnen Bundesminister/innen)<br />

>> Gerichtsbarkeit (durch Gerichte)<br />

GESETZGEBUNG<br />

GEWALTENTEILUNG<br />

GERICHTSBARKEIT<br />

VERWALTUNG<br />

Mit Hilfe dieser drei Staatsgewalten erfüllt der Staat seine Aufgaben. Die<br />

Bundesverfassung legt die Aufteilung der Aufgaben fest. Diese Aufgaben<br />

dürfen nur auf Basis der Rechtsordnung ausgeführt werden. Die Bevölkerung<br />

kann daher erwarten, in vergleichbaren Situationen fair und gleich<br />

behandelt zu werden. Wenn man glaubt, unfair behandelt zu werden,<br />

dann kann man zu Gericht gehen oder sich an Kontrollinstitutionen wenden.<br />

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