Mein Österreich - Vorarlberg Online
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2. Wie ist die Gewaltenteilung in <strong>Österreich</strong> festgelegt?<br />
Die Staatsgewalten „Verwaltung“<br />
und „Gerichtsbarkeit“<br />
werden auch als Vollziehung<br />
bezeichnet.<br />
In <strong>Österreich</strong> gibt es drei „Staatsgewalten“:<br />
>> Gesetzgebung (z.B. durch das Parlament)<br />
>> Verwaltung (z.B. durch die Bundesregierung bzw. die einzelnen Bundesminister/innen)<br />
>> Gerichtsbarkeit (durch Gerichte)<br />
GESETZGEBUNG<br />
GEWALTENTEILUNG<br />
GERICHTSBARKEIT<br />
VERWALTUNG<br />
Mit Hilfe dieser drei Staatsgewalten erfüllt der Staat seine Aufgaben. Die<br />
Bundesverfassung legt die Aufteilung der Aufgaben fest. Diese Aufgaben<br />
dürfen nur auf Basis der Rechtsordnung ausgeführt werden. Die Bevölkerung<br />
kann daher erwarten, in vergleichbaren Situationen fair und gleich<br />
behandelt zu werden. Wenn man glaubt, unfair behandelt zu werden,<br />
dann kann man zu Gericht gehen oder sich an Kontrollinstitutionen wenden.<br />
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