Mein Österreich - Vorarlberg Online
Mein Österreich - Vorarlberg Online
Mein Österreich - Vorarlberg Online
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Staatsbürgerschaftsbroschüre I 2013<br />
Die Demokratische Grundordnung <strong>Österreich</strong>s<br />
Geschlechts, unserer Herkunft, unserer Religion, unserer sozialen Stellung<br />
oder unserer Hautfarbe.<br />
Gerichte bieten den Bürgerinnen/Bürgern<br />
eine Möglichkeit,<br />
ihr Recht durchzusetzen.<br />
Rechtsstaat bedeutet auch, dass der Staat sein Recht einfordern darf.<br />
Umgekehrt können wir sicher sein, im Rechtsstaat unsere Rechte erlangen<br />
zu können. Das geschieht allerdings nicht von selbst. In bestimmten Fällen<br />
müssen wir uns dafür an ein Gericht wenden.<br />
Aufgaben der Gerichte<br />
Was tun die Gerichte? In einem Strafverfahren gibt es eine/n Ankläger / in,<br />
eine/n Beschuldigte/n und eine/n Richter/in. Der/Die Ankläger/in ist ein<br />
Staatsanwalt/eine Staatsanwältin, der/die die Republik <strong>Österreich</strong> vertritt.<br />
Ein Strafverfahren kann es zum Beispiel bei einer Körperverletzung oder<br />
bei einem Diebstahl geben. Am Ende dieses Verfahrens entscheidet eine<br />
unabhängige Richterin/ein unabhängiger Richter, ob der/die Angeklagte<br />
schuldig oder unschuldig ist.<br />
Zivilrechtliche Ansprüche<br />
sind z.B. Ansprüche auf<br />
Schadenersatz nach einem<br />
Autounfall.<br />
>> Amtstage<br />
In einem zivilrechtlichen Verfahren geht es um andere Streitigkeiten<br />
zwischen Privatpersonen oder Unternehmen: Etwa um den Anspruch auf<br />
Lohn oder um Schadenersatz nach einem Unfall. Für solche Klagen sind<br />
Zivilgerichte zuständig (z.B. ein Bezirksgericht oder Landesgericht). Am<br />
Ende dieses Verfahrens entscheidet auch eine unabhängige Richterin/ein<br />
unabhängiger Richter, wer Recht hat (und wer nicht Recht hat).<br />
Als Service bieten die Bezirksgerichte „Amtstage“ an. Der Amtstag findet in<br />
der Regel einmal in der Woche am Dienstag statt. Während eines Amtstages<br />
werden allgemeine Rechtsauskünfte einfacher Art gegeben, die sich<br />
auf konkrete oder beabsichtigte Rechtsstreitigkeiten beziehen. An den<br />
Amtstagen können wir auch mündliche Klage erheben (wenn wir keinen<br />
Rechtsanwalt/keine Rechtsanwältin haben). Die Beratung am Amtstag ist<br />
kostenlos.<br />
Entscheidungen von Gerichten können in den meisten Fällen von einem<br />
höheren Gericht überprüft werden. Dies nennt man auch Überprüfung<br />
durch die nächste Instanz.<br />
50