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Mein Österreich - Vorarlberg Online

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Staatsbürgerschaftsbroschüre I 2013<br />

Die Demokratische Grundordnung <strong>Österreich</strong>s<br />

Geschlechts, unserer Herkunft, unserer Religion, unserer sozialen Stellung<br />

oder unserer Hautfarbe.<br />

Gerichte bieten den Bürgerinnen/Bürgern<br />

eine Möglichkeit,<br />

ihr Recht durchzusetzen.<br />

Rechtsstaat bedeutet auch, dass der Staat sein Recht einfordern darf.<br />

Umgekehrt können wir sicher sein, im Rechtsstaat unsere Rechte erlangen<br />

zu können. Das geschieht allerdings nicht von selbst. In bestimmten Fällen<br />

müssen wir uns dafür an ein Gericht wenden.<br />

Aufgaben der Gerichte<br />

Was tun die Gerichte? In einem Strafverfahren gibt es eine/n Ankläger / in,<br />

eine/n Beschuldigte/n und eine/n Richter/in. Der/Die Ankläger/in ist ein<br />

Staatsanwalt/eine Staatsanwältin, der/die die Republik <strong>Österreich</strong> vertritt.<br />

Ein Strafverfahren kann es zum Beispiel bei einer Körperverletzung oder<br />

bei einem Diebstahl geben. Am Ende dieses Verfahrens entscheidet eine<br />

unabhängige Richterin/ein unabhängiger Richter, ob der/die Angeklagte<br />

schuldig oder unschuldig ist.<br />

Zivilrechtliche Ansprüche<br />

sind z.B. Ansprüche auf<br />

Schadenersatz nach einem<br />

Autounfall.<br />

>> Amtstage<br />

In einem zivilrechtlichen Verfahren geht es um andere Streitigkeiten<br />

zwischen Privatpersonen oder Unternehmen: Etwa um den Anspruch auf<br />

Lohn oder um Schadenersatz nach einem Unfall. Für solche Klagen sind<br />

Zivilgerichte zuständig (z.B. ein Bezirksgericht oder Landesgericht). Am<br />

Ende dieses Verfahrens entscheidet auch eine unabhängige Richterin/ein<br />

unabhängiger Richter, wer Recht hat (und wer nicht Recht hat).<br />

Als Service bieten die Bezirksgerichte „Amtstage“ an. Der Amtstag findet in<br />

der Regel einmal in der Woche am Dienstag statt. Während eines Amtstages<br />

werden allgemeine Rechtsauskünfte einfacher Art gegeben, die sich<br />

auf konkrete oder beabsichtigte Rechtsstreitigkeiten beziehen. An den<br />

Amtstagen können wir auch mündliche Klage erheben (wenn wir keinen<br />

Rechtsanwalt/keine Rechtsanwältin haben). Die Beratung am Amtstag ist<br />

kostenlos.<br />

Entscheidungen von Gerichten können in den meisten Fällen von einem<br />

höheren Gericht überprüft werden. Dies nennt man auch Überprüfung<br />

durch die nächste Instanz.<br />

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