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Bilanz und Positionen 2011/2012

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Steuerpolitik/Steuerrecht<br />

• Die Finanzverwaltung wollte bei der Besteuerung des Ehrenamtes<br />

pauschale Aufwandsentschädigungen ab April<br />

<strong>2012</strong> unabhängig von der Höhe stets der Umsatzsteuer<br />

unterwerfen. Dies hätte zu spürbarer bürokratischer <strong>und</strong><br />

finanzieller Belastung für Ehrenamt <strong>und</strong> Vereine geführt.<br />

Der Deutsche Bauernverband hat sich zusammen mit anderen<br />

Vereinen <strong>und</strong> Organisationen erfolgreich dagegen<br />

gewandt. So wurde die Anwendung der neuen Gr<strong>und</strong>sätze<br />

auf 2013 verschoben <strong>und</strong> die Voraussetzungen zur Erlangung<br />

der Umsatzsteuerfreiheit auf ein Mindestmaß reduziert.<br />

Nun kann bei pauschalen Aufwandsentschädigungen<br />

bis insgesamt 17.500 Euro pro Jahr rechtssicher von der<br />

Umsatzsteuerfreiheit ausgegangen werden, wenn deren<br />

Bemessung durch einen Gremienbeschluss „abgesichert“<br />

wird. Dies vermeidet Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung<br />

<strong>und</strong> entlastet zahlreiche Ehrenamtliche <strong>und</strong> Verbände.<br />

Auch darüber liegende Aufwandsentschädigungen können<br />

bei Nachweis der Angemessenheit umsatzsteuerfrei sein.<br />

Recht<br />

• Auf Initiative des Berufsstandes wurden die Steuererklärungsfristen<br />

für land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Betriebe<br />

um zwei Monate verlängert. Dadurch können Verspätungszuschläge<br />

vermieden werden. Ebenfalls um zwei<br />

Monate verlängert wurde die Frist, ab der für Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirte die Verzinsung von Steuernachforderungen<br />

einsetzt, was zu geringeren Zusatzkosten bei Steuernachzahlungen<br />

führt.<br />

• So genannte Vorkosten für den Transport von Schlachtvieh,<br />

die bislang als Entgeltminderung behandelt wurden,<br />

sah die Finanzverwaltung seit 2010 als eigenständige<br />

Leistungen mit einer Umsatzsteuer von 19 Prozent<br />

an. Dies macht für pauschalierende Schweinebetriebe einen<br />

Unterschied bis zu 0,30 Euro pro Schwein aus. Durch<br />

Einsatz des Berufsstands wurde erreicht, dass die verschärfte<br />

Sichtweise der Finanzverwaltung, die zu Mehrkosten<br />

von r<strong>und</strong> 20 Millionen Euro pro Jahr führen kann,<br />

erst ab <strong>2012</strong> angewandt wird. Zudem konnten Schlachthöfe<br />

durch die erreichte Übergangszeit ihre AGB zum Teil<br />

so ändern, dass keine umsatzsteuerlichen Nachteile für<br />

pauschalierende Tierhalter entstehen.<br />

• Der B<strong>und</strong>esrechnungshof (BRH) hat bemängelt, dass die<br />

Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen gemäß §<br />

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