Bilanz und Positionen 2011/2012
Bilanz und Positionen 2011/2012
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Steuerpolitik/Steuerrecht<br />
• Die Finanzverwaltung wollte bei der Besteuerung des Ehrenamtes<br />
pauschale Aufwandsentschädigungen ab April<br />
<strong>2012</strong> unabhängig von der Höhe stets der Umsatzsteuer<br />
unterwerfen. Dies hätte zu spürbarer bürokratischer <strong>und</strong><br />
finanzieller Belastung für Ehrenamt <strong>und</strong> Vereine geführt.<br />
Der Deutsche Bauernverband hat sich zusammen mit anderen<br />
Vereinen <strong>und</strong> Organisationen erfolgreich dagegen<br />
gewandt. So wurde die Anwendung der neuen Gr<strong>und</strong>sätze<br />
auf 2013 verschoben <strong>und</strong> die Voraussetzungen zur Erlangung<br />
der Umsatzsteuerfreiheit auf ein Mindestmaß reduziert.<br />
Nun kann bei pauschalen Aufwandsentschädigungen<br />
bis insgesamt 17.500 Euro pro Jahr rechtssicher von der<br />
Umsatzsteuerfreiheit ausgegangen werden, wenn deren<br />
Bemessung durch einen Gremienbeschluss „abgesichert“<br />
wird. Dies vermeidet Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung<br />
<strong>und</strong> entlastet zahlreiche Ehrenamtliche <strong>und</strong> Verbände.<br />
Auch darüber liegende Aufwandsentschädigungen können<br />
bei Nachweis der Angemessenheit umsatzsteuerfrei sein.<br />
Recht<br />
• Auf Initiative des Berufsstandes wurden die Steuererklärungsfristen<br />
für land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Betriebe<br />
um zwei Monate verlängert. Dadurch können Verspätungszuschläge<br />
vermieden werden. Ebenfalls um zwei<br />
Monate verlängert wurde die Frist, ab der für Land- <strong>und</strong><br />
Forstwirte die Verzinsung von Steuernachforderungen<br />
einsetzt, was zu geringeren Zusatzkosten bei Steuernachzahlungen<br />
führt.<br />
• So genannte Vorkosten für den Transport von Schlachtvieh,<br />
die bislang als Entgeltminderung behandelt wurden,<br />
sah die Finanzverwaltung seit 2010 als eigenständige<br />
Leistungen mit einer Umsatzsteuer von 19 Prozent<br />
an. Dies macht für pauschalierende Schweinebetriebe einen<br />
Unterschied bis zu 0,30 Euro pro Schwein aus. Durch<br />
Einsatz des Berufsstands wurde erreicht, dass die verschärfte<br />
Sichtweise der Finanzverwaltung, die zu Mehrkosten<br />
von r<strong>und</strong> 20 Millionen Euro pro Jahr führen kann,<br />
erst ab <strong>2012</strong> angewandt wird. Zudem konnten Schlachthöfe<br />
durch die erreichte Übergangszeit ihre AGB zum Teil<br />
so ändern, dass keine umsatzsteuerlichen Nachteile für<br />
pauschalierende Tierhalter entstehen.<br />
• Der B<strong>und</strong>esrechnungshof (BRH) hat bemängelt, dass die<br />
Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen gemäß §<br />
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