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Z8 Wer darf ins Leben, wer muss hinaus?

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Leitthema<br />

Foto: © Tim-lebt.de<br />

Kundgebung vor dem<br />

Köner Dom, um auf die<br />

dramatischen Folgen von<br />

Spätabtreibungen<br />

hinzuweisen<br />

Spätabtreibung<br />

So nennt man einen Schwangerschaftsabbruch nach der 23. Schwangerschaftswoche.<br />

Das Kind ist zu diesem Zeitpunkt bereits lebensfähig.<br />

Trotzdem sind Spätabtreibungen nach deutschem Gesetz zulässig<br />

und <strong>wer</strong>den mehrmals täglich durchgeführt (etwa 1 000 von 108 867<br />

Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr). Der Eingriff ist für die Mutter besch<strong>wer</strong>lich;<br />

das Kind erleidet dabei große Schmerzen.<br />

Methoden der Spätabtreibung, die in Deutschland angewendet <strong>wer</strong>den:<br />

Die Prostaglandin-Methode, hier wird eine Frühgeburt eingeleitet.<br />

Das Kind wird „geboren“, indem die Mutter es zur Welt bringt. Sie spürt<br />

dabei das Treten des Kindes in seinem Todeskampf und nimmt oft auch<br />

Schreie ihres Kindes wahr.<br />

Die Kaliumchlorid-Methode soll verhindern, dass das Kind die Geburt<br />

überlebt. Hierzu wird die Bauchdecke der Frau mit einer langen Nadel<br />

punktiert und Kaliumchlorid in das Herz des Ungeborenen injiziert.<br />

Ultraschall macht es sichtbar. Das Herz des Kindes hört sofort auf zu<br />

schlagen, denn Kaliumchlorid blockiert die Reizleitung am Herzen.<br />

Kaiserschnitt als weitere Abtreibungsmethode. Er kommt bei Komplikationen<br />

während einer eingeleiteten Fehlgeburt zur Anwendung.<br />

chen, müssten die Ärzte alles tun, damit er überlebt.<br />

Er aber soll so schnell wie möglich sterben. Also legt<br />

man ihn in eine Schale und stellt sie zur Seite.<br />

Kinder mit Down-Syndrom, die „reif“ geboren <strong>wer</strong>den,<br />

haben in der Regel keine zusätzlichen Behinderungen.<br />

Tim aber ist zusätzlich sch<strong>wer</strong>stbehindert,<br />

wahrscheinlich aufgrund von Schädigungen durch<br />

die versuchte Tötung und die fehlende medizinische<br />

Versorgung nach der Frühgeburt. Insbesondere sein<br />

Gehirn, seine Augen und die Lungen wurden sch<strong>wer</strong><br />

geschädigt. Monatelang steht sein <strong>Leben</strong> auf der Kippe.<br />

Tims leibliche Eltern bleiben bei ihrer Entscheidung:<br />

Sie wollen nichts mit ihm zu tun haben. Ein<br />

halbes Jahr nach der Geburt findet sich eine Pflegefamilie,<br />

die Tim aufnimmt. Dort lebt er bis heute. „Der<br />

Junge könnte es viel besser haben“, sagt der Pflegevater,<br />

„wenn die Spätabtreibung nicht gewesen wäre.“<br />

Die leiblichen Eltern des Kindes verklagten<br />

die Geburtsklinik und den behandelnden Arzt auf<br />

Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie seien<br />

nicht angemessen informiert worden. Keiner habe<br />

ihnen gesagt, dass das Kind in diesem Stadium der<br />

Schwangerschaft den Schwangerschaftsabbruch<br />

überleben könnte.<br />

Ein Bundestagsabgeordneter, der jetzige Behindertenbeauftragte<br />

der Bundesregierung Hubert<br />

Hüppe, erstattete Strafanzeige zur Prüfung, ob<br />

überhaupt eine Indikation für den Abbruch vorgelegen<br />

habe. Außerdem wies er auf die Behandlungspflicht<br />

der Ärzte hin, die in diesem Fall viele Stunden<br />

lang unterblieben war.<br />

Der „Fall Tim“ war für den Arzt mit der Abtreibung<br />

also noch nicht erledigt: Wegen unterlassener<br />

Hilfeleistung wurde er zu einer Geldstrafe von<br />

13 000 Euro verurteilt. Nicht wegen der Spätabtreibung,<br />

die war legal. Der Arzt beschreib offen sein Dilemma:<br />

„Erst sollte ich das Kind umbringen, um die<br />

Mutter zu retten. Dann sollte ich alles tun, um Tim<br />

am <strong>Leben</strong> zu halten. Dabei hatte ich ihn durch den<br />

Eingriff doch sch<strong>wer</strong> geschädigt.“<br />

Tim ist ein weiteres Beispiel, das Spätabtreibungen<br />

deutlich infrage stellt. Schon längst gelten Ungeborene<br />

im sechsten Monat als lebensfähig. Bei<br />

einem „Frühchen“ wird alle ärztliche Kunst aufgeboten,<br />

um es zu retten. Kann es dann legal<br />

sein, ein behindertes ungeborenes Kind im selben<br />

Alter sterben zu lassen?<br />

Tims leibliche Mutter begab sich nach der gescheiterten<br />

Abtreibung in psychotherapeutische<br />

Behandlung, einige Jahre später nahm sie sich das<br />

<strong>Leben</strong>. Die psychischen Langzeitfolgen von Abtreibungen<br />

für die Mütter <strong>wer</strong>den leider zu<br />

leichtfertig bagatellisiert.<br />

Tim kämpfte sich <strong>ins</strong> <strong>Leben</strong>.<br />

Zwar wurde er durch den Abtreibungseingriff ernsthaft<br />

geschädigt, doch hat er bis heute alle lebensbedrohlichen<br />

Situationen überstanden.<br />

26 Z für Zukunft<br />

© by Zukunft Europa e.V. www.ZfürZukunft.de

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