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Z8 Wer darf ins Leben, wer muss hinaus?

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Weigerungsrecht<br />

Foto: © Daniel Rennen<br />

In zwei Stress-<br />

Situationen sah<br />

ich mich trotzdem<br />

gezwungen, Frauen<br />

Medikamente<br />

für ihre Abtreibung<br />

zu geben.<br />

Das hat mich sehr<br />

belastet.<br />

und auch an meinen Arbeitsplätzen meine persönliche<br />

Haltung stets deutlich ausgedrückt. Aber in zwei<br />

Stress-Situationen sah ich mich trotzdem gezwungen,<br />

den Frauen Medikamente für ihre Abtreibung<br />

zu geben. Das hat mich sehr belastet.” 6<br />

Bereits 1994 erregte der Fall der Schweizer Hebamme<br />

Myriam Häfliger 7 Aufsehen. Von der Gebärsaal-Leitung<br />

vor die Entscheidung gestellt: „<strong>Wer</strong> bei<br />

Abtreibungen nicht mitmacht, <strong>muss</strong> gehen”, reichte<br />

sie geme<strong>ins</strong>am mit sechs weiteren Kolleginnen die<br />

Kündigung ein.<br />

Doch nicht nur im deutschen Sprachraum wird<br />

das Recht auf Gewissensverweigerung untergraben:<br />

Zwei schottische Hebammen verklagten Anfang des<br />

Jahres ihr Krankenhaus, weil es sie nicht länger von<br />

einer Beteiligung bei Abtreibungen freistellen wollte.<br />

Die Klage der Hebammen wurde abgewiesen mit der<br />

Begründung, dass mit dem Zwang, andere Mitarbeiter<br />

bei der Durchführung von Abtreibungen zu überwachen,<br />

keine „direkte Beteiligung” vorliege.<br />

Wie gefährdet die in der Praxis zwar ausgehöhlte,<br />

aber gesetzlich existierende Gewissensfreiheit<br />

tatsächlich ist, zeigt ein Blick auf eine Debatte im<br />

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Europarat im Oktober 2010. Damals kam ein Resolutionsentwurf<br />

von Abtreibungsbefürwortern zur Abstimmung,<br />

der die Gewissensfreiheit stark beschneiden<br />

wollte. Dieser McCafferty-Bericht forderte beispielsweise<br />

eine Liste, auf der Ärzte, die keine Abtreibungen<br />

vornehmen wollen, vom Staat erfasst würden,<br />

sowie die Schaffung eigener Besch<strong>wer</strong>destellen. Nur<br />

mit einer knappen Mehrheit der Stimmen wurde dieser<br />

Angriff auf die Gewissensfreiheit abgewehrt und<br />

das – theoretische – Recht der Ärzte bekräftigt, aus<br />

Gewissensgründen Abtreibungen abzulehnen.<br />

Sonja Dengler, Familientherapeutin, 1. Vorsitzende von Tiqua e.V.,<br />

seit vier Jahrzehnten im <strong>Leben</strong>sschutz aktiv. www.tiqua.org<br />

1 „Ärzte, Hebammen & Co.: Mitwirken bei Abtreibungen obligatorisch?<br />

Die Gewissensfreiheit wird verletzt”, www.mamma.ch,<br />

22.11.2010<br />

2 Deutsche Gesellschaft für Gynäologie und Geburtshilfe e.V.: Zur<br />

Ausübung des Rechts, die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch<br />

zu verweigern (§ 12 SchKG). Leitlinien, Empfehlungen,<br />

Stellungnahmen. Stand August 2010<br />

3 „Schwangerenvorsorge durch Hebammen.” Hg. v. Deutscher<br />

Hebammen Verband e.V. 2010, S. 335f<br />

4 „Tapfere Hebammen. Glaubensmut statt Abtreibung“, idea Spektrum,<br />

5.12.2007<br />

5 „Tapfere Hebammen. Glaubensmut statt Abtreibung“, idea Spektrum,<br />

5.12.2007<br />

6 „Hebamme: Seit der Fristenregelung entscheiden die Frauen vorschnell”,<br />

www.jesus.ch<br />

7 vgl. „Weil sie mutig war, durfte sie nicht mehr Hebamme<br />

sein ...“, von Markus Häfliger, Chrischona Magazin, 29.03.2002<br />

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